Die Teilnahme am Erasmus+-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Teilnehmende Studierende müssen daher selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und können ohne ausreichenden Versicherungsschutz nicht an der Partneruniversität immatrikuliert werden und über das Programm gefördert werden.

 

 

Krankenversicherung

Studierende, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben im Rahmen dieser Krankenversicherung eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auch in anderen EU-Ländern bzw. Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht, einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz kann von Gastland zu Gastland unterschiedlich ausgelegt werden, so dass der Umfang variieren kann und besondere medizinische Eingriffe oder Behandlungen nicht abgedeckt sein könnten. Ein medizinischer Rücktransport (auch im Todesfall) ist grundsätzlich von keiner gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt.
 

Studierende, die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, klären bitte mit ihrer Krankenkasse ab, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist.
 

Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies wird mittlerweile auch von einigen Partneruniversitäten als Immatrikulationsvoraussetzung verlangt.

 

 

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die der/die Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursacht oder erleidet. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Klären Sie daher mit Ihren deutschen Versicherungsanbietern ab, ob und in welchem Umfang Ihre Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung im Gastland gültig ist. Falls die Absicherung nicht ausreichend ist, wird empfohlen eine Zusatzversicherung abzuschließen.

 

 

 

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