Platzannahme & weitere Schritte

Nach der erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie per E-Mail die Zusage und müssen das Dokument Annahmeerklärung unterschreiben, um den Austauschplatz und die damit verbundenen Bedingungen verbindlich anzunehmen. Die hierfür geltende Frist wird Ihnen in der Zusage-E-Mail mitgeteilt.

 

Anschließend erhalten Sie eine digitale „Informationsmappe“ zu den weiteren Schritten durch das Akademische Auslandsamt. Darin finden Sie Ihr persönliches Fact Sheet zur Gasthochschule sowie eine Website mit Präsentationen, Podcasts, Anleitungen u.v.m. Dadurch erfahren Sie genau, was die nächsten Schritte zur erfolgreichen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsemesters sind wie beispielsweise die Bewerbung an der Gasthochschule, das Learning Agreement, Stipendiendokumente usw.
 

Die Informationen werden zu folgenden Zeitpunkten zur Verfügung gestellt:

  • Februar-April für Studierende, die im darauffolgenden WS ins Ausland gehen    
  • Juli-September für Studierende, die im darauffolgenden SoSe ins Ausland gehen

In eigens dafür angebotenen Zoom-Sessions können Sie etwaige noch offene Fragen zu den weiteren Schritten klären.

 

Nominierung & Bewerbung an der Gasthochschule

Nach der Teilnahme an der Pre-Departure Session führt das Akademische Auslandsamt Ihre Nominierung an der Gasthochschule durch. Dies bedeutet, dass Sie der Kooperationshochschule als offizielle(r) Erasmus-Student*in gemeldet werden und eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt.

 

Anschließend müssen Sie die Bewerbung an der Gasthochschule durchführen. Das Bewerbungsverfahren läuft an jeder Kooperationshochschule unterschiedlich ab und es gelten unterschiedliche Fristen.
 

Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Bewerbung fristgerecht und vollständig durchzuführen, da Sie sonst nicht von der Kooperationshochschule für das Auslandssemester zugelassen werden.

Was die Bewerbung jeweils beinhaltet, haben Sie durch Ihre digitale Infomappe erfahren.

Standardmäßig verlangen viele Universitäten einige der folgenden Unterlagen von Ihnen:
 

  • (Online) Application Form
  • gültiges Ausweisdokument/Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis (EHIC)
  • Transcript of Records der Universität Augsburg
  • Sprachzertifikat für die Unterrichtssprache

 

Leistungsanerkennung & Learning Agreement

Sobald Sie das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gasthochschule einsehen können, kümmern Sie sich bitte darum die Leistungsanerkennung in Augsburg abzuklären. Dieser Prozess ist für alle Studierenden gleich unabhängig vom Studiengang oder vom Austauschprogramm und beinhaltet den Abschluss der so genannten Anerkennungsvereinbarung (AV).
 

Das Formular und ausführliche Infos zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite zur Leistungsanerkennung.

 

Im seltenen Fall, dass keine Anerkennung von Ihrer Seite angestrebt wird, müssen Sie anstelle der AV eine persönliche Erklärung Ihrer Gründe für die Nicht-Anerkennung über Mobility-Online einreichen.

 

Im Anschluss müssen alle Erasmus-Teilnehmer*innen das so genannte Before the Mobility- Learning Agreement (BTM-LA) abschließen. Dieses zentrale Erasmus-Dokument fasst noch einmal Ihre Kurswahl an der Gasthochschule sowie die vereinbarte Anerkennung an der Universität Augsburg zusammen und muss von Ihnen, der Universität Augsburg und der Gasthochschule vor Antritt der Mobilität unterzeichnet werden.

 

 

Grant Agreement & Online Linguistic Support

Vor Antritt des Auslandssemesters erhalten Sie Ihr so genanntes Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+-Programms. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Erasmus-Studienaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus-Förderung geregelt.

 

Informationen zur Förderung können Sie auf folgender Seite zur Erasmus-Förderung nachlesen.

 

Erasmus sieht außerdem vor, dass alle Teilnehmer*innen einen Online-Einstufungstest in der Unterrichtssprache ablegen. Mit diesem Test wird der Sprachstand vor Antritt der Mobilität einheitlich festgestellt und dokumentiert werden - er dient nicht als Auswahlkriterium.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Sie an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache und -   falls diese abweicht - in der Landessprache, teilnzunehmen. 

 

Diese kostenlose Sprachenförderung findet über die Plattform Online Linguistic Support (OLS) statt.

 

 

Versicherungsschutz im Ausland

Die Teilnahme am Erasmus+-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Teilnehmende Studierende müssen daher selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und können ohne ausreichenden Versicherungsschutz nicht an der Partneruniversität immatrikuliert werden und über das Programm gefördert werden. Weitere Informationen zum Thema Versicherung für die Erasmus+-Moblität finden Sie hier.

 

 

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