Allgemeine Informationen

Über die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Auslandssemester mit dem Thema Leistungsanerkennung beschäftigen und die entsprechenden Personen aus Ihrem Fachbereich kontaktieren. 

 

Prozess vor dem Auslandsaufenthalt

Alle Studierenden, die sich Leistungen aus dem Ausland für ihr Augsburger Studium anerkennen lassen möchten, müssen vor Antritt des Auslandssemesters eine  Anerkennungsvereinbarung abschließen. Studierende der WiWi-Fakultät tun dies über die Software VALIANT, alle anderen Studierenden nutzen das Pdf-Formular.

  1. Studierende suchen sich Kurse aus dem Angebot der Gasthochschule aus. Hierbei sollte ein „realistisches“ Pensum gewählt (Richtwert: ca. 30 ECTS pro Semester) und beachtet werden, dass das Niveau der Kurse dem eigenen Studienfortschritt entspricht. Auch mögliche Vorgaben/Einschränkungen der Gasthochschule sind bei der Auswahl der Kurse zu beachten.
  2. Studierende identifizieren anhand ihres Modulhandbuchs und der noch zu füllenden Module des eigenen Studiengangs das Modul bzw. die Modulgruppe, in der sie jeden Kurs einbringen möchten und füllen die Anerkennungsvereinbarung entsprechend aus.
  3. Studierende kontaktieren den zuständigen Ansprechpartner an ihrer Fakultät (sogenannte Fachverantwortliche) per E-Mail mit ihrem Anerkennungsvorschlag und schicken weitere Informationen zu den anzurechnenden Kursen (Links mit Kursbeschreibungen, Angaben zu ECTS usw.) sowie die Anerkennungsvereinbarung mit. Studierende der WiWi-Fakultät stellen diese Informationen dem Fachbereich über VALIANT zur Verfügung. 
  4. Die Fachverantwortlichen prüfen schnellstmöglich die Anrechenbarkeit des Kurses und schicken im Falle eines positiven Bescheids die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung an die Studierenden zurück.
     

Prozess während des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach der Ankunft im Ausland feststellen, dass Ihre ursprüngliche Kurswahl ganz oder teilweise geändert werden muss, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Hinfällige Anerkennungen in Ihrer Anerkennungsvereinbarung streichen. Dafür benötigen Sie keine Unterschrift des Fachverantwortlichen. 
  2. Um die neuen Anerkennungen abzuklären, gehen Sie wieder genauso vor wie im Prozess vor dem Auslandsaufenthalt beschrieben. 
     

Nach dem Auslandsaufenthalt

  1. Studierende füllen den Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland des Prüfungsamtes aus und reichen diesen mit einer Kopie des Transcripts of Records der Gastuniversität und der vollständigen Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. weiteren relevanten Unterlagen beim Prüfungsamt ein.
  2. Das Prüfungsamt leitet den Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, wo die Notenumrechnung vorgenommen wird und der Antrag formal genehmigt wird. Eine inhaltliche Prüfung der anzuerkennenden Kurse findet nicht mehr statt, da diese bereits vorab in der Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde. Der Prüfungsausschuss leitet die genehmigten Anträge an das Prüfungsamt weiter.
  3. Das Prüfungsamt vollzieht die Anerkennung durch die Eintragung der anerkannten Leistungen in STUDIS. Studierende werden über STUDIS über die erfolgte Anerkennung informiert. Bei einer abgelehnten Anerkennung erhalten die Studierenden einen schriftlichen Bescheid.
  4. Das Prüfungsamt übermittelt eine Übersicht der anerkannten Leistungen an das AAA.
     

Umrechnung von Noten und Leistungspunkten

Ab dem 01.04.2026 werden die Noten der im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Augsburg nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet – sofern der zuständige Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs keine andere Umrechnungsregelung beschlossen und veröffentlicht hat.

Die modifizierte bayerische Formel lautet: 

© Universität Augsburg

Diese Formel ist universal anwendbar, da lediglich die bestmögliche Note im ausländischen Notensystem (Nmax) und die unterste Bestehensnote (Nmin), zur Umrechnung benötigt werden. Diese Angaben ist auf dem Transcript of Records der Gasthochschule vorhanden. Zur Berechnung der Note können Sie dieses Online-Tool verwenden. 

 

Online-Tool zur Umrechnung der Noten

 

Die berechnete Note wird abschließend auf die nächstgelegene Notenstufe im deutschen System gerundet. Sind zwei Notenstufen gleich weit entfernt, wird zu Gunsten der Studierenden gerundet. Beispiel: Wenn das Ergebnis 2,6 ist, wird die Note auf 2,7 gerundet. Wenn das Ergebnis 2,5 ist, wird auf 2,3 gerundet.


Ausnahmen zur Formel können von den zuständigen Prüfungsausschüssen für einzelne Länder (nicht für einzelne Hochschulen!) beschlossen werden, wenn es systematische, landesweite Unterschiede bei der Notenvergabe gibt, also die offizielle Bestnote in der Praxis nicht erreicht werden kann. Diese Ausnahmen müssen auf den Webseiten Ihres Fachbereichs veröffentlicht sein. Wird keine abweichende Regelung zur Umrechnung mit der modifizierten bayerischen Formel, wird davon ausgegangen, dass die oben beschriebene Praxis angewendet wird.

 

Für die Umrechnung von Leistungspunkten von außereuropäischen Partnerhochschulen in das ECTS-System empfiehlt das Akademische Auslandsamt die Umrechnung nach folgender Tabelle

 

 

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