Allgemeine Informationen

Die Anerkennung von Leistungen liegt in der Zuständigkeit der Fachbereiche. Es existieren an der Universität Augsburg keine allgemein gültigen Umrechnungstabellen für Leistungspunkte oder Noten. Jeder Fachbereich entscheidet selbst über die Anerkennung und Umrechnung.

 

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt die Umrechnung von Leistungspunkten von außereuropäischen Kooperationsuniversitäten nach folgender Tabelle

 

Lesen Sie sich bitte sorgfältig die Informationen auf dieser Seite durch und beginnen Sie rechtzeitig mit dem Anerkennungsprozess. 

 

Prozess vor dem Auslandsaufenthalt

Alle Studierende, die gerne Leistungen aus dem Ausland für ihr Augsburger Studium anerkennen lassen möchten, müssen vor Antritt des Auslandssemesters eine  Anerkennungsvereinbarung  abschließen. 

  1. Studierende suchen sich Kurse aus dem Angebot der Gasthochschule aus. Hierbei sollte ein „realistisches“ Pensum gewählt werden (Richtwert: ca. 30 ECTS pro Semester) und beachtet werden, dass das Niveau der Kurse dem eigenen Studienfortschritt entspricht. Auch mögliche Vorgaben/Einschränkungen der Gasthochschule sind bei der Auswahl der Kurse zu beachten.
  2. Studierende identifizieren anhand ihres Modulhandbuchs und der noch zu füllenden Module des eigenen Studiengangs das Modul bzw. die Modulgruppe, in der sie jeden Kurs einbringen möchten und füllen die Anerkennungsvereinbarung entsprechend aus.
  3. Studierende kontaktieren den zuständigen Ansprechpartner an ihrer Fakultät (sogenannte Fachverantwortliche) per E-Mail mit ihrem Anerkennungsvorschlag und schicken weitere Informationen zu den anzurechnenden Kursen (Links mit Kursbeschreibungen, Angaben zu ECTS usw.) sowie die Anerkennungsvereinbarung mit.
  4. Die Fachverantwortlichen prüfen schnellstmöglich die Anrechenbarkeit des Kurses und schicken im Falle eines positiven Bescheids die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung an die Studierenden zurück.
     

Prozess während des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach der Ankunft im Ausland feststellen, dass Ihre ursprüngliche Kurswahl ganz oder teilweise geändert werden muss, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Hinfällige Anerkennungen in Ihrer Anerkennungsvereinbarung streichen. Dafür benötigen Sie keine Unterschrift des Fachverantwortlichen. 
  2. Um die neuen Anerkennungen abzuklären, gehen Sie wieder genauso vor wie im Prozess vor dem Auslandsaufenthalt beschrieben. 
     

Nach dem Auslandsaufenthalt

  1. Studierende füllen den Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland des Prüfungsamtes aus und reichen diesen mit einer Kopie des Transcripts of Records der Gastuniversität und der vollständigen Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. weiteren relevanten Unterlagen beim Prüfungsamt ein.
  2. Das Prüfungsamt leitet den Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, wo die Notenumrechnung vorgenommen wird und der Antrag formal genehmigt wird. Eine inhaltliche Prüfung der anzuerkennenden Kurse findet nicht mehr statt, da diese bereits vorab in der Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde. Der Prüfungsausschuss leitet die genehmigten Anträge an das Prüfungsamt weiter.
  3. Das Prüfungsamt vollzieht die Anerkennung durch die Eintragung der anerkannten Leistungen in STUDIS. Studierende werden über STUDIS über die erfolgte Anerkennung informiert. Bei einer abgelehnten Anerkennung erhalten die Studierenden einen schriftlichen Bescheid.
  4. Das Prüfungsamt übermittelt eine Übersicht der anerkannten Leistungen an das AAA.
     

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