Ein erster Überblick

Wenn Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten, weil Sie ein Auslandssemester absolvieren, die Hochschule oder den Studiengang wechseln, dann müssen Sie unseren Anrechnungsprozess durchlaufen. Dieser Prozess besteht immer aus 3 Schritten: 1. Kurse auswählen, 2. die Anerkennungsvereinbarung abschließen und 3. den Anrechnungsantrag im Prüfungsamt stellen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden erklärt. Ganz unten auf der Seite können Sie sich auch noch englische Modulbeschreibungen generieren. Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner des CIR:

 

Dr. Leonie Nothelfer
Team CIR
Center for International Relations
  • Telefon: +49 821 598 - 4070
  • E-Mail:
  • Raum 1318 (Gebäude J)
Dr. Diether Maack
Team CIR
Center for International Relations
  • Telefon: +49 821 598 - 4414
  • E-Mail:
  • Raum 2403 (Gebäude J)

Schritt 1: Kurse auswählen

Egal, ob Sie einen Auslandsaufenthalt planen, oder ob Sie bereits Kurse an einer deutschen Hochschule absolviert haben: Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Dafür gibt es unsere Anrechnungsdatenbank. Sie fasst alle historischen Anerkennungsentscheidungen an unserer Fakultät zusammen. Bitte beachten Sie aber, dass die Datenbank nur eine Orientierungshilfe, aber keine Garantie für eine tatsächliche Anerkennung geben kann. Auch bei Kursen, die in der Vergangenheit bereits genehmigt wurden, müssen Sie uns für die Prüfung in VALIANT Unterlagen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie neben unserer Datenbank bitte auch Modulhandbücher, Kursbeschreibungen und die Internetseiten der jeweiligen Hochschulen, um zu entscheiden, welche Kurse Sie sich an der Universität Augsburg anerkennen lassen möchten.

 

Kurse in der Anrechnungsdatenbank prüfen

Schritt 2: Anerkennungsvereinbarung abschließen

Bevor Sie sich Leistungen in STUDIS anrechnen lassen können, muss zunächst geprüft werden, ob die von Ihnen ausgewählten oder bereits besuchten Kurse an der Universität Augsburg überhaupt aus fachlicher Sicht anerkannt werden können. Dies wird in einer Anerkennungsvereinbarung verbindlich festgelegt.

Sollte sich bei Ihrer Kurswahl, beispielsweise während des Auslandsaufenthaltes, etwas ändern, dann ist das aber kein Problem: Schließen Sie einfach eine weitere Anerkennungsvereinbarung für die neuen Kurse über unsere  Anerkennungssoftware VALIANT ab. Die alte Anerkennungsvereinbarung und die Entscheidungen über die darin anerkannten Kurse behalten dabei ihre Gültigkeit. Unser Erklärvideo führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erläutert wichtige Details:

 

Anerkennungsvereinbarungen mit VALIANT abschließen

 

 

Anerkennungsvereinbarung in VALIANT erstellen

 

Sie studieren in einem Schnittstellenstudiengang (z.B. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) und nur teilweise an der WiWi-Fakultät oder streben einen deutsch-französischen Doppelabschluss im Bachelorprogramm DFM an? Dann können Sie VALIANT leider nicht nutzen. Bitte füllen Sie für die wirtschaftswissenschaftlichen Module stattdessen die Anerkennungsvereinbarung aus und schicken diese

Schritt 3: Anrechnungsantrag stellen

Wenn Ihnen die unterschriebene(n) Anerkennungsvereinbarung(en) und das Transcript of Records vorliegen, können Sie beim Prüfungsamt die Anrechnung Ihrer Leistungen mit dem Anrechnungsantrag beantragen. Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des WiWi-Prüfungsamts.

 

Antragsunterlagen beim Prüfungsamt ausfüllen und einreichen

 

Bei der Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland müssen teilweise Noten und/oder Leistungspunkte umgerechnet werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier:

 

Ab Mobilität im Wintersemester 2019/2020 erfolgt die Notenumrechnung gemäß der modifizierten bayerischen Formel:

 

$$ x = 1 + 3 \cdot \frac{N_{max} - N_d }{ N_{max} - N_{min} } $$

 

Legende:

$ N_{max} $   Erreichbare Höchstnote an der ausländischen Hochschule

$ N_{min} $    Minimalnote zum Bestehen an der ausländischen Hochschule

$ N_d $       vom Studierenden erreichte Note an der ausländischen Hochschule

$ x $         errechnete Note im deutschen System (vor der Rundung)

 

Die entstehende Note wird abschließend auf die nächstgelegene Notenstufe gerundet. Sind zwei Notenstufen gleich weit entfernt, wird zu Gunsten der Studierenden gerundet.

 

Sollten sich bei manchen Ländern oder Universitäten erhebliche Schwierigkeiten bei der Umrechnung ergeben, können Modifikationen durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden. Solche Ausnahmen gelten bisher für Frankreich ( $ N_{max}=16 $ ), Australien ( $ N_{max}=85 $ ), die Niederlande ( $ N_{max} = 9.0 $ ), die Schweiz ( $ N_{max} = 5.75 $ ), Belgien ( $ N_{max} = 18 $ ) und Marokko ( $ N_{max} = 18 $ ). (Stand 20.12.2023)

 

 

Beispiele für Umrechnungen:

 

Beispiel 1:

Über die modifizierte bayerische Formel wird ein Notenwert von 1,544 ausgegeben. Der Wert liegt zwischen den Notenstufen 1,3 und 1,7. Da der Notenwert näher an 1,7 als an 1,3 liegt, wird auf die Notenstufe 1,7 gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird mit der Note 1,7 anerkannt.

 

Beispiel 2:

Beträgt der Notenwert nach der modifizierten bayerischen Formel 1,500 und liegt damit genau zwischen zwei Notenstufen, wird zu Gunsten des Studierenden auf die nächstbessere Notenstufe gerundet. Die im Ausland erbrachte Leistung wird in diesem Beispiel mit der Note 1,3 anerkannt.

Die Umrechnung von Leistungspunkten aus dem außereuropäischen Ausland in ECTS Credits erfolgt gemäß der folgenden zwei Prinzipien:

 

1. Prinzip der Equivalent Full Time Study Load:

Hierbei wird der prozentuale Anteil eines Kurses gemessen am üblichen Jahresworkload der Universität Augsburg mit 60 ECTS multipliziert.

 

Beispiel:

Der durchschnittliche Workload an der Zieluniversität beträgt 48 ausländische Credit Points pro Jahr. Der Workload an der Universität Augsburg beträgt 60 ECTS Credits pro Jahr. Hiermit wird ein Kurs mit 4 ausländischen Credit Points in der Regel wie folgt umgerechnet:

4 Credit Points = 4 / 48 * 60 ECTS Credits = 5 ECTS Credits

 

 

2. Vergleich der Arbeitsstunden

Wenn Studierende an außereuropäischen Universitäten studieren, die keinen Jahresworkload angeben, soll die Umrechnung über den Vergleich der Arbeitsstunden erfolgen.

 

Beispiel:

1 ECTS Credit = 30 Arbeitsstunden

1 Credit Point an der Zieluniversität = 48 Arbeitsstunden

Also entspricht 1 Credit Point der Zieluniversität 1,6 ECTS Credits (48 / 30).

 

Land
Universität
ECTS Entsprechung*
Australien Monash University 1 Credit = 1,25 ECTS Credits
China Nanjing University 1 Credit = 1,9 ECTS Credits
Kanada Queens University 1 Credit = 2 ECTS Credits
Marokko ESCA Casablanca 1 Credit = 1 ECTS Credit
Südkorea Kookmin University 1 Credit = 2 ECTS Credits
Taiwan National Sun Yatsen University 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA Indiana University 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA University of Colorado 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA University of Dayton 1 Credit = 2 ECTS Credits
USA University of Pittsburgh 1 Credit = 2 ECTS Credits

 

* Bitte beachten Sie, dass bei einem nicht-ganzzahligen Ergebnis die ECTS Credits eines Kurses ab- oder aufgerundet werden müssen, um in STUDIS erfasst werden zu können. Die Auf-/Abrundung obliegt dem Prüfungsausschuss.

Bei Bedarf: Englische Modulbeschreibungen

Manchmal benötigen Sie für die Zulassung zu einem Kurs im Ausland oder eine Masterbewerbung im Ausland englische Modulbeschreibungen. Diese können Sie sich für Ihren Studiengang mit Ihrer RZ-Kennung über den nachfolgenden Link herunterladen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen reinen Übersetzungsservice des Center for International Relations ohne Gewähr und außdrücklich um kein offizielles Modulhandbuch handelt, da es kein englischsprachiges Modulhandbuch in einem deutschen Studiengang gibt.

 

Englische Modulbeschreibungen erzeugen

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