Leistungsanrechnung

Ablauf & Ansprechpartner
Um sich Kurse aus dem Auslandssemester anrechnen lassen zu können, müssen mehrere Schritte VOR, WÄHREND und NACH dem Auslandsaufenthalt erledigt werden.
Die wichtigste Komponente hierbei stellt die Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung VOR dem Antritt des Auslandsaufenthalts dar.
NEU ab Februar 2020:
bitte füllen Sie zusätzlich zur Anerkennungsvereinbarung diese
Excel-Datei
aus. Diese senden Sie nur an
Alexander Horn und fügen die Anerkennungsvereinbarung bei.
Danke für Ihre Mithilfe - dadurch wird der Anerkennungsprozess beschleunigt.
8-4 Wochen VOR Beginn des Auslandsaufenthalts empfehlen wir mit der Ausfüllung der Anerkennungsvereinbarung zu beginnen und von den zuständigen Fachbetreuern abzeichnen zu lassen. (Es sei denn, die Kurswahl wird von der ausländischen Hochschule bereits früher gefordert.)
Wählen Sie ein realistisches Kursprogramm an Kursen, die Sie tatsächlich belegen wollen, Änderungen können Sie vor Ort immer noch im Abschnitt "Abänderungen des Studienprogramms" beantragen.
Anhand des Kursprogrammes der ausländischen Hochschule sowie des Modulhandbuchs Ihres Studienganges können Sie den Bereich (z. B. sonstige Leistungen, Cluster Finance & Information, etc.) identifizieren, in dem Sie einen Kurs zur Anerkennung beantragen möchten.
Wichtig bei der Kurswahl: Achten Sie darauf, dass die gewählten Kurse mindestens ihrem aktuellen Studienfortschritt entsprechen! (z. B. 3. Semester Bachelor: Kurse für das 3. Semester oder höher; Masterstudierende: Master- oder Post-Graduate-Kurse)
In der Anrechnungsdatenbank finden Sie Kurse, die in der Vergangenheit bereits anerkannt wurden. Diese gibt aber keine Gewissheit, ob die Kurse auch in Ihrem Semester angeboten werden.
Je nachdem, ob die Kurse in identischer Weise in der Vergangenheit bereits einmal angerechnet wurden oder ob es sich um einen neuen Anerkennungsfall handelt, ist zu unterscheiden, wer die Kurse für Sie gegenzeichnet und prüft:
Fall 1: Kurs ist bereits in der Anrechnungsdatenbank erfasst:
Bitte lassen Sie sich die Anerkennungsvereinbarung per E-Mail abzeichnen.
Betreuender Ansprechpartner: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
Fall 2: Der Kurs ist in einem Bereich noch nicht erfasst:
Bitte schicken Sie die Anerkennungsvereinbarung und aussagekräftige Kursbeschreibungen/offizielle Modulbeschreibung per E-Mail an den zuständigen Fachbetreuer. Aus den Kursbeschreibungen muss der Inhalt, Umfang und das Fachniveau ersichtlich sein.
Bitte spezifizieren Sie ihre Anerkennungswünsche bei Anfragen konkret und geben Sie stets Ihren Studiengang an!
Die vollständig unterzeichnete Anerkennungsvereinbarung verbleibt bis zur Rückkehr bei Ihnen und dient als Vorabbestätigung über die Anerkennung. Änderungen während Ihrem Auslandsaufenthalts können Sie im Abschnitt „Abänderung des Studienprogramms“ beantragen.
Fall 1: Kurse werden wie geplant absolviert: Optimal
Fall 2: Sie müssen Kurse tauschen/ andere Kurse wählen: Neue Kurse müssen unmittelbar nach Kenntnis einer Abweichung in der Anerkennungsvereinbarung im Abschnitt „Abänderungen des Studienprogramms“ vom zuständigen Fachbetreuer bestätigt werden (auf aussagekräftige Unterlagen achten! Aus den Kursbeschreibungen muss der Inhalt, Umfang und das Fachniveau ersichtlich sein.).
Den Anrechnungsantrag und alle erforderlichen Unterlagen als Kopien (keine Originale!) sind zeitnah im Prüfungsamt einzureichen.
Senden Sie keine Unterlagen an die Lehrstühle oder an das CIR!
Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn sämtliche relevante Unterlagen vorliegen:
1. Transcript/ Leistungsbescheinigung (inkl. Noten & Leistungspunkten)
2. bei außereuropäischen Studiengängen der reguläre Jahresworkload
3. Anerkennungsvereinbarung plus Workload des Semesters (zwingend mit Notenskala der Universität)
und Sie sich sicher sind, wofür Sie die Kurse angerechnet haben möchten.
Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
Machen sie drei Stapel aus sämtlichen Unterlagen:
1. Antrag im Original + Zeugniskopien
2. Kopie des Antrags + Zeugniskopien
3. Dreiseitiger, unterschriebener Anerkennungsantrag
Bringen Sie bitte dazu die Originalzeugnisse und die Anerkennungsvereinbarung im Original mit ins Prüfungsamt, damit die Kopien auf Identität geprüft werden können. Die Originale verbleiben natürlich bei Ihnen!
In Informationen zum Anrechnungsantrag finden Sie die weitere Erläuterungen zum Vorgehen.
- Telefon: +49 821 598 6461
- E-Mail:
- Raum 130 (Gebäude Verwaltungsgebäude 3)
Fachbetreuer*innen
- Major Economics: Dr. Thomas Ziesemer, Lst. Prof. Dr. Michaelis
- Major Finance, Accounting, Controlling & Taxation: Dr. Christina Manthei-Geh, Lst. Prof Dr. Schultze
- Major Business Analytics & Operations: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- Major Strategy, Marketing & Management: Jonah Otto, Lst. Prof. Dr. Lehmann
- Major International Business & Economics: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- Fortgeschrittene Methoden BWL: Eugen Heine, Lst. Prof. Dr. Okhrin
- Fortgeschrittene Methoden VWL: Dr. Thomas Ziesemer, Lst. Prof. Dr. Michaelis
- General Management & Economics: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- Global Business & Economics: Jonah Otto, Lst. Prof. Dr. Lehmann
- International Studies: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- International Projects: Jonah Otto, Lst. Prof. Dr. Lehmann
- Fortgeschrittene Methoden: Eugen Heine, Lst. Prof. Dr. Okhrin
- Sprachkompetenzen: Sprachenzentrum
- Major/Minor Economics: Dr. Thomas Ziesemer, Lst. Prof. Dr. Michaelis
- Major/Minor Finance, Accounting, Controlling & Taxation: Dr. Christina Manthei-Geh, Lst. Prof Dr. Schultze
- Major/Minor Business Analytics & Operations: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- Major/Minor Strategy, Marketing & Management: Jonah Otto, Lst. Prof. Dr. Lehmann
- Fortgeschrittene Methoden BWL: Eugen Heine, Lst. Prof. Dr. Okhrin
- Fortgeschrittene Methoden EPP: Dr. Thomas Ziesemer, Lst. Prof. Dr. Michaelis
- Minor General Management & Economics: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
- alle Modulgruppen: Laurenz Weiße, Lst. Prof. Dr. Lehmann
- alle Modulgruppen: Maximilian Herz, Lst. Prof. Dr. Klein
- alle WiWi-Fächer: Alexander Horn, Lst. Prof. Dr. Brunner
Umrechnung
Ab Mobilität im Wintersemester 2019/2020 erfolgt die Notenumrechnung gemäß der modifizierten bayerischen Formel:
X = 1 + 3*((Nmax - Nd)/(Nmax -
Nmin))
Legende:
Nmax: Erreichbare Höchstnote
Nmin: Minimalnote zum Bestehen
Nd: zu übertragende Note
X: errechnete Note
Dies gilt für alle Anträge auf Leistungsanrechnung, die ab 01.11.2019 eingereicht werden.
Sollten sich bei manchen Ländern oder Universitäten erhebliche Schwierigkeiten bei der Umrechnung ergeben, können Modifikationen durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden.
Die Umrechnung von Leistungspunkten in ECTS aus dem außereuropäischen Ausland erfolgt gemäß der folgenden zwei Prinzipien:
1. Prinzip der Equivalent Full Time Study Load:
Hierbei wird der prozentuale Anteil eines Kurses gemessen am üblichen Jahresworkload der Universität Augsburg mit 60 ECTS multipliziert.
Beispiel:
Der durchschnittliche Workload an der Zieluniversität beträgt 48 ausländische Credit Points pro Jahr. Der Workload an der Universität Augsburg beträgt 60 ECTS pro Jahr. Hiermit wird ein Kurs mit 4 ausländischen Credit Points in der Regel wie folgt umgerechnet:
4 Credit Points = 4 / 48 * 60 ECTS = 5 ECTS.
2. Vergleich der Arbeitsstunden
Wenn Studierende an außereuropäischen Universitäten studieren, die keinen Jahresworkload angeben, soll die Umrechnung über den Vergleich der Arbeitsstunden erfolgen.
Beispiel:
1 ECTS = 30 Arbeitsstunden
1 Credit an der Zieluniversität = 48 Arbeitsstunden
Also entspricht 1 Credit der Zieluniversität 1,6 ECTS (48 / 30)
Land |
Universität |
Leistungspunkte |
ECTS |
Faktor |
Australien | Monash University | 1 | 1,25 | 1,25 |
China | Nanjing University | 1 | 1,9 | 1,9 |
Kanada | Queens University | 1 | 2 | 2 |
Marokko | ESCA Casablanca | 1 | 1 | 1 |
Südkorea | Kookmin University | 1 | 2 | 2 |
Taiwan | National Sun Yatsen University | 1 | 2 | 2 |
USA | Indiana University | 1 | 2 | 2 |
USA | University of Colorado | 1 | 2 | 2 |
USA | University of Dayton | 1 | 2 | 2 |
USA | University of Pittsburgh | 1 | 2 | 2 |