Auslandssemester

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, im Ausland zu studieren:

 

  • ERASMUS mit MRM-Kooperationen
  • ERASMUS mit WiWi-Kooperationen
  • WeltWeit-Programm
  • Weitere Kooperationen der Uni Augsburg
  • "Free-Mover"

 

 

Partneruniversitäten und Bewerbungsmodalitäten

Informationen zu Partneruniversitäten und Bewerbungsmodalitäten finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts der Universität Augsburg. Bitte informieren Sie sich dort über Ihr geplantes Auslandssemester.

Austausch-Kooperationen

Eine Übersicht der Austausch-Kooperationen können Sie hier finden.

Bewerbung

Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der "Erasmus+" -Seite des akademischen Auslandsamtes.

Ansprechpartner - Bachelor und Master

Ansprechpartner für Studierende des WING Bachelor- und Masterstudiengangs, die ein Auslandssemester planen, ist Herr Wietschel.

 

Für allgemeine Fragen zu ERASMUS-Kooperationen und dem ERASMUS-Programm steht Ihnen Frau Hanik vom Akademischen Auslandsamt zur Verfügung.

 

 

Anne Hanik M.A.
Erasmus Outgoing
Akademisches Auslandsamt
Dr. Lars Wietschel
ERASMUS-Koordinator WING
Institut für Materials Resource Management

Anerkennungsvereinbarung

Um die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen zu gewährleisten, benötigen Sie unbedingt eine Anerkennungsvereinbarung.

 

In einer Anerkennungsvereinbarung wird vor einem Auslandsaufenthalt vereinbart, welche Module im Ausland von Ihnen erbracht werden sollen. Diese Module werden – sofern sie bestanden wurden - in Ihrem WING-Studium angerechnet. Darüber hinaus ist ein Learning Agreement für einige Fördermöglichkeiten - wie beispielsweise dem Auslands-BAföG - verpflichtend vorzulegen.

 

  1. Anerkennungsvereinbarung des Akademischen Auslandsamtes:
    Die Anerkennungsvereinbarung wird für die Abstimmung der im Ausland zu erbringenden Leistungen benötigt und bildet die Grundlage für die spätere Anrechnung. Leistungen, die entsprechend der Anerkennungsvereinbarung im Ausland erbracht wurden, werden (vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung des Prüfungsausschuss) angerechnet. Ohne eine Anerkennungsvereinbarung können Leistungen aus dem Ausland nicht anerkannt werden.
    Hier finden Sie die Anerkennungsvereinbarung. Laden Sie sich bitte die entsprechende Datei herunter, um diese ausfüllen zu können.

     

  2. Learning Agreement:
    Das Learning Agreement wird i.d.R. für die Partner-Universität im Ausland benötigt, um dort studieren zu können. Darüber hinaus verlangen auch einige Behörden (z.B. BAföG) dieses Learning Agreement als Nachweis für den Auslandsaufenthalt. Es wird auf Grundlage der Anerkennungsvereinbarung ausgefüllt und muss denselben Inhalt aufweisen. Sie erhalten das passende Formular für das Learning Agreement bei der - entsprechend dem gewünschten Programm (ERASMUS, Free-Mover, etc.) - zuständigen Stellen. Informieren Sie sich hierzu bitte selbständig.
     

Überlegen Sie sich bitte bei der Erstellung einer Anerkennungsvereinbarung zunächst, an welcher Universität Sie welche Veranstaltungen hören möchten und vergleichen Sie die Veranstaltungen mit dem WING-Modulhandbuch. Aus Kapazitätsgründen ist es dem WING-Team nicht möglich mit Ihnen gemeinsam nach passenden Modulen zu suchen. D.h. von Ihnen wird ein sinniger Vorschlag ausgewählter Module, welche Sie für die Anerkennungsvereinbarung angemessen halten, erwartet.

 

Entscheidend für die Anrechenbarkeit sind dabei:

 

  • Der Inhalt der Veranstaltung (insb. im Hinblick auf das in Augsburg angebotene Portfolio an Modulen der jeweiligen Modulgruppe, in welche eine Veranstaltung einbebracht werden soll),
  • der Workload (Semesterwochenstunden (SWS)), und
  • die Credit Points (ECTS/LP). Es ist darauf zu achten, dass die Summe der erbrachten ECTS der Summe der anzurechnenden ECTS entspricht (z.B. bei Kursen mit 7,5 ECTS wechselnd auf- bzw. abrunden).

Vergleichen Sie bitte hierfür auch die Ausführungen zu den einzelnen Spezialisierungsbereichen in der Studien- und Prüfungsordnung.

 

Mit den vorausgewählten Modulen, die Sie aus dem Ausland anerkannt haben möchten, sowie den zugehörigen Daten (Inhalt, Workload und ECTS) können Sie sich an den für Sie zuständigen Verantwortlichen wenden.

 

 

 

Im Ausland

Sollten Sie im Ausland andere Veranstaltungen als die in der Anerkennungsvereinbarung vereinbarten belegen, so ist eine spätere Anrechnung nur möglich, wenn Sie dies vom entsprechenden Betreuer (s.u.) bestätigt bekommen. Hierzu ist eine Abänderung der Anerkennungsvereinbarung nötig. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit dem entsprechenden Betreuer auf.

In Deutschland

Nach Ihrer Ankunft in Augsburg können Sie sich entsprechend der Vorgaben und Formulare des Prüfungsamtes Ihre Leistungen anrechnen lassen. Vergessen Sie hierbei bitte nicht die Anerkennungsvereinbarung sowie sämtliche Modulbeschreibungen und weiteren Infos mitzuschicken.

Besondere Hinweise zur Anrechnung von Leistungen

Wir weisen alle Studierenden darauf hin, dass es bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen oftmals notwendig ist, die Notensysteme umzurechnen. Hierbei kann es zu Abweichungen kommen. Insbesondere auf ein in Schweden praktiziertes System sei hier verwiesen. Hierbei können i.d.R. nur 3 Zensuren erbracht werden: VG (sehr gut bestanden), G (bestanden) und U (nicht bestanden). Unabhängig von einer erreichten Punktzahl etc. wird die Note VG mit 1,0 die Note G mit 2,7 und U mit 5,0 umgerechnet.

Anerkennungsvereinbarung für WING Bachelor Studierende

Bitte geben Sie an, ob Sie nach der alten PO oder nach der neuen PO studieren!

 

Für eine Anerkennungsvereinbarung nach der alten PO wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

 

  • Dr. Robert Horny, falls Sie Leistungen in den Bereich „Design of Functional Materials & Products” (DOM) einbringen möchten.
  • Dr. Lars Wietschel, falls Sie Leistungen in den Bereich „Materials Resource Management“ (REM) einbringen möchten.
  • David Fleckenstein, falls Sie Leistungen in den Bereich „Finance, Operations & Information Management“ (FOIM) einbringen möchten.
  • Falls Sie Leistungen in die Bereiche Soft Skills (D) und/oder Mech. Eng. (E) einbringen möchten, wenden Sie sich bitte (zusätzlich) an Lars Wietschel.
 

Für eine Anerkennungsvereinbarung nach der neuen PO wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

 

Anerkennungsvereinbarung für WING Master Studierende

 

Für eine Anerkennungsvereinbarung wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

 

  • Dr. Robert Horny, falls Sie Leistungen in den Bereich "Major Materials Engineering" bzw. "Minor Materials Engineering" einbringen möchten.
  • Dr. Lars Wietschel, falls Sie Leistungen in den Bereich "Major Management and Sustainability" bzw. "Minor Management and Sustainability" einbringen möchten.
  • Falls Sie Leistungen sowohl in „Major/Minor Materials Engineering“ als auch in „Major/Minor Management and Sustainability“ einbringen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an Dr. Robert Horny und anschließend an Lars Wietschel.

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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