Was sind ausreichende Sprachkenntnisse?

Sprachkenntnisse sind das A und O für ein Auslandssemester. Bitte bedenken Sie, dass Sie während des Auslandssemesters dem Unterricht in der Fremdsprache folgen können müssen und alle Leistungen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten in der Fremdsprache erbringen müssen. Überlegen Sie sich also im ersten Schritt selbst, ob Sie sich dieser Herausforderung gewachsen fühlen. Erfahrungsgemäß werden Sie während des Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse stetig verbessern. Nichtsdestotrotz müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung angemessene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

 

Im  Suchportal Austauschmöglichkeiten finden Sie die jeweiligen formalen Sprachanforderungen der Partnerhochschule ("Erforderliche Sprachkenntnisse").

 

Im Rahmen des internen Bewerbungsverfahrens am Akademischen Auslandsamt versuchen wir möglichst entgegenkommend zu sein und akzeptieren Sprachnachweise, die bis zu 3 Jahre alt sind. Doch natürlich ist es besser, wenn Sie einen möglichst aktuellen Sprachnachweis einreichen. Sollten Sie tatsächlich nur einen 2-3 Jahre alten Nachweis haben, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse auffrischen müssen und in vielen Fällen auch nochmal einen aktuellen Spachnachweis erbringen müssen. Planen Sie dies also unbedingt ein!

 

 

 

 

Wann muss ich einen Sprachnachweis einreichen?

Sie benötigen im WeltWeit Austauschprogramm zu zwei Zeitpunkten einen Sprachnachweis: 

  1. Bei der Bewerbung um den Platz im Akademischen Auslandsamt (ca. ein Jahr vor dem Auslandsaufenthalt)
  2. Bei der Bewerbung an der Gastuniversität (ca. ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt)

 

  • Bei der Unterrichtssprache Englisch muss der eingereichte Nachweis für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt i.d.R. bereits dem von der Gasthochschule geforderten Niveau entsprechen.
  • Bei den Unterrichtssprachen Spanisch, Französisch, Portugiesisch ist es bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt noch nicht zwingend erforderlich, dass Ihr eingereichter Nachweis bereits das von der Gasthochschule geforderte Niveau enthält. Es ist auch ein geringeres Niveau möglich, sofern plausibel gemacht werden kann, dass die notwendige Niveaustufe rechtzeitig zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gasthochschule erreicht wird. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich um einen Platz bewerben können, ohne Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Beispiel: 

Sie bewerben sich im November 2023 für einen Platz in Lateinamerika im WS 2024/25. Die lateinamerikanische Universität fordert das Spanischniveau B2. 

Es reicht, wenn Sie bei der Bewerbung im Auslandsamt im November 2023 einen B1 Nachweis einreichen und kenntlich machen, dass Sie aktuell noch den B2 Spanischkurs besuchen und diesen bis zum Frühjahr 2024 abschließen werden. ​​​​​​​


Bei Fragen hierzu, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung!

 

Sprachnachweis Englisch für die Bewerbung im Auslandsamt

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Englischkenntnisse bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt nachzuweisen: 

 

Fall 1: Sie haben einen offiziellen Sprachnachweis

Offizielle Nachweise sind: TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Duolingo English Test, DAAD Sprachnachweis, Oxford Online Placement Test Laden Sie dieses Zeritfikat hoch. 

 

Bitte beachten Sie: Das Abiturzeugnis wird als Sprachnachweis für Englisch im WeltWeit Programm nicht akzeptiert.

 

Fall 2: Sie haben keinen offiziellen und aktuellen Sprachnachweis

⇒ Studierende anglistischer Fächer (LA Englisch, BA Anglistik/Amerikanistik, ANIS): Wenden Sie sich an die Leitung der Abteilung Englisch I des Sprachenzentrums und bitten Sie um die Ausstellung eines DAAD Sprachnachweises auf Basis Ihre Englisch Sprachpraxis-Leistungen oder absolvieren Sie den Oxford Online Placement Test (siehe unten). 

 

Studierende aller anderen Fächer: Bitte nehmen Sie am Oxford Online Placement Test teil und laden Sie das Testergebnis hoch. 

 

Anmeldung und Kosten:

  • Der Test wird von der VHS Augsburg in regelmäßigen Abständen angeboten. 
  • Die genauen Termine finden Sie online auf der Homepage der VHS Augsburg.
  • Geben Sie einfach auf der Startseite in das Suchfeld rechts oben "Oxford" ein.
  • Wählen Sie dann einen Termin und geben Sie alle Ihre Daten an.
  • Die Kursgebühr von 25 Euro wird kurz vor dem Test von Ihrem Konto abgebucht.

Weitere Informationen zum Oxford Online Placement Test:

  • Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Lichtbildausweis und Ihre CampusCard zum Test mitzubringen!
  • Der Test dauert ca. 60 Minuten und testet Grammatik, Wortschatz, Lese- und Hörverstehen.
  • Sie bekommen das Testergebnis gleich nach dem Test von der VHS abgestempelt ausgehändigt und können es so direkt in Ihrer WeltWeit-Bewerbung an der Universität Augsburg hochladen

Sprachnachweis romanische Sprachen für die Bewerbung im Auslandsamt

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein.

 

Fall 1: Sie haben einen offiziellen Sprachnachweis, der das Sprachniveau nach dem europäischen Referenzrahmen ausweist. Offizielle Nachweise sind z.B. DELE (Spanisch), DELF (Französisch), DIPLE (Portugiesisch), DAAD Sprachnachweis 

Laden Sie dieses Zertifikat hoch. 

 

Fall 2: Sie haben einen Sprachkurs/ eine Prüfung am Sprachenzentrum absolviert

Wenn Sie bereits eine entsprechende Prüfung am Sprachenzentrum der Universität Augsburg abgelegt haben, laden Sie den Schein oder die verifizierbare STUDIS Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung hoch, auf der Sie den Kurs farblich markiert haben.

Studierende vieler Studiengänge haben die Möglichkeit, sich für Prüfungen am Sprachenzentrum über STUDIS anzumelden. Wenn diese Studierenden eine Prüfung am Sprachenzentrum ablegen möchten, um einen Sprachnachweis zu erhalten, müssen sie sich zu der entsprechenden Prüfung über STUDIS anmelden. Die STUDIS-Anmeldung ist unabhängig von dem Besuch des betreffenden Kurses. Studierende, denen aufgrund ihres Studiengangs eine STUDIS-Anmeldung zu einer Sprachenzentrumsprüfung nicht möglich ist, wenden sich bitte an die zuständige Abteilungsleitung.

Fragen richten Sie bitte an das Sprachenzentrum.

 

Fall 3: Sie haben einen Sprachkurs/ eine Prüfung an einer extrenen Einrichtung absolviert

⇒ Wenn Sie einen Sprachkurs an einer externen Einrichtung (z.B. Sprachschule, andere Universität o.a.) absolviert haben, dann laden Sie das entsprechende Zertifikat mit dem erreichte Sprachniveau nach dem europäischen Referenzrahmen hoch.

 

Fall 4:  Sie haben keinen o.g. Nachweis, haben aber die Sprache durchgehend bis zum Abitur gelernt.

Laden Sie das Abiturzeugnis hoch. 

 

 

Sprachnachweis asiatische Sprachen für die Bewerbung im Auslandsamt

In der Regel müssen Sie für einen Platz an einer asiatischen Universität keine Kenntnisse der asiatischen Sprache nachweisen, sofern Sie dort auf Englisch studieren. 

 

Sollten Sie aber bereits eine asiatische Sprache lernen, so ist das natürlich ein Pluspunkt für Sie. Gerne können Sie dann zusätzlich zum Englischnachweis noch einen Nachweis über Ihre Kenntnisse der asiatischen Sprache beilegen (z.B. Scheine über die bestandenen Sprachkurse oder STUDIS Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung). 

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen die beiden Dokumente in einem PDF zusammenfügen, weil Sie in Mobility Online nur ein Dokument als Sprachnachweis hochladen können. 

FAQs zum Sprachnachweis

Ja, es ist erforderlich, dass Sie sowohl für Englisch als auch Spanisch einen Nachweis vorweisen, damit alle Ihre Prioritäten berücksichtigt werden können. Bitte fassen Sie mehrere Sprachnachweis in einer Pdf-Datei zusammen und laden Sie diese in der Rubrik „Sprachnachweis“ hoch.

Wenn Sie den OOPT an der VHS abgelegt haben, laden Sie zwingend das eingescannte Original-Dokument mit Unterschrift und Stempel der VHS hoch. Ansonsten können wir nicht sicher sein, dass das Dokument authentisch ist.

 

Wenn Sie den OOPT an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder an der Juristischen Fakultät abgelegt haben, können Sie einfach die ungestempelte Version hochladen, die Sie per E-Mail erhalten haben. Diese Fakultäten stellen uns die Ergebnislisten zur Verfügung, so dass wir die Authentizität des hochgeladenen OOPT überprüfen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument ohne Schreibschutz hochladen.

Diese Information erhalten Sie rechtzeitig vom Akademischen Auslandsamt, wenn Sie für einen Platz ausgewählt worden sind.

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