Änderungen von Leistungsanerkennung

Falls sich zu Beginn des Auslandssemesters herausstellt, dass Sie die Kurse nicht wie ursprünglich geplant und vereinbart belegen können, haben Sie die Möglichkeit, in Absprache mit Ihrer Gasthochschule, Ihren Stundenplan abzuändern.

 

Bitte beachten Sie, dass dies auch eine Änderung Ihrer Anerkennungsvereinbarung (AV) mit sich führt, da für jeden neuen Kurs, den Sie wählen, erneut eine Genehmigung für die Anerkennung an der Universität Augsburg eingeholt werden muss.

 

 

Mögliche Verlängerung des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach Beginn des Auslandssemesters erwägen, den Aufenthalt um ein weiteres Semester zu verlängern, melden Sie dies umgehend dem Akademischen Auslandsamt um weitere Informationen zu erhalten. In der Regel ist eine Verlängerung nur möglich, wenn die Austauschplätze nicht bereits an andere Studierende vergeben wurden. 

 

Wichtig: Grundsätzlich sind nur Verlängerungen innerhalb des gleichen akademischen Jahres (also vom Wintersemester auf das Sommersemester) möglich.

 

 

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