Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 06.12.2023

In der dritten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 06.12.2023, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Antisemitismus und Rassismus an der Universität Augsburg langfristig ernst nehmen

Einrichtung eines Kompetenzzentrums Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg

Der studentische Konvent der Universität Augsburg empfiehlt der Universitätsleitung die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg, das sich langfristig folgenden Aufgaben widmen soll:

  • Interdisziplinäre Forschung und Lehre im Bereich der Antisemitismusforschung, der Rassismusforschung und der Postcolonial Studies.
  • Aktive Wissenschaftskommunikation der Forschungsergebnisse mit der Zivilgesellschaft durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Workshops und Publikationen.
  • Entwicklung und Durchführung von didaktischen Konzepten für Lehrkräfte zur Aufklärungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in der politischen Bildung sowie in und außerhalb der schulischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung.
Begründung:
Das vergangene Jahr hat auf verschiedene Weisen die Notwendigkeit aufgezeigt, gegen Antisemitismus und Rassismus vorzugehen. Ein Beispiel stellt die sogenannte Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger und der gesellschaftliche Umgang mit dem neonazistischen und antisemitischen Flugblatt dar. Das andere Beispiel ist, ohne Zweifel, das von der Hamas begangene Pogrom am 7. Oktober diesen Jahres, welches der Welt, in einer seit dem Ende der Shoah nicht mehr gesehenen, wahllosen antisemitischen Vernichtungswunsch zur Schau gestellt hat. Den Opfern dieses Pogroms der Hamas und den Opfern des dadurch hervorgerufenen Militäreinsatzes gilt unser Mitgefühl. Diese Beispiele zeigen eindrücklich, dass immer noch gegen Antisemitismus und Rassismus gehandelt werden muss, weltweit und damit auch in Augsburg.
In diesem Zusammenhang dürfen die Klagen der Lehrerverbände über die Zunahme von Antisemitismus und Rassismus an den Schulen nicht vergessen werden. Gesellschaftlich zeigt sich die Schwierigkeit im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sowie eine Unfähigkeit im Umgang mit gezielter Desinformation, gerade wenn es sich um israelbezogenen Antisemitismus handelt. Dies darf aber unter keinen Umständen bedeuten, dass die Abschiebungen von Menschen ein adäquates Mittel gegen Antisemitismus darstellen würden. Da es sich hierbei auch um persistente Phänomene handelt, hilft keine kurzfristige Aktion, sondern nur eine langfristige Institutionalisierung von gezielter Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation in diesen Bereichen.
Ebenso hat das 20. Jahrhundert neben den Menschenrechten zu zwei zentralen Erkenntnissen geführt, hinter die nicht mehr zurückgetreten werden darf. Dies sind die Erkenntnisse der Antisemitismusforschung wie auch die Erkenntnisse aus dem Kreis der Decolonial and Postcolonial Studies. Trotz der Tragweite dieser beiden Erkenntnisse mangelt es in der aktuellen Wissenschaftslandschaft an interdisziplinären Projekten, welche versuchen, diese Erkenntnisse miteinander zu vermitteln. Das Kompetenzzentrum könnte hierbei ein Signal für die Wissenschaftsgemeinschaft und ein Schritt in die Zukunft sein.
Die Universität Augsburg würde sich für ein solches Kompetenzzentrum auch aufgrund der Stadtgeschichte Augsburgs besonders eignen, denn die Frühe Neuzeit Augsburgs sticht vor anderen Städten zweifach heraus. Zum einen wurde im Jahre 1438 zum ersten Mal die Jüdische Gemeinde Augsburgs durch den Rat der Stadt vertrieben, ein Akt, an dem sich die Stadt erheblich bereicherte. Zum anderen haben die mächtigen Augsburger Handelsfamilien der Fugger und Welser massiv in den frühen Kolonialismus des 16. Jahrhunderts investiert und damit bedeutende Gewinne gemacht. So haben die Welser ab 1528 das heutige Venezuela kolonialisiert und diese Kolonie bis 1556 ausgebeutet, während die Fugger aktiv an der Sklavenarbeit in den spanischen Kolonien verdienten. Anlass genug für ein solches Kompetenzzentrum, da hier auch in der Regionalgeschichte Forschung möglich ist.
All dies vermittelt einen langfristigen Handlungsbedarf in der Forschung und der Lehre gegen Antisemitismus und Rassismus. Diesem Bedarf könnte das empfohlene Kompetenzzentrum für Antisemitismus- und Rassismusforschung an der Universität Augsburg begegnen und so einen Beitrag für ein friedlicheres 21. Jahrhundert leisten.

Ergänzung weiterer Geschlechtsoptionen

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung dazu auf, Studierenden auf Formularen mehrere Optionen zur Geschlechtsangabe zu bieten.

Bei der Einschreibung an der Universität stehen aktuell die Optionen "männlich", "weiblich", "divers" und "undefiniert/keine Angabe" zur Auswahl. Auf dem Formular zur Namensänderung fehlt letztere Option, hier gibt es nur "männlich", "weiblich" und "divers". Diese Auswahl muss auf allen Formularen verbessert und vereinheitlicht sowie durch weitere Optionen ergänzt werden.

Hierfür soll ein Expert*innenrat errichtet werden. Dieser Rat soll sich aus Personen aus dem Büro für Chancengleichheit, Forschenden aus dem Bereich Gesundheitssoziologie und von Seiten der Studierendenvertretung mit Personen aus dem Queerreferat und dem Referat für Gender und Gleichstellung zusammensetzten. Der Expert*innenrat soll mithilfe gemeinsamer Diskussionsrunden entscheiden, welche weiteren Geschlechtsangaben sinnvoll sind um die Lebensrealitäten von Studierenden, die sich nicht mit den bestehenden Optionen identifizieren können, abzubilden und ihre eigenen Identitäten anzuerkennen.

Begründung:
Seit dem Wintersemester 2020/21 wird in den Statistiken der Universität Augsburg die Option „divers“ gelistet. Laut diesen Statistiken sind unter den Studierenden nur 10 Personen1, die den Gendereintrag „divers“ angegeben haben.
Dies sehen wir jedoch nicht als Beweis, dass alle anderen Personen entweder „männlich“ oder „weiblich“ sind, sondern vielmehr, dass die bisherige Regelung der geschlechtlichen Vielfalt der Studierenden nicht gerecht wird. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Zudem ist der Begriff „divers“ stark biologistisch geprägt, da er viel mehr auf intergeschlechtliche Menschen als auf nichtbinäre Menschen ausgerichtet ist. So werden Gender-Realitäten jenseits der Intergeschlechtlichkeit nicht mit einbezogen, was seit Jahren kritisiert wird.
Die neu zu erarbeitenden Optionen sollen als Selbstbezeichnung dienen können, was bedeutet, dass Menschen sich mit dieser identifizieren und sich selbst so nennen würden.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/ueber-uns/zahlen/

Transparente Kommunikation für die Möglichkeit der Namensänderung

Der studentische Konvent fordert die Studierendenkanzlei auf, transparent die Möglichkeiten und Anforderungen für die Änderung von Namen und/oder Geschlechtseintrag an der Universität Augsburg bekanntzugeben, insbesondere über die Webseite.

Aktuell steht nur das unkommentierte Formular auf der Webseite1. Hier wird nicht erklärt, welche Dokumente nötig bzw. ausreichend sind, etwa der dgti*-Ergänzungsausweis. Somit werden Barrieren geschaffen, die einfach zu beheben sind.

Auch gilt dies bei der Änderung von Mail-Adressen im Rahmen der Namensänderung. Hier entstehende Fragen, etwa bezüglich des Zugangs zu früheren Mails, sollten direkt kommuniziert werden.

Ein positives Beispiel bietet hier die Uni Bamberg. Diese erklärt beim Formular die nötigen Dokumente2 und hat zusätzlich ein FAQ3, um viele dabei bestehende Fragen zu beantworten.
Dies wäre ein unkomplizierter Schritt zu einer queerfreundlicheren Universität.

Begründung:
Zu einer queerfreundlichen Universität gehört, bestehende Hürden abzubauen.
Gerade bei diesem Formular handelt es sich um eine dieser Hürden. Die nötigen Dokumente werden nicht beschrieben, obwohl sie nicht offensichtlich und ggf. mit weiteren Anträgen verknüpft sind.
Auch hat die Namensänderung erhebliche Implikationen, die im Voraus klar sein sollte. Dies betrifft beispielsweise die Auffindbarkeit des vorherigen Namens, die Handhabung in laufenden Veranstaltung sowie Mailverteiler.
Diese Hürden können davon abhalten, die Möglichkeit der Namensänderung zu nutzen.
Die Uni Bamberg zeigt hier, wie eine bayerische Universität mit wenig Aufwand einen praktischen Unterschied machen kann, der über Statements hinausgeht.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/organisation/einrichtungen/studierendenkanzlei/antrage/
2 https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/veraenderungsmeldung/
3 https://www.uni-bamberg.de/antidiskriminierung/faq-trans-und-studium/

Änderung der RZ-Kennung ermöglichen nach Namensänderung

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und das Rechenzentrumdazu auf, die Möglichkeit zur Änderung der RZ-Kennung zu schaffen. Dies ist aktuell nicht möglich.

Betroffen sind alle Menschen, die bei ihrer Immatrikulation einen anderen Namen führten als im weiteren Verlauf der Universitätszugehörigkeit, wie beispielsweise trans* Personen oder Verheiratete.

Durch den Antrag auf Änderung persönlicher Daten werden in der Regel alle Daten wie die E- Mail-Adresse und die Namenseintragung auf Digicampus ausgetauscht, nur die RZ-Kennung bleibt bestehen. Dies ist eine große und relevante Lücke in der respektvollen Behandlung aller Studierenden. Betroffene müssen sich schließlich mit einem Namen, der nicht ihrer ist, auf Digicampus, STUDIS, oder vielen weiteren Seiten anmelden.

Besonders im Fall von Studierenden, die ihren Vornamen geändert haben, kann dies im Sinne der Rechtssicherheit zu Problemen führen. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz enthält bußgeldbewährte Regelungen gegen die Offenbarung des früheren Geschlechtseintrags. Da aus der RZ-Kennung oft der Vorname abgeleitet werden kann, drohen hier der Uni Klagen, sofern keine Änderung vorgenommen wird.

Begründung:
Ein produktiver Studienalltag an der Uni Augsburg erfordert in der Regel das tägliche Einloggen auf Digicampus. Hierbei werden Studierende, die den Namen, den sie bei ihrer Immatrikulation angegeben haben, nicht mehr verwenden, durch Eingabe der RZ-Kennung weiterhin mit diesem konfrontiert. Dieses sogenannte Deadnaming kann jedoch ernsthafte Folgen für betroffene Studierende haben.
So ist beispielsweise bei trans* Personen die Nutzung der auf dem Deadname basierenden RZ-Kennung keineswegs nur eine unwichtige Kleinigkeit. Deadnaming entwertet nicht nur die Geschlechtsidentität der Betroffenen, sondern kann diese auch retraumatisieren oder zu Selbsthass und Depressionen führen.1 Die Forschung zeigt, dass die ständige Nennung des Deadnames erhebliche negative psychische Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.2
Nicht zuletzt kann das tägliche Deadnaming schließlich auch den Erfolg des Studiums extrem mindern, bzw. den Studienalltag erschweren. Somit ist die Möglichkeit der Änderung der RZ- Kennung überaus wichtig, auch wenn dies Arbeit bedeutet.
1 https://www.nuutro.de/deadnaming
2 Shipherd, J. C., Berke, D., & Livingston, N. A. (2019). Trauma recovery in the transgender and gender diverse community: Extensions of the minority stress model for treatment planning. Cognitive and Behavioral Practice, 26(4), 629–646. https://doi.org/10.1016/j.cbpra.2019.06.001
Beschluss: Änderung der RZ-Kennung ermöglichen nach Namensänderung

Namensergänzung bereits nach Selbstauskunft für universitätsinterne Kommunikation

Der Studentische Konvent fordert die Universitätsleitung und die Studierendenkanzlei auf, in universitätsinterner Kommunikation die Nutzung eines Alternativnamens nach Selbstauskunft zu ermöglichen, der dort den amtlichen Namen ersetzt.

Aktuell ist eine Namensänderung nur mit einem Ergänzungsausweis der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) möglich. Wir fordern stattdessen, dass bereits eine Selbstauskunft der Studierenden bei der Studierendenkanzlei genügt, beispielsweise in Form eines dafür erstellten Formulars, um zumindest eine Ergänzung des amtlichen Namens durchzuführen. Dabei soll der Alternativname in der uniinternen Kommunikation den amtlichen Namen ersetzen, wenn Studierende diesen aus diversen Gründen nicht (mehr) verwenden. Die universitätsinterne Kommunikation betrifft beispielsweise die Namensanzeige auf Digicampus oder Teilnahmelisten.

Diese Möglichkeit soll sowohl durch einen Antrag als auch bei der Immatrikulation gegeben sein.

Auf offiziellen Dokumenten muss bekanntlich aus rechtlichen Gründen weiterhin der amtliche Name verwendet werden. Auch eine Erneuerung der Campuskarte ohne vorhandenen Ergänzungsausweis sehen wir kritisch, da sich Studierende so beispielsweise bei Fahrkartenkontrollen nicht richtig ausweisen können. Die Namensergänzung ohne den dgti- Ausweis und stattdessen durch Selbstauskunft geht also nicht über die Kommunikation innerhalb der Universität hinaus, ist aber hier erforderlich.

Begründung:
Die Beantragung des dgti-Ergänzungsausweises stellt für einige Studierende eine Hürde dar. So kann es für einige Menschen eine psychische Belastung darstellen, den Ausweis bei der dgti zu beantragen. Außerdem belaufen sich die Kosten für den Ausweis auf aktuell 19,99€. Die hat am Ende des Monats nicht mehr jede*r Studierende zur freien Verfügung. Außerdem sollte es Studierende nichts kosten müssen, von der Universität mit dem gewünschten Namen angesprochen zu werden. Sie sollte stattdessen die Selbstauskunft sowie die Identität der Studierenden respektieren und auch ohne Vorlage eines Ergänzungsausweises den Namen für die interne Kommunikation ändern.
Unter dem Punkt „Gender und Diversität, Heterogenität“ auf der Website beschreibt die Uni Augsburg ihr Leitbild wie folgt: „Die Diversität von Studierenden der Universität Augsburg im Hinblick insbesondere auf Gender, [...] werden als wertvolle Bereicherung anerkannt und bei der Weiterentwicklung von Studien-, Lehr- und Unterstützungsangeboten berücksichtigt. Die Universität wirkt in Studium und Lehre auf die Realisierung von Chancengleichheit [...].“1 Diese beidenselbst auferlegten Grundsätze verfolgt die Universität mit der aktuellen Regelung zur Namensänderung aber nicht. So wird die Diversität der Studierenden nicht berücksichtigt, wenn diese aus ganz verschiedenen, persönlichen Gründen noch keinen Ergänzungsausweis besitzen. Das wiederum spricht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Hierunter fällt schließlich auch, dass alle Studierende, unabhängig ihrer finanziellen Situation, das Recht darauf haben, innerhalb der Universität mit dem Namen angesprochen zu werden, mit dem sie sich identifizieren. Sogenanntes „Deadnaming“, beispielsweise auf Digicampus, kann nicht zuletzt sehr unangenehm, oder sogar retraumatisierend für betroffene Studierende sein und sich so negativ auf den Studienalltag auswirken.
1 https://www.uni-augsburg.de/de/ueber-uns/leitbild/leitbild-lehre/

Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der überfakultären Studierendenvertretung

Der Studentische Konvent erkennt den zeitlichen Aufwand, der mit den Aufgaben des Präsidiums des Studentischen Konvents, sowie den Aufgaben der EULe-Vertreter*innen einhergeht, an.

Deshalb fordert der Studentische Konvent eine Aufnahme von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Präsidiums des Studentischen Konvents in den Haushalt der Studierendenvertretung, wie dies für den AStA-Vorstand üblich ist. Sowie eine Aufwandsentschädigung für die EULe-Vertreter*innen wie für die StuRät*innen üblich.

Begründung:
In den letzten Haushalten der Studierendenvertretung war der Punkt Aufwandsentschädigung für den AStA-Vorstand (derzeit 613,53€) enthalten. Ähnlich wie für die Mitglieder des AStA- Vorstands, stellt die Mitgliedschaft im Präsidium des Studentischen Konvents einen großen zeitlichen Mehraufwand dar. Deshalb sollen auch die Mitglieder des Präsidiums des Studentischen Konvents mit solch einer Aufwandsentschädigung bedacht werden.
Darüber hinaus wäre auch eine Aufwandsentschädigung für die gewählten Vertreter*innen der Erweiterten Universitätsleitung wünschenswert. Diese könnte sich in der Höhe an den Aufwandsentschädigungen der Studierendenrät*innen der Fakultäten orientieren (derzeit 104€).

Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg, die vorgeschlagene Übersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der überfakultären Studierendenvertretung.

Begründung:
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Die Übersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gründen der Geheimhaltung an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

VERÖFFENTLICHT VON

Dieser Artikel wurde veröffentlicht vom Präsidium des Studentischen Konvents.

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