Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 25.10.2023

In der ersten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 25.10.2023, wurden in einer 6-stündigen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Unterstützung TVStud

Der Studentische Konvent unterstützt die Bestrebungen innerhalb der Tarifverhandlung des TV-L 2023, einen TVStud (Tarifvertrag für die Studentischen Hilfskräfte (SHKs)) zu erreichen. Deshalb beauftragt er den AStA mit folgenden Aufgaben:

  1. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über die anstehenden Tarifverhandlungen und den TVStud über eine Rundmail und die weiteren Mittel des Öffentlichkeitsreferats informiert werden.
  2. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über Planungstreffen, Aktions- und Streikaufrufe für die Tarifrunde informiert werden, sofern der AStA davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
  3. Im Namen des Studentischen Konvents eine öffentlichkeitswirksame Pressemitteilung an die Lokalpresse schicken, in der dieser die Bestrebungen für einen TVStud unterstützt.

Begründung:
Aktuell sind lediglich Studentische Hilfskräfte in Berlin Teil eines Tarifvertrags. Für studentisch Beschäftigte in anderen Bundesländern gelten entsprechend keine einheitlichen Regeln, sondern die unterschiedlichsten Vertragsarten, Bestimmungen und Nebenabsprachen. Ein Gewirr an höchst unterschiedlichen und intransparenten Regelungen, ohne die Möglichkeit, sich konkret und unabhängig über die Vertrags- und Arbeitsbedingungen zu informieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Arbeitsbedingungen – hinsichtlich Stundenlohn, Befristungsdauer, Personalvertretung und Urlaubszeit – lediglich die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllen müssen.
Da Studentische Hilfskräfte an Universitäten in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Organisation des Alltags ganz wesentliche Arbeit leisten, sollte diese auch durch einen Tarifvertrag anerkannt werden. Der TVStud hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen aller studentisch Beschäftigten einheitlich und gleichermaßen zu verbessern. Ebenso führt dieser zu einer besseren Ausfinanzierung der Universitäten und erhöht damit die Qualität des Lehr- und Wissenschaftsbetriebs an den jeweiligen Universitäten.
Dank den Bemühungen der bundesweiten TVStud-Initiative wurde die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag in den Forderungskatalog der kommenden TV-L-Runde (Tarifrunde der Länder) aufgenommen. Das ist eine einmalige Chance, die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung von SHKs zu verbessern. Diese Chance sollte auch der Studentische Konvent in Augsburg ergreifen und die Bestrebungen für einen TVStud unterstützen und den AStA damit beauftragen. Auch ist die Organisation von SHKs zurzeit schwierig, da der Personalrat der Universität Augsburg bisher nur jene Beschäftigten der Universität anspricht und aktiv organisiert, die bereits unter TV-L arbeiten. Somit hat der AStA hier die Möglichkeit, die Vernetzung von SHKs zu unterstützen.
Diese Unterstützung und der Aufruf für den TVStud können somit mittelfristig für Anerkennung sorgen, Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualität der Universität Augsburg steigern.

Denkmal für die CampusCat

Die Universität Augsburg möge ein Bronze-Denkmal auf einem Podest für die CampusCat errichten.

Begründung:
Am 14. September 2023 † ist traurigerweise die CampusCat (Kater Leon) bei ihrer Besitzerin verstorben. Die CampusCat begleitete seit 20091 zahlreiche Generationen an Studierenden in ihrem Uni-Alltag und begeisterte durch ihre Zutraulichkeit; sie half durch sämtliche Prüfungsphasen, Vorlesungen usf.. Neben den persönlichen Kontakten begeisterte die CampusCat auch in Online-Präsenz zunächst auf Facebook2 und später auch auf Instagram. Auf den beiden Plattformen zusammen folgen über 43.000 Menschen der CampusCat und begeisterten sich für ihre Welt. Die CampusCat musterte sich zweifelsohne zum Wahrzeichen der Universität3, erlang bemerkenswerte Berühmtheit über etwaige News-Artikeln und sogar einer eigenen Wikipedia-Seite. Auch von offizieller Seite bestätigte die Universität 2021, dass die CampusCat in einem expliziertem Wir-Gefühl zu uns gehört: „Wir freuen uns sehr, dass Leon zu uns gehört...“4.
Der Tod der CampusCat sorgte für ein breites öffentliches Interesse und in den Kommentaren zeichnete sich schnell der explizite Wunsch der Studierenden ab, ein dauerhaftes, lebensgroßes Denkmal für die CampusCat zu errichten.
Der Vorschlag eines Spendenaufrufs in der Kommentarsektion unter der traurigen Nachricht auf der campuscataux Seite, für einen Bronzeabguss der CampusCat, stoß auf viel positives Feedback und 230 Likes, der Kommentar: „Campus cat Statue Button“ wurde über 250 Mal geliked. Etliche weitere Kommentare äußerten hierzu den selben Wunsch.5
Es ist die Pflicht der Studierendenvertretung diesem explizitem Wunsch der Studierenden nachzukommen und gemeinsam mit der Universität eine adäquate Erinnerung an Leon zu schaffen, der die Universität über viele Jahre bereicherte. Wir verabschieden uns in Trauer von Leon, komm gut rüber über die Regenbogenbrücke.
1 https://www.hallo-augsburg.de/campus-cat-augsburg-wo-ist-die-campus-cat-der-uni-augsburg_yGM
2 https://www.facebook.com/CampusCatAux/
3 https://unishop-augsburg.com/accessoires/accessoires/7/campus-cat
4 https://hohe-tiere.pinguinpod.de/2021/08/campus-cat-der-kater-im-hoersaal/
5 https://www.instagram.com/campuscataux/

Stellungnahme zum Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“

Mit der nachfolgenden Stellungnahme positioniert sich der Studentische Konvent zu den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“ sowie der Thematik, die durch diesen aufgekommen ist.

Stellungnahme:

Der Studentische Konvent erachtet es als wichtig, sich mit queeren Thematiken auseinanderzusetzen. Dazu gehört ein heteronormativitätskritischer Diskurs an der Uni – ein Problembewusstsein für Heteronormativität: Dies ist ein gesellschaftliches System, das queere Menschen unsichtbar macht, in ihrer Entfaltung unterdrückt und ihnen Gewalt zufügt.

Mit großer Verwunderung nehmen wir daher nun das bundesweite Interesse im Internet und der Presse an einem Antrag wahr, der noch gar nicht im Studentischen Konvent diskutiert und abgestimmt wurde. Dass diesem Antrag dabei mit einer Mischung an Belustigung und moralisierender Abscheu und Ekel begegnet wird, kann anhand der Wortwahl zum Teil mit queerfeindlichen Einstellungen erklärt werden, die immer noch tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Außerdem zeigt sich ein Unverständnis über die Strukturen und Funktionsweise der Studierendenvertretung und wenig Wille, diese genauer zu recherchieren: Zunächst haben alle Studierenden ein Antragsrecht, der betreffende Antrag ist nicht als „Position der Augsburger Studierendenvertretung“ zu verstehen.

Queere Studierende erleben täglich Diskriminierung am Campus. Beispiele dafür sind die Unmöglichkeit, die RZ-Kennung, also den Namen des Uni-Accounts, an einen neuen Vornamen anpassen zu lassen und die ausschließlich binär-gegenderten Toiletten. Diese und andere Probleme, die vor allem queere Studierende, aber auch andere Universitätsangehörige, betreffen, müssen sichtbar gemacht und gelöst werden.

Der Studentische Konvent freut sich über die diskursive Anregung durch den Antrag „Gloryholes im Hörsaalzentrum“, der das nicht-heteronormative Ausleben von Sexualität auf die Tagesordnung setzt und steht dafür ein, dass alle Studierenden der Universität ihr Antragsrecht weiterhin frei nutzen können.

Dass genau dieser Tagesordnungspunkt aus den Themen der nächsten Konventssitzung gegriffen und aufs Schärfste kritisiert wird, zeigt wieder einmal, dass studentische Belange in der Gesellschaft wenig Beachtung finden – es sei denn, sie behandeln Themen, die als Kuriosum berichtet werden können, wie etwa das Ausweichen auf Zeltplätze bei eklatanter Wohnungsnot. Es ist bezeichnend, dass auch queere Belange offenbar bei vielen in diese Kategorie fallen. Diese Aufmerksamkeit fehlt auch bei aktuellen dringenden Problemen, wie der dramatischen studentischen Armut, der nicht mit adäquaten Anpassungen beim BAFöG begegnet wird und die durch Zinserhöhungen beim KfW-Studienkredit auf über 9% sogar noch befeuert wird.

Ein weiterer Missstand, den wir an dieser Stelle unterstreichen wollen, ist die fehlende Partizipationsmöglichkeit der Studierenden an den universitären Strukturen. Die Beschlüsse des studentischen Konvents formulieren lediglich ein studentisches Anliegen gegenüber der Universitätsleitung und interessierten Öffentlichkeit. Die Umsetzung ist nicht bindend, wir sind vom Wohlwollen der Universitätsleitung abhängig. Wenn die Universitätsleitung ein studentisches Anliegen nicht teilt, kann sie den entsprechenden Antrag ohne Weiteres ignorieren. Das hat konkrete Nachteile für die Studierendenschaft, die zwar mit Abstand die größte Statusgruppe an einer Universität darstellt, deren Einfluss auf universitäre Entscheidungsprozesse aber marginal ist: Während der Corona-Pandemie beispielsweise wurde die studentische Perspektive auf die Maßnahmenpolitik der Universitätsleitung ausgeblendet, obwohl insbesondere Studierende die Konsequenzen dieser Entscheidungen getragen haben. Auch auf diesen fundamentalen Missstand soll an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.

Abschließend verurteilt der Studentische Konvent jegliche offen rechtsextremen, behindertenfeindlichen und menschenfeindlichen Kommentare, die in großer Zahl geschrieben wurden. Es ist von großer Bedeutung, in der momentanen öffentlichen Debatte queere und explizit auch trans* Leben zu schützen und für eine queerfreundliche Universität einzustehen.

Begründung:
Der Newsletter des Studentischen Konvents, der am Montag, den 22.10.2023, vom Präsidium des Studentischen Konvents an alle Studierenden der Universität Augsburg versandt wurde, enthielt als ein Thema der Sitzung am 25.10.2023 den Antragstitel „Gloryholes im Hörsaalzentrum“, was zu einer großen medialen Reaktion führte. Dieser Antrag soll dem Studentischen Konvent die Möglichkeit geben, sich zu den Geschehnissen, als auch der Thematik des Antrags unabhängig von dessen Beschlussausgang positionieren zu können.

In Zusammenhang mit diesem Thema gibt es eine Pressemitteilung des Prädidiums des Studenktichen Konvents, die ihr hier finden könnt.

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Ergänzung des § 6

§ 6 Grundsatz der Nicht-Öffenltichkeit der Geschäftsordnung des Studentischen Konvents soll ein weiterer Absatz hinzugefügt werden.

(2b)
Neben den Mitgliedern des Studentischen Konvents können bei nicht öffentlichen Sitzungen die Mitglieder des AStA-Vorstands, die Referent*innen des AStA und die vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden teilnehmen. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 1 Abs. 5 gilt für die in Satz 1 genannten Personen entsprechend.

Begründung:
Von den Mitgliedern des AStA-Vorstands, den Referent*innen des AStA und den vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden wird erwartet, dass diese über deren Tätigkeit dem Studentischen Konvent berichten. Hierfür ist es notwendig, dass diese an den Sitzungen teilnehmen können. Mit dieser Regelung würde die gelebte Praxis diese Vertreter*innen als Gäst*innen zugelassen zu werden obsolet und in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben.

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Abstimmungen

Satz 2 des § 15 der Geschäftsordnung des Studentischen Konvents, soll wie folgt abgeändert werden.

2Enthaltungen werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt; sind die Mehrzahl der abgegeben Stimmen Enthaltungen, so gilt die Abstimmung als ergebnislos. 3Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Die bestehenden Sätze 3 bis 5 sollen zu den Sätzen 4 bis 6 werden.

Begründung:
Entfallen in einer Abstimmung eines Antrags mehr Stimmen auf Enthaltung als Zustimmungen oder Ablehnungen so sollte solch ein Antrag nicht als Angenommen oder Abgelehnt betrachtet werden. Der Ausdruck einer Enthaltungsmehrheit im Studentischen Konvent ist ein Zeichen dafür, dass eine Debatte nicht hinreichend geführt wurde, um eine Entscheidung zu fällen oder dass das behandelte Thema keine hinreichende Relevanz hat. In diesen Fällen sollte die Abstimmung als ergebnislos betitelt werden.

Geschäftsordnungsänderungsantrag: Anpassungen

Der Begriff Präsident*in soll an allen Stellen der Geschäftsordnung durch den Begriff Vorsitzende*r ersetzt werden.

In § 2 Begriffe soll der Begriff Fachschaftenräte durch Fachschaftenrät*innen ersetzt werden.

Die 1. Anlage soll zu Kapitel VIII. Fakultätsberater*innen werden. Artikel 1 wird demnach § 22a und Artikel 2 § 22b. Das bisherige Kapitel VIII. wird dann zu Kapitel IX. Verweise auf die Anlage müssen angepasst werden.

Begründung:
In der Geschäftsordnung wird an mehreren Stellen der Begriff Präsident*in verwendet. Auch wenn im Sprachgebrauch die*der Vorsitzende verwendet wird, sollte an allen Stellen in der Geschäftsordnung Vorsitzende*r gebraucht werden, da die*der Präsident*in in der Geschäftsordnung nicht definiert ist.
Alle Benennungen in der Geschäftsordnung sind in gendergerechter Sprach formuliert. Der Begriff Fachschaftenräte jedoch nicht. Auch dieser soll in gendergerechter Sprache dort niedergeschrieben werden.
Die Anlage ist einfach unschön, weshalb diese in die Geschäftsordnung integriert werden soll. Die Fakultätsberater*innen tauchen unter § 2 Begriffe, weshalb gerechtfertigt ist, dass diese auch innerhalb der Geschäftsordnung definiert werden.

Veröffentlicht von

Dieser Artikel wurde veröffentlicht vom Präsidium des Studentischen Konvents.

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