Aufgaben nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz:

Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

Ziel dieses Gesetztes ist u.a.
- die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer,
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
- auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer und
- auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken.

 

Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts und Unterstützung der Universität Augsburg bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts

für den Bereich des wissenschaftlichen Personals.

Eigene Initiativen zur
- Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
- Verbesserung der Situationen von Frauen
- besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und  Männer.

Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und der Sicherung der Chancengleichheit.

Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen.

 

In der Präambel ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Universität Augsburg, Diskriminierungen entgegen zu treten und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau unter Beachtung der Grundsätze des Gender Mainstreaming zu fördern. Dieses wurde bereits im Konzept zur Frauenförderung und Gleichstellung von 2001 als Grundprinzip verankert.

Suche