Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Augsburg bedankt sich, auch im Namen seiner Studierenden, bei Herrn Dr. Pinkas Fußbroich (StB, Partner/Principal bei EY, München) und Frau Franziska Bernauer (Tax Senior Consultant bei EY, München) für ihren Vortrag in der Ringvorlesungsreihe „Tax@UniAugsburg“.

 

Der Vortrag „Anti-Treaty-Shopping und § 50d Abs. 3 EStG - Stolpersteine für ausländische Investoren“ fand statt im Rahmen der Veranstaltung „MTax3 - Internationale Steuerplanung“. Herr Dr. Fußbroich und Frau Bernauer erläuterten in ihren Vortrag die vielfältigen steuerlichen Stolpersteine für ausländische Investoren bei Inbound-Investitionen in Deutschland aufgrund der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Vortrag zeigte detailliert auf, dass die Inanspruchnahme einer Entlastungsberechtigung, bspw. die Entlastungsberechtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder die Entlastungsberechtigung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie, in der Praxis selbst dann große Schwierigkeiten bereiten kann, wenn der primäre Zweck einer gewählten Konzernstruktur nicht in der Erreichung steuerlicher Vorteile besteht.

 

v.r.n.l.: Dr. Pinkas Fußbroich, Prof. Dr. Robert Ullmann, Franziska Bernauer © Universität Augsburg

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