Forschungsprojekt "Zeitenwende beim Strafschadensersatz?"

Das Forschungsprojekt "Zeitenwende beim Strafschadensersatz?" wird von der Daimler und Benz Stiftung mit insgesamt 40.000 € gefördert. Herr Professor Lutzi wird im Rahmen des Projekts zwei aufeinander aufbauende Tagungen an der Universität Augsburg durchführen, die der Frage nachgehen werden, inwieweit die strikte Ablehnung der Anerkennung ausländischer Strafschadensurteile durch deutsche Gerichte (vgl. BGHZ 118, 312) angesichts der Rechtsentwicklungen im Ausland, aber auch im deutschen Schadensrecht einer Revision bedarf.

© Daimler und Benz Stiftung

 

Die erste Tagung wird dabei rechtsvergleichend ausgerichtet sein und verschiedene Entwicklungslinien im Ausland zusammenführen und diskutieren. Sie wird einerseits die Perspektive derjenigen Rechtsordnungen abbilden, in denen Strafschadensersatz zugesprochen wird und auf die dortige jüngere, nicht zuletzt empirische Forschung und Diskussion eingehen. Andererseits wird sie die Perspektive derjenigen Rechtsordnungen reflektieren, die selbst keinen Strafschadensersatz kennen, entsprechende ausländische Entscheidungen inzwischen aber – jedenfalls im Einzelfall – anerkennen oder – wie zuletzt Japan (vgl. Saikō-Saibansho, Urt. v. 25.5.2021) – auch weiterhin ausdrücklich nicht anerkennen.

Die zweite Tagung wird anschließend auf Entwicklungen im deutschen Recht eingehen, die die Behauptung, Schadensersatz diene „in der modernen deutschen Zivilrechtsordnung“ ausschließlich dem Schadensausgleich (BGHZ 118, 312, Rn. 73, 75), zunehmend in Zweifel ziehen und die Frage stellen, ob auch vor diesem Hintergrund die Zeit für eine Neubewertung gekommen ist.

Dank der Förderung durch die Daimler-Stiftung können die Beiträge aus beiden Tagungen open access veröffentlicht werden.

Ansprechpartner

Juniorprofessor für Privatrecht
Prof. Dr. Tobias Lutzi - Juniorprofessur für Privatrecht

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