Augsburger Rechtsgespräche: KI in der Justiz

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Im dritten Termin der Augsburger Rechtsgespräche zum Thema „KI als juristisches Arbeitsmittel“ referierte Frau Dr. Christina-Maria Leeb zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz. Frau Dr. Leeb ist derzeit im Referat für Legal Tech und KI der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig und berichtete über ausgewählte Pilot- und Forschungsprojekte. 

Die Referentin wandte sich zunächst KI-Anwendungen zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen zu. Sie berichtete, dass nur etwa 3-5% aller gerichtlichen Entscheidungen überhaupt veröffentlicht werden, was auch daran liegt, dass eine manuelle Anonymisierung in den Justizverwaltungen aufwändig und personalintensiv ist. Neben allgemeinen Gründen der Zugänglichkeit ist eine breite Verfügbarkeit von Urteilen und Beschlüssen auch aus den unteren Instanzen allerdings zentrale Voraussetzung für das Training von KI-basierten Modellen. Die Referentin beschrieb die praktischen Herausforderungen, die hierbei zu bewältigen sind – etwa mit Blick auf „indirekte Identifikatoren“ –, und stellte die Funktionsweisen gegenwärtiger Prototypen vor.

Danach berichtete Frau Dr. Leeb über Pilotprojekte zur Unterstützung der Justiz in Massenverfahren (bspw. Diesel- und Fluggastrechteverfahren). Die derzeit in der Testanwendung befindlichen Software-Prototypen erkennen Fallvarianten und können Entscheidungsentwürfe mittels (nicht KI-generierter) Textbausteinen vorschlagen.

Nach einem kurzen Exkurs zu zivilgerichtlichen Online-Verfahren wendete sich Frau Dr. Leeb abschließend noch der rechtskonformen Nutzung großer Sprachmodelle in der Justiz zu. Perspektivisch soll KI hier nutzbar gemacht werden, um Richterinnen und Richter bei der Durchdringung und Strukturierung von Akten zu unterstützen, nicht zuletzt in Umfangsverfahren. Frei verfügbare Sprachmodelle wie ChatGPT sind im Justizkontext indes nicht rechtskonform nutzbar, weshalb hier eigene Lösungen entwickelt werden müssen. 

Frau Dr. Leeb schloss ihren Vortrag mit einer abschließenden Betrachtung von Chancen und Risiken des Einsatzes von KI in der Justiz. Auf der „Haben“-Seite sieht sie Effizienzsteigerungen vor allem durch die Automatisierung von Routineaufgaben und eine datenbasierte Qualitätssteigerung, aber auch Hilfe in Zeiten von Nachwuchsmangel und eine höhere Zufriedenheit von Beschäftigten. Nach wie vor zu lösenden Problemfelder identifiziert Leeb bei Transparenz und Nachvollziehbarkeit, dem Schutz vor Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit, Rechtssicherheit beim Training großer Sprachmodelle und der Verwendung von deren Output sowie mit Blick auf Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. 

Frau Dr. Leeb steht vor dem Publikum und hält einen Vortrag. Blick von hinten in den Raum über die Zuhörerschaft.
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Frau Dr. Leeb hält einen Vortrag und steht vor einer Powerpoint-Präsentation. Vordergründig im Bild sind vereinzelte Zuhörer von hinten abgebildet.
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Frau Dr. Leeb hält einen Vortrag und steht vor einer Powerpoint-Präsentation. Vordergründig im Bild sind einige Zuhörer von hinten abgebildet.
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Augsburger Professoren während eines Vortrags von Frau Dr. Leeb im Publikum.
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