Ab dem 12. Mai 2020 wird die Bibliothek eine kontaktlose Ausleihe für Studierende mit Literaturbedarf für den Studienabschluss anbieten, sodass auch alle LL.M.-Studienrenden wieder Zugriff auf die Ressourcen der Bibliothek haben und ihre Arbeiten fertigstellen können.

 

Aufgrund der Schließung der Universitätsbibliothek wurde der Ablauf der Abgabefristen für Abschlussarbeiten ausgesetzt. Mit der nun bevorstehenden Öffnung der kontaktlosen Ausleihe für Studierende mit Abschlussarbeiten wird der Fristablauf wieder fortgesetzt. Zudem werden pauschal zwei Wochen Fristverlängerung eingeräumt.

 

Dies bedeutet, dass mit dem 12.05. für die Abgabefrist der Zeitraum der Bibliotheksschließung (14.03.-11.05.), der in den regluären Firstlauf fällt, zuzüglich zwei Wochen Fristverlängerung maßgeblich ist.

 

Konkrete Beispiele:

 

ursprüngliche Abgabefrist: 01.06.

ursprüngliche Abgabefrist: 31.03.
Hemmung des Fristlaufs mit Schließung der Bibliothek (14.03.) Hemmung des Fristlaufs mit Schließung der Bibliothek (14.03.)
Ende der Fristaussetzung (am 12.05.) zzgl. Zeitraum der Bibliotheksschließung (59 Tage): 30.07. Ende der Fristaussetzung (am 12.05.) zzgl. Zeitraum der Bibliotheksschließung (18 Tage): 29.05.
zuzüglich zwei Wochen pauschale Fristverlängerung: 13.08. zuzüglich zwei Wochen pauschale Fristverlängerung: 11.06.
Endgültiger Abgabetermin ist daher der 13. August 2020 Endgültiger Abgabetermin ist daher der 11. Juni 2020

 

 

 

Unabhängig von dieser pauschalen Fristverlängerung können Studierende einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, falls sich weitere Verzögerungen ergeben, die nicht von dem/der betroffenen Studierenden zu vertreten sind.

 

Informationen über die genauen Modalitäten der Ausleihe erhalten Sie auf den Seiten der Uiversitätsbibliothek.

 

 

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Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen erhalten Sie unter
www.uni-augsburg.de/corona

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