Veranstaltungsanmeldung

Die Eintragung zu Kursen erfolgt durch das Universitätsportal "Digicampus".


Nachdem Sie sich mit ihrer RZ-Kennung und ihrem eigenen Passwort angemeldet haben, können Sie sich für alle Veranstaltungen (etwa Vorlesungen oder Fallbesprechungen) anmelden.


Durch die Anmeldung zur Veranstaltung erhalten Sie Zugang zu den von den Lehrenden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Auch Rundmails werden an alle Teilnehmer der Digicampus-Veranstaltung versendet. So bleiben Sie immer Informiert.

 

Beachten Sie bitte, dass mit der Anmeldung auf Digicampus keine Prüfungsanmeldung verbunden ist.

 

 

Achtung!
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Anmeldung zu und der Durchführung von Lehrveranstaltungen im hybriden Winteresemester 2021/22. Nähere Informationen finden Sie hier.
 

 

Die zentrale Lehr- und Lernplattform „Digicampus“ der Universität Augsburg erreichen Sie über die Seiten des Rechenzentrums. Klicken Sie dafür hier.

 

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Prüfungen

Leistungen während des Studiums

Im Laufe ihres zweisemesterigen Studiums müssen die Studierenden Veranstaltungen im Umfang von mindestens 24 Semesterwochenstunden besuchen.

Über den Inhalt von fünf der besuchten Lehrveranstaltungen müssen Leistungsnachweise erbracht werden. Üblicherweise erbringen die Studierenden Leistungsnachweise durch eine mündliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung. Einer der fünf Leistungsnachweise muss schriftlich sein. Der schriftliche Leistungsnachweis erfolgt in der Regel durch das Bestehen einer Klausur. In Ausnahmefällen kann auch die Möglichkeit bestehen an einem Seminar teilzunehmen oder eine Hausarbeit zu erstellen.

Zum Procedere (insb. Prüfungsanmeldung und Noten) siehe unten.

Magisterarbeit

Alle LL.M.-Studierenden haben eine Magisterarbeit in deutscher Sprache anzufertigen. Ein Thema für die Magisterarbeit wird in Absprache mit einem persönlichen Betreuer gewählt. Das Thema bearbeiten die Studierneden anschließend über mehrere Wochen.

In der Magisterarbeit sollen die Magisterstudierenden nachweisen, dass sie selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Regelmäßig hat die Magisterarbeit einen Umfang von ca. 40-50 Seiten. Mit der Magisterarbeit sollte schon während der Semesterferien nach dem ersten Studiensemester begonnen werden, da sie bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester am 1. Juni, bei Aufnahme des Studiums zum Sommersemester am 1. Januar des darauffolgenden Jahres abgegeben werden muss.

Die Magisterarbeit wird von zwei Hochschullehrer*innen bewertet.

Mündliche Abschlussprüfung

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein von dem Magisterstudenten zu wählendes Fachgebiet und dauert 20 Minuten. Zur Wahl stehen die Grundzüge des deutschen Bürgerlichen Rechts, des deutschen Strafrechts oder des deutschen Verfassungsrechts.

Die mündliche Abschlussprüfung findet statt, nachdem die Magisterarbeit von beiden Gutachter*innen mit mindestens "bestanden" bewertet wurde und die Studierenden zur Wahl des Themenschwerpunkts aufgefordert wurden. Die Ladungsfrist zur Abschlussprüfung beträgt mindestens zwei Wochen.

Prüfungen und Leistungsnachweise in der Studienphase (1.-2. Semester)

Für die Teilnahme an Vorlesungen und das erfolreiche Bestehen von Prüfungen erhalten Sie sogenannte Teilnahme-/Leitsungsnachweise.

Anhand der Zertifikate wird geprüft, ob die Studierenden die ausreichende Anzahl an Vorlesungen besucht und genügend Prüfungen bestanden haben.

 

Wie Sie im Vorfeld und im Nachgang von Prüfungen vorgehen und wie Sie ein Zertifikat für die bloße Teilnahme erhalten, erfahren Sie hier:

 

Mit der Anmeldung zu einem Kurs auf „Digicampus“ ist noch keine Anmeldung zur Prüfung verbunden.

Darüber, in welchen Kursen, Sie an Klausuren und Prüfungen teilnehmen und in welchen Kursen Sie nur einen Teilnahmeschein erreichen wollen, entscheiden Sie in einem zweiten Schritt. 

 

Das LL.M.-Studium fordert und fördert die Selbstverantwortung der Studierenden. Das bedeutet, dass Sie selbst darüber entscheiden und darüber Sorge tragen, dass Sie sich rechtzeitig innerhalb der Anmeldephase zu Klausuren und Prüfungen anmelden, an denen Sie teilnehmen wollen. Ebenso sind Sie im Rahmen der allgemeinen Anforderungen des Studiengangs frei, darüber zu entscheiden, in welchen Veranstaltungen Sie „nur“ einen Teilnahmeschein erreichen wollen.

 

Sollten Sie hier in der Organistion Ihres Studiums unsicher sein, helfen wir Ihnen auf Anfrage gerne weiter.

 

Unabhängig von Ihrer Anmeldung zu einem Kurs auf „Digicampus“, kann der Kurs nur zu Ihren Leistungen gezählt werden, wenn Sie entweder einen Prüfungsnachweis oder Teilnahmeschein erreicht haben. Wie Sie hierzu vorgehen, wird an dieser Stelle erläutert.

Als LL.M. Student*in nehmen Sie nicht zwingend am allgemeinen Prüfungstermin in ihrem Kurs teil. Jedenfalls aber wird Ihre Leistung im Notenschema und nicht unter Zugrundelegung der Punkteskala des klassischen Jurastudiums auf Staatsexamen bewertet.

 

Sprechen Sie mit den Dozierenden der jeweiligen Veranstaltungen induviduell darüber, welche Art von Prüfungsleistung (mündlich/schriftlich) Sie anstreben. Die Lehrenden teilen Ihnen dann das weitere Vorgehen mit.

 

Beachten Sie, dass die Organistation und Erstellung von Klausuren gewisse Vorlaufzeit benötigt. Melden Sie sich daher möglichst führzeitig bei den jeweiligen Dozenten, jedenfalls vor Ablauf der Allgemeinen Prüfungsanmeldungsphase.

 

Wichtiger Hinweis: Da Ihre Prüfungsleistungen durch das Scheinsystem belegt werden, müssen Sie sich nicht im Prüfungsverwaltungssystem „Studis“ anmelden!

Wie besprochen nehmen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an der mündlichen Prüfung oder der Klausur teil. Achten Sie bei Klausuren auf die jeweilige Raumeinteilung und seien Sie zum Prüfungstermin pünktlich.

 

Nach Abschluss der Korrektur Ihrer Prüfung (bzw. bei mündlichen Prüfungen im Anschluss) wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Haben Sie bestanden, wird das entsprechende Prüfungszertifikat ausgestellt. Dies erfolgt nur durch das Sekretariat des Prüfenden und ausschließlich elektronisch. Die Echtheit der Angaben bestätigt Stempel und Unterschift des Prüfenden.

 

(Hinweis: Bringen Sie keine Vordrucke bzw. selbst händisch ausgefüllte Formulare oder ähnliches zur Klausur oder mündlichen Prüfung mit. Diese können nicht akzeptiert werden.)

 

Ihr Prüfungszertifikat wird von den jeweiligen Lehrstühlen dann an das LL.M.-Büro der Juristischen Fakultät weitergeleitet, wo es zu Ihrer Akte geht. Sie erhalten eine digitale Kopie des Nachweises.

In den ersten Vorlesungswochen

  • Sprechen bzw. schreiben Sie den Dozenten bzw. die Dozentin frühzeitig an.
  • Erläutern Sie, dass Sie im LL.M. für im Ausland Graduierte studieren und dass Sie in der Veranstaltung lediglich regelmäßig teilnehmen wollen (also keine Prüfungs schreiben, sondern nur einen Teilnahmeschein benötigen).
  • Nur mit der Ausstellung des Teilnahmescheins kann die Veranstaltung für Sie als Studienleistung gezählt werden.
  • Beachten Sie, dass eine nachträgliche/spätere Prüfung Ihrer regelmäßigen Teilnahme und die Ausstellung von Teilnahmescheinen nicht möglich ist.

Während der Vorlesungszeit

  • Sie nehmen regelmäßig an allen den Veranstaltungen des Kurses teil.
  • Ihre regelmäßige Teilnahme prüfen die Dozierenden nach. Dies geschieht je nach Dozent oder Dozentin auf vielfältige Weise, etwa 
    • durch regelmäßige Kontrolle Ihrer Teilnahme in Präsenzveranstaltungen und synchronen Online-Kursen
    • durch ein Gespräch über die Inhalte der Vorlesung
    • durch Ausgabe diverser Assignments zur Kontrolle des Lernfortschritts
    • etc.

Nach Ende der Veranstaltung/des Semesters

Der Lehrstuhl stellt den Teilnahmeschein aus und sendet ihn an das LL.M.-Büro.

 

Der Kurs zählt somit als belegt und teilgenommen. Entsprechend dem Wortload zählt er als Teil der insgesamt notwendigen 24 Semesterwochenstunden.

Zum Ende der Studienphase (nach Abschluss des zweiten Studiensemesters) müssen alle notwendigen Teilnahmen und Prüfungen durch die entsprechenden Scheine belegt sein.

 

Der Nachweis über die Teilnahme an Veranstaltungen in ausreichendem Umfang (mind. 24 SWS) und die erforderlichen Prüfungen (mind. 5, davon mind. 1 schriftlich und mindestens jeweils eine pro Grundkurs eines jeden Fachbereichs) sind Voraussetzung für den Abschluss des LL.M.-Studiums

 

 

Magisterarbeit, Bibliothek & Recherche

In der Magisterarbeit sollen die Magisterstudierenden nachweisen, dass sie selbständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Regelmäßig hat die Magisterarbeit einen Umfang von ca. 40-50 Seiten. Mit der Magisterarbeit sollte schon während der Semesterferien nach dem ersten Studiensemester begonnen werden, da sie bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester am 1. Juni, bei Aufnahme des Studiums zum Sommersemester am 1. Januar des darauffolgenden Jahres abgegeben werden muss.

 

Die jeweils konkret für Ihre Arbeit geltenden Anforderungen legt Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin fest. Soweit nichts anderweitiges besprochen wurde, können Sie sich an den allgemein anerkannten Rgeln des wissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens orientieren, wie sie in den entsprechenden Lehrbüchern (z.B. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten) finden. Solche Werke finden Sie auch in der Bibliothek.

 

 

Eine kurze, nicht abschließende Übersicht zu den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit haben wir Ihnen zusammengestellt.

 

Zum Dokument „Hinweise zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit“

Das wissenschaftliche Arbeiten setzt die umfassende Recherche und Auswertung von Quellen der Universitätsbibliothek voraus.

 

Damit Sie sich schnell in der Bibiliothek zurecht finden und alle Services kennen und richtig nutzen können, bietet die Universitätsbibiliothek diverse Video-Tutorials und Live-Schulungen an.
Darin erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Bücher aus dem Präsenzbestand finden und nutzen bzw. ausleihen können, wie Sie nicht in Augsburg vorrätige Medien erhalten können, wie Sie mit digitalen Medien (Datenbanken etc.) umgehen und Vieles mehr.


Für Sie sind alle Inhalte der allgemeinen Themen, die alle Nutzer*innen der Bibliothek betreffen, und diejenigen, die spezifisch auf Jura-Studierende zugeschnitten sind, relevant.

 

 

Wissenschaftliches Arbeiten setzt den sicheren Umgang mit der Bibliothek voraus. Damit Sie alle Angebote und Services kennen und nutzen können, bietet die Bibliothek diverse Online-Zutorials und Live-Schulungen an.

 

Zu den Bibliotheksschulungen

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