Grundlagen

Im interdisziplinären Bachelorstudiengang wird viel Wert gelegt auf eine fundierte Grundlagenausbildung. Methoden und Kernkompetenzen beider Fachrichtungen gehören daher für jeden Studierenden zum Pflichtprogramm.

Dazu gehören:

 

Grundlagen des Zivilrechts (Modulgruppe A):

  • BGB I (Allgemeiner Teil)
  • BGB II (Schuldrecht)
  • BGB III (Sachenrecht)
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

außerdem:

  • aus Modulgruppe G (Anwendung und Vertiefung): Übung im Wirtschaftsrecht

Grundlagen des öffentlichen Rechts
(Modulgruppe B):

  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Europarecht

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
(Modulgruppe C):

  • Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
  • Kostenrechnung
  • Bilanzierung I
  • Bilanzierung II
  • Investition und Finanzierung

Grundlagen Mathematik & Statistik
(Modulgruppe D):

  • Mathematik
  • Statistik

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
(Modulgruppe E):

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre
  • Einführung in die Mikroökonomik
  • Wirtschaftspolitik

Common Law Principles (Modulgruppe F):

  • Concepts of Law and Business

Allgemeiner Wahlbereich

Neben dem Pflichtprogramm (114 LP) und der Schwerpunktausbildung (25 LP) haben die Studierenden die Möglichkeit in einem Allgemeinen Wahlbereich (Modulgruppe K)  im Umfang von 20 LP schwerpunktübergreifende Module, im Schwerpunktbereich nicht gewählte Module oder Module aus anderen als dem eigenen Schwerpunktbereich einzubringen.

Ansprechpartner

Dr. Dorit Pries
Studiengangsbetreuung Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Juristische Fakultät
Prüfungsamt Jura

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