Im Bachelorstudiengang sollen zwei einmonatige Pflichtpraktika - eines hiervon im juristischen und eines im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich - absolviert werden. Das Praktikum sollte Einblicke in unternehmerische Zusammenhänge bzw. praktische Rechtsanwendung jenseits universitärer Einrichtungen vermitteln. Damit das Praktikum im übrigen seinen Sinn als Teil der Ausbildung erfüllen kann, sollten die Studierenden in Tätigkeiten involviert sein, die dem Berufsbild eines zukünftigen Wirtschaftsjuristen entsprechen würden. Die Qualifikation des Betreuers sollte daher der Qualifikation gleichwertig sein, die durch den Studiengang angestrebt wird. Erforderlich ist demnach ein Juristischer oder Wirtschaftswissenschaftlicher Hochschulabschluss.

 

Die zweimonatige Praktikumspflicht bezieht sich üblicherweise auf die Ableistung entsprechend langer Vollzeitpraktika (35-40 h pro Woche), in denen die Studierenden vollständig in die üblichen Arbeitsabläufe des Praktikumsunternehmens integriert sind. Als Praktika in diesem Sinne gelten nicht spezielle Ausbildungs- bzw. Kennenlernprogramme von Unternehmen oder Lehrgänge, die überwiegend der Wissensvermittlung dienen, ebenso keine Gerichtspraktika.

 

Eine Werkstudententätigkeit, die neben dem laufenden Studium ausgeführt wird, kann im Einzelfall vom Prüfungsausschuss zumindest teilweise als Praktikum anerkannt werden, wenn sie

  • durch ein längeres Anfangspraktikum eingeführt wurde oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausging,
  • das Tätigkeitsprofil dem oben genannten Qualifikationsniveau entspricht und Aspekte der Ausbildung jedenfalls auch eine Rolle spielen und
  • die Dauer der effektiven Arbeitszeit im Rahmen der Werkstudententätigkeit deutlich über der anzuerkennenden Praktikumsdauer liegt.

 

Studierende füllen nach Ende des Praktikums den Praktikumsbericht in Form des bereitgestellten Formblattes (siehe unten) aus. Für jedes Praktikum ist das Formblatt gesondert auszufüllen und nach Absolvieren beider Praktika zusammen als ein Praktikumsbericht beim Prüfungsamt einzureichen. Die Leistungspunkte für das Pflichtpraktikum können erst nach Absolvieren beider Praktika in Modulgruppe I gutgeschrieben werden.

 

Formblatt Praktikumsbericht (BachPO2015)

Erfahrungsberichte

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Ansprechpartner Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Dr. Dorit Pries
Dekanat
Juristische Fakultät
Prüfungsamt Jura

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