Das Infrastrukturrecht als weitgreifendes Rechtsgebiet umfasst neben den klassischen Verkehrsinfrastrukturen (Straße, Schiene, Wasserstraßen und Luftverkehr) auch die Anlagen zur Bereitstellung von Wasser und Energie (Staudämme, Stromleitungen), die stoffliche Ver- und Entsorgung (Müllverbrennungsanlagen) sowie die Kommunikationsinfrastruktur (Mobilfunknetze). Infrastruktureinrichtungen sind vor allem für die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit unserer Gesellschaft elementar. Rechtsfragen im Zusammenhang mit Aufbau, Instandhaltung und Nutzung von Infrastrukturen bis hin zur Veräußerung solcher Einrichtungen sind in den letzten Jahren immer bedeutender geworden. Ursächlich dafür ist ein wachsendes Bedürfnis nach Versorgungssicherheit sowie die zunehmende Regulierung durch den Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene.

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