Hinweise zur Anfertigung der Dissertation

 

Formatierung
  • Schriftgröße: 12 (Fußnoten: 10)
  • Zeilenabstand: 1,5
  • 1/3 Korrekturrand (rechten Seite)

 

Aufbau

Folgende Punkte müssen in genannter Reihenfolge enthalten sein:

  • Titelblätter (römische Seitenzahlen)
  • Widmung (optional; römische Seitenzahlen)
  • Vorwort (optional; römische Seitenzahlen)
  • Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis (römische Seitenzahlen)
  • Einleitung, „Hauptteil“, Fazit/Ergebnis (arabische Seitenzahlen)
  • Literaturverzeichnis (arabische Seitenzahlen)
  • Sachwortregister (nur in der Publikation; arabische Seitenzahlen)

 

Folgende Gliederungsebenen sind zu verwenden: „Kapitel“, A., I., 1., a.), aa.), …

  • möglichst nicht mehr als sieben Überschriften derselben Ebene ohne Ebenenwechsel (d.h. möglichst nicht: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., ...)
  • möglichst nach Gewichtung gliedern; hierzu können logische Ebenenabfolgen durchbrochen werden: Ebene arabisch 1. darf nicht entfallen, damit ist z. B. „Kapitel“, I, 1. möglich
Textkörper
  • Rechtschreibung nach der neuesten Auflage des Duden, Ausnahme: wörtliche Zitate
  • manuelle Silbentrennung, Seitenumbrüche sowie Leerzeilen vermeiden, Ausnahme: wörtliche Zitate (s.u.)
  • kurze Bindestriche nur für Trenn-, Ersatz- und Verbindungsstriche, ansonsten Gedankenstriche (–) verwenden; auch für Seiten- und Jahresangaben
  • Hervorhebungen im Text in kursiv, aber möglichst sparsam einsetzen
  • interne Verweise sparsam verwenden
  • bei Verwendung: Verweis auf Gliederungsziffer oder Fußnote, nicht auf eine Seitenzahl (Form: Kapitel.A.I.1. …)
  • bei Publikation Verweis auf Seitenzahl
Wörtliche Zitate
  • bei mehr als drei Zeilen als eingerückter Textblock mit einer Leerzeile davor und danach
Abkürzungen
  • Orientierung an Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache
  • grundsätzlich keine Leerzeichen innerhalb einer Abkürzung
  • Randnummern mit „Rn.“, Fußnoten mit „Fn.“ und Herausgeber mit „Hrsg.“ abkürzen; auch bei fremdsprachigen Quellenangaben
Fußnoten
  • Fußnotenzeichen im Text grundsätzlich nach dem Satzzeichen
  • überlange Fußnoten vermeiden
     

Allgemeine Zitierweise

  • Fußnotentexte beginnen mit Großbuchstaben und Enden mit einem Punkt
  • Autorennamen in den Fußnoten kursiv hervorheben, nicht aber Gerichte und Herausgeber
  • mehrere Autoren/Herausgeber durch „/“ ohne Leerzeichen trennen
  • Autorenname, Fundstelle bzw. Titel, Jahreszahl und Seitenzahl jeweils durch ein Komma trennen (Autor, Titel, Jahreszahl, Seitenzahl)
  • Fundstellen möglichst genau angeben, insbesondere auch bei Rspr.
  • Doppelklammerungen vermeiden; bei Benutzung: für innere Klammer eckige Klammern benutzen
     

Zitierweisen nach Quellenart

  • selbstständige Literatur/Monographien
    Autor, Titel, Jahr, Seite (mit Abkürzung S.)
    Beispiel: Gehne, Nachhaltige Entwicklung als Rechtsprinzip, 2011, S. 13.
  • Beiträge in Sammelwerken
    Autor, Titel, in: Herausgeber (Hrsg.), Titel, Jahr, Anfangsseite (zitierte Seite)
    Beispiel: Schüßler, Nachhaltigkeit und Ethik, in: Kahl (Hrsg.), Nachhaltigkeit als Verbundbegriff, S. 60 (62). 
    Herausgeber von Festschriften werden nicht genannt
    Beispiel: Meyer, Nachhaltigkeit im Recht, in: FS für Heinrich Lange, 1970, S. 97 (100)
  • Beiträge aus Zeitschriften
    Autor, Zeitschrift, Jahr, Anfangsseite (zitierte Seite)
    Titel der Aufsätze werden in der Regel nicht genannt
    vor den Seitenzahlen kein S.
    Beispiel: Scheidler, BauR 2019, 1247 (1248).
    bei Archivzeitschriften vorrangig nach Bandnummern, nicht nach Jahreszahl zitieren
  • Gerichtsentscheidungen
    als Fundstelle vorrangig amtliche Entscheidungen nutzen
    möglichst mit konkreter Rn.-Fundstelle, nicht mit Seitenfundstelle zitieren
    Deutsche Entscheidungen
    Gericht, Art der Entscheidung und Datum – Aktenzeichen – Fundstelle
    Beispiel: BVerfG, Urt. v. 30.6.2009 – 2 BvE 2/08, BVerfGE 23, 45 Rn. 2
    EuGH, Urt. v. 5.2.1963 – Rs. 26/62 (van Gend & Loos) – Slg. 1963, 1 (4).
  • Gesetzblätter
    Bundesgesetzblatt: BGBl. 1971 I, S. 1542.
    wenn Jahreszahl sich aus dem Kontext ergibt, ohne Jahreszahl
    Europäisches Amtsblatt: ABl. 1993 L 307, S. 25
  • Internetquellen
    Angabe der Adresse (URL) in der Fußnote (Datum des Abrufs bitte hinzufügen)
    URL wird weder farblich noch durch Unterstreichung hervorgehoben

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