(...) In den USA sind durch die Möglichkeit von Sammelklagen („Class Actions“) bereits Lösungen für die Kunden gefunden. Helfen solche Mechanismen auch in Europa oder sind diese eher eine Gefahr? Über Fluch oder Segen solcher Instrumente diskutierten leidenschaftlich fünf Experten aus Wissenschaft und Praxis aus Berlin, München, Konstanz und Augsburg im Augsburger Rathaus am 18. Juli 2017. Eingeladen hatte dazu die Europa-Union Augsburg, das europe direct Informationszentrum und das Jean-Monnet-Exzellenzzentrum INspiRE von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Das Für und Wider beleuchteten auf dem Podium Dr. Beate Czerwenka vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Florian Popella, zuständig für Grundsatzfragen bei BayME, Verband der Bayerischen Wirtschaft, Prof. Dr. Astrid Stadler von der Universität Konstanz, Dr. Ottmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband und Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers vom Jean-Monnet-Exzellenzzentrum. Die Moderation übernahm Thorsten Frank, Vorsitzender der Europa-Union Augsburg e.V. Kernpunkt der Diskussion war vor allem das Spannungsverhältnis zwischen Verbraucherschutz und Wahrung der Unternehmensinteressen. Denn Verbraucherschutz bedeutet im Fall der Sammelklagen auch eine höhere Belastung für beklagte Unternehmen. Bei dieser Frage gingen die Experten auf mögliche Lösungswege ein und suchten nach einem Mittelweg.


Prof. Dr. Möllers fasste die Gedanken zusammen: Ziel von Sammelklagen dürfe es nicht sein, Unternehmen zu schädigen. Es muss jedoch möglich bleiben, einen durch rechtswidriges Verhalten eines Unternehmens erwirtschafteten Gewinn abzuschöpfen, der auch über den rein materiellen Schadensersatz des Klägers hinausgehen kann. Exorbitante Strafzahlungen, wie sie aus
der US-amerikanischen Rechtsprechung bekannt sind, dürfen allerdings nicht erreicht werden. In diesem Punkt waren sich alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.

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