(...) Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers hielt zusammen mit Prof. Peter T. Wendel (Pepperdine School of Law) den Vortrag „A Comparative and Critical View of Civil Rights and Law in the US and Germany“. Sie erklärten, dass die Menschenrechte in Europa und den USA die gleichen Wurzeln und Ziele haben und doch ganz unterschiedlich ausgestaltet sind. In einer rechtsvergleichenden Analyse stellten sie fest, dass etwa die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Freiheit des Eigentums in den USA extensiver interpretiert werden als das in Europa der Fall ist, während gerade in Deutschland der Fokus der Grundrechtslehre insbesondere auf dem  Verhältnismäßigkeitsgrundsatz liegt, der versucht, widerstreitende Interessen auszugleichen.

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