Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis

Informationen aus dem Lehrstuhl
Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl ist voraussichtlich zum 1.3.2026 eine Stelle als
wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Erwartet und gefördert wird ein Promotionsvorhaben.
Bewerben Sie sich gerne mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl sind Stellen als
studentische Hilfskraft (m/w/d)
zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Noten, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
17. Oktober 2025
Symposium zum Haftungsrecht in Ankara
Zusammen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen hat Prof. Rossi an einem Internationalen Symposium zum Haftungsrecht teilgenommen, das aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums der Juristischen Fakultät der Universität Ankara ebendort stattfand.
In seinem Beitrag hat Prof. Rossi sich mit ausgewählten Haftungsfragen im öffentlichen Informationsrecht befasst. Er thematisierte zum einen den Ausschluss der Gewähr für die Richtigkeit von Informationen im allgemeinen Informationszugangsrecht. Sie führt nicht nur dazu, dass aus der Verletzung von Informationsbereitstellungspflichten regelmäßig kein Schadenersatz mithilfe des Amtshaftungsanspruchs geltend gemacht werden kann, sondern relativiert auch die Bedeutung allgemein zugänglicher Behördeninformationen für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten. Zum anderen betrachtete Prof. Rossi die gezielte Unterrichtung der Öffentlichkeit, wie sie etwa vom Produktsicherheitsgesetz oder auch vom Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehen ist. Insofern bestehen konkrete Pflichten zur sachgemäßen Sachverhaltsermittlung, zu richtiger Information und auch zur Offenlegung von verbleibenden Unsicherheiten, deren Verletzung im Einzelfall einen auf Schadenersatz gerichteten Amtshaftungsanspruch nach sich ziehen kann.

- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4567
Email:
sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de
Sprechzeiten:
montags bis freitags, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2055-2059
86159 Augsburg