Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

Prof. Dr. Matthias Rossi

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Prof. Rossi - Vortrag 2019

Informationen aus dem Lehrstuhl

Wir suchen Verstärkung!

An meinem Lehrstuhl ist voraussichtlich zum 1.3.2026 eine Stelle als

wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)

zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind ein überdurchschnittliches erstes Staatsexamen, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Erwartet und gefördert wird ein Promotionsvorhaben.
Bewerben Sie sich gerne mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Lehrstuhl-Team - Prof. Dr. Matthias Rossi

Wir suchen Verstärkung!

An meinem Lehrstuhl sind Stellen als

studentische Hilfskraft (m/w/d)

zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Noten, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Lehrstuhl-Team - Prof. Dr. Matthias Rossi

Lesen Sie mal etwas Schönes!

In unregelmäßigen Abständen finden Sie hier Tipps für Belletristik!

Belletristik

Aktuelle Publikationen und Aktivitäten

17. Oktober 2025

Symposium zum Haftungsrecht in Ankara

Zusammen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen hat Prof. Rossi an einem Internationalen Symposium zum Haftungsrecht teilgenommen, das aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums der Juristischen Fakultät der Universität Ankara ebendort stattfand.

In seinem Beitrag hat Prof. Rossi sich mit ausgewählten Haftungsfragen im öffentlichen Informationsrecht befasst. Er thematisierte zum einen den Ausschluss der Gewähr für die Richtigkeit von Informationen im allgemeinen Informationszugangsrecht. Sie führt nicht nur dazu, dass aus der Verletzung von Informationsbereitstellungspflichten regelmäßig kein Schadenersatz mithilfe des Amtshaftungsanspruchs geltend gemacht werden kann, sondern relativiert auch die Bedeutung allgemein zugänglicher Behördeninformationen für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten. Zum anderen betrachtete Prof. Rossi die gezielte Unterrichtung der Öffentlichkeit, wie sie etwa vom Produktsicherheitsgesetz oder auch vom Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehen ist. Insofern bestehen konkrete Pflichten zur sachgemäßen Sachverhaltsermittlung, zu richtiger Information und auch zur Offenlegung von verbleibenden Unsicherheiten, deren Verletzung im Einzelfall einen auf Schadenersatz gerichteten Amtshaftungsanspruch nach sich ziehen kann.

Ankara Üniversitesi
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Matthias Rossi - Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

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Email: sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de

 

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montags bis freitags, 08.00 bis 13.00 Uhr      

 

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Gebäude H - Zimmer 2055-2059
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