Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis

Informationen aus dem Lehrstuhl
Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl sind Stellen als
studentische Hilfskraft (m/w/d)
zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Noten, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Lesen Sie mal etwas Schönes!
In unregelmäßigen Abständen finden Sie hier Tipps für Belletristik!

Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
15. Juni 2025
Urteilsanmerkung: Rechtswidrigkeit der 5G-Versteigerungsregeln
Im Heft 6/2025 der MMR kommentiert Prof. Rossi die Entscheidungen des VG Köln, mit denen zwei Entscheidungen der Bundesnetzagentur für rechtswidrig befunden wurden, die ihrerseits Grundlage für die sog. „5G-Frequenzauktion“ waren.
Die beiden Entscheidungen sind ein Paukenschlag, weil sie grundsätzliche rechtliche und strukturelle Fragen aufwerfen. Unklar ist zunächst, wie sich die festgestellte Rechtswidrigkeit der von der Präsidentenkammer der BNetzA getroffenen Entscheidungen auf die vorgenommene Frequenzverteilung auswirkt. Insbesondere die Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben spricht nach Prof. Rossi für die Annahme, dass die durchgeführte Versteigerung auf Basis neuer Entscheidungen zu wiederholen ist. Die Bundesnetzagentur hat sich dieser Verpflichtung aber zunächst durch die Nichtzulassungsbeschwerde entzogen und zwischenzeitlich sogar eine Verlängerung der Nutzungsrechte anderer Frequenzbereiche angeordnet. Sie nimmt damit in Kauf, die Folgen eines Verfahrensfehlers zu perpetuieren und weitere Entscheidungen mit der Rechtswidrigkeit zu infizieren. Außerdem geben die Urteile Anlass, die Stellung der Bundesnetzagentur im Verhältnis zur Bundesregierung neu zu bestimmen.

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