Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis

Informationen aus dem Lehrstuhl
Freie Stellen am Lehrstuhl
An meinem Lehrstuhl ist zum nächstmöglichen Termin die Sekretariatsstelle zu besetzen. Bitte informieren Sie sich über die Ausschreibungen auf der Seite der Universität.
Zum 1. Oktober 2022 wird eine halbe Stelle als "wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) frei.
Initiativbewerbungen nehme ich schon jetzt gerne an. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, wissenschaftliche Neugier und Interesse an den am Lehrstuhl behandelten Rechtsgebieten. Gefördert (und erwartet) wird zudem die Anfertigung einer Promotion.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: matthias.rossi@jura.uni-augsburg.de

Transparenz und Open Data
Im Sommersemester 2022 biete ich ein Seminar zu "Transparenz und Open Data" an, in dem grundsätzliche Fragen und aktuelle Rechtsentwicklungen beleuchtet werden sollen. Interessenten können sich bis zum 11. Juli 2022 an Prof. Rossi wenden. Die Vorbesprechung findet am 18. Juli statt, die vierwöchige Bearbeitungszeit wird in den Semesterferien liegen.

Lehre im Sommersemester 2022
Im Sommersemester 2022 biete ich folgende Veranstaltungen an:
- Europarecht (GK ÖffR IV)
- Gesetzgebungslehre
- Examinatorium Staatsorganisationsrecht
- Seminar zu Transparenz und Open Data

Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
22. Juni 2022
Kommentierung von Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes
Soeben ist die 38. Ergänzungslieferung zum Kommentar „Sieder/Zeitler – Bayerisches Wassergesetz“ erschienen.
Prof. Rossi zeichnet nun in den Vorbemerkungen zum BayWG dessen Genese nach und kommentiert zudem zahlreiche Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, im Einzelnen die Vorschriften zum Gemeingebrauch (Art. 18), zu Gewässerrandstreifen (Art. 21, der im Fortgang des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ neu gefasst wurde), zur Unterhaltungslast (Art. 22) sowie zur Ausführung, Ersatzvornahme und Sicherung der Unterhaltung (Art. 24), ebenso zu besonderen Pflichten im Interesse der Unterhaltung (Art. 25) und zu den Kosten der Unterhaltung (Art. 26). Kommentiert werden auch die Vorschriften, mit den der Bayerische Gesetzgeber von seiner Abweichungsbefugnis von Vorschriften des WHG Gebrauch gemacht hat. Sie betreffen die Benutzung zu Zwecken der Fischerei (Art. 19), die Übertragung und Aufteilung der Unterhaltungslast (Art. 23) und die Festsetzung der Kostenbeiträge, des Kostenersatzes und der Kostenvorschüsse (Art. 27).

- Telefon: +49 (0)821 / 598-4545
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4546
Email:
sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de
Sprechzeiten:
montags bis donnerstags, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2055-2059
86159 Augsburg