Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis
Informationen aus dem Lehrstuhl
Tagung zum Denkmalrecht
Am Freitag, 23. Oktober 2026, findet an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ganztägig eine interdisziplinäre Tagung zum Denkmalrecht statt. Sie nimmt insbesondere die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in den Blick.
Das Programm der gemeinsam von Prof. Dr. Matthias Rossi und Dr.-Ing. Wencke Elbert organisierten Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in Kürze hier:
Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl ist zum 1. Januar 2027 eine halbe Stelle als
wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)
zu besetzen. Ich freue mich - besonderes Interesse an den am Lehrstuhl behandelten Rechtsgebieten und überdurchschnittliche Examensnote vorausgesetzt - jederzeit über aussagekräftige Bewerbungen. Ermöglicht und erwartet wird die Anfertigung einer Dissertation.
Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
9. Juni 2026
Beitrag zu den Staatsfinanzen in der Festschrift 75 Jahre BVerfG
Aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts ist im Verlag Mohr Siebeck eine Festschrift mit dem Titel "Verfassungsrechtspflege" erschienen.
In seinen Beitrag zu den "Staatsfinanzen im Spiegel der Strukturprinzipien" rekapituliert Prof. Rossi die Funktionen der Finanzverfassung und beleuchtet die besonderen Herausforderungen, denen sich das Bundesverfassungsgericht bei deren Interpretation gegenüber sieht. Er versteht die Finanzverfassung als ein Kondensat der Organisationsverfassung. Die föderale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern, die organschaftliche Gewaltenteilung zwischen Bundestag und Bundesregierung und die rechtsstaatliche Prägung durch die Formen- und Verfahrensbindung sind sichtbarste Zeichen für eine solche Determinierung. Dementsprechend kann die Ausgestaltung der Finanzverfassung als Indikator für die Verfasstheit des Staates gelten. Änderungen der Finanzverfassung indizieren zugleich auch Änderungen der Organisationsverfassung, die im Übrigen nicht wahrgenommen werden. Zugleich werfen die zahlreichen Modifizierungen der Finanzverfassung die Frage auf, ob und wie sich die Organisationsverfassung der Bundesrepublik Deutschland im Laufe der Zeit verändert hat.
- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4567
Email:
sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de
Sprechzeiten:
montags bis freitags, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2055-2059
86159 Augsburg