Prof. Dr. Matthias Rossi
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Prof. Dr. Matthias Rossi
Werdegang, Forschungsschwerpunkte, Mitglieds-, Publikations- und Vortragsverzeichnis

Informationen aus dem Lehrstuhl
Abordnung an das Bundesverfassungsgericht
Dr. Aqilah Sandhu ist ab November 2023 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Sie wird dort im Dezernat von BVR Thomas Offenloch tätig.

Besprechung und Rückgabe der Wiederholungsklausur im GK ÖR IV (Europarecht)
Die Besprechung und Rückgabe der Wiederholungsklausur finden statt am Dienstag, den 21.11.2023, von 12.30 – 13.30 Uhr im
Raum H 2001.
Nicht ausgegebene Klausuren können dann bei Frau Viehmann (Montag-, Dienstag- und Donnerstagvormittag, Raum 2029) abgeholt werden.

Wir suchen Verstärkung!
An meinem Lehrstuhl sind regelmäßig Stellen als
studentische Hilfskraft (m/w/d)
zu besetzen. Einstellungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Noten, wissenschaftliche Neugier und ein besonderes Interesse an öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Bewerben Sie sich gerne jederzeit mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über sonstige Tätigkeiten) per eMail.

Aktuelle Publikationen und Aktivitäten
22. November 2023
Beitrag im Tagungsband "Kunst der Gesetzgebung"
Soeben ist der Tagungsband zum Symposium „Die Kunst der Gesetzgebung“ erschienen, das am 9.9.2022 vom Institut für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht – ineges – an der Universität Frankfurt veranstaltet wurde. In seinem Beitrag befasst sich Prof. Rossi mit der Frage, ob die Einbeziehung externer Expertise eine Voraussetzung guter Gesetzgebung ist.
Er hinterfragt zunächst den Maßstab „gute Gesetzgebung“ und kategorisiert die unzähligen Kriterien nach dem Maß ihrer Verbindlichkeit in „harte“ verfassungsrechtliche Vorgaben, staatspolitische Zielsetzungen und Maximen sowie „weiche“ empfehlende Klugheitsregeln. Sodann rekapituliert er die verschiedenen Formen, in denen die bundesdeutsche und auch die europäische Rechtsetzung auf Wissen externer Akteure zurückzugreift. Trotz Anerkennung des Rechts der Mehrheit, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse „falsche“ Entscheidungen zu treffen, postuliert Prof. Rossi eine grundsätzliche, im Einzelfall allerdings zu differenzierende Verpflichtung des Gesetzgebers, sich das für Gesetze notwendige Wissen auch durch externe Expertise zu verschaffen bzw. intern vorgehaltenes Wissen einer externen Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Nicht zuletzt wegen des unscharfen Begriffs „gute Gesetzgebung“ sei die Einbeziehung externer Expertise aber eher eine Obliegenheit denn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

- Telefon: +49 (0)821 / 598 4545
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4567
Email:
sekretariat.rossi@jura.uni-augsburg.de
Sprechzeiten:
montags bis donnerstags, 08.00 bis 13.00 Uhr
Hausanschrift:
Universitätsstraße 24
Gebäude H - Zimmer 2055-2059
86159 Augsburg