Prüfungsrelevantes

Prüfungsverfahren für die Akademische Sprachprüfung an der Theologischen Fakultät

 

  • Die Prüfungen in Latein und Griechisch bestehen aus einer dreistündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten.
  • Dabei ist in Latein je ein Text aus der Vulgata und aus Caesar zu übersetzen, in Griechisch ein Text aus dem Neuen Testament und aus Xenophon.
  • Die Lateinprüfung findet jeweils zu Ende des Sommer- und Wintersemesters statt, die Griechischprüfung jeweils zu Beginn des Winter- und Sommersemesters.
  • Die Lateinprüfung schließt das Kleine Latinum (Gesicherte Kenntnisse) mit ein, entspricht aber nicht dem Latinum. Ebenso entspricht die Griechischprüfung nicht dem Graecum.
  • Die Prüfungen gelten für die in Augsburg angebotenen Studiengänge der Katholischen (Magister/Lehramt) und Evangelischen Theologie (Lehramt).
  • Die Anmeldung erfolgt bei Zentralen Prüfungsamt.

 

Prüfungsverfahren für Gesicherte Lateinkenntnisse (Kleines Latinum)

  • Die Prüfung findet am Ende des Kurses Latein 3 (PhilHistFakultät) statt. Die Anmeldung erfolgt beim Kursleiter. Das Zeugnis wird vom Dekan der Philologisch- Historischen Fakultät auzsgestellt.

Prüfungsverfahren für die Fakultätsinterne Lateinprüfung der PhilHistFakultät

  • Für die Prüfungen nach Latein 2 und Übung/Vorlesung werden insgesamt drei Scheine ausgestellt, die beim Dekan der Philologisch- Historischen Fakultät vorzulegen sind. Dieser stellt darauf das Zeugnis aus.

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