Prüfungsrelevantes

Prüfungsverfahren für die Akademische Sprachprüfung an der Theologischen Fakultät

 

  • Die Prüfungen in Latein und Griechisch bestehen aus einer dreistündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten.
  • Dabei ist in Latein je ein Text aus der Vulgata und aus Caesar zu übersetzen, in Griechisch ein Text aus dem Neuen Testament und aus Xenophon.
  • Die Lateinprüfung findet jeweils zu Ende des Sommer- und Wintersemesters statt, die Griechischprüfung jeweils zu Beginn des Winter- und Sommersemesters.
  • Die Lateinprüfung schließt das Kleine Latinum (Gesicherte Kenntnisse) mit ein, entspricht aber nicht dem Latinum. Ebenso entspricht die Griechischprüfung nicht dem Graecum.
  • Die Prüfungen gelten für die in Augsburg angebotenen Studiengänge der Katholischen (Magister/Lehramt) und Evangelischen Theologie (Lehramt).
  • Die Anmeldung erfolgt bei Zentralen Prüfungsamt.

 

Prüfungsverfahren für Gesicherte Lateinkenntnisse (Kleines Latinum)

 

  • Die Prüfung findet am Ende des Kurses Latein 3 (PhilHistFakultät) statt. Die Anmeldung erfolgt beim Kursleiter. Das Zeugnis wird vom Dekan der Philologisch-Historischen Fakultät auzsgestellt.

 

Prüfungsverfahren für die Fakultätsinterne Lateinprüfung der PhilHistFakultät

 

  • Für die Prüfungen nach Latein 2 und Übung/Vorlesung werden insgesamt drei Scheine ausgestellt, die beim Dekan der Philologisch-Historischen Fakultät vorzulegen sind. Dieser stellt darauf das Zeugnis aus.
 
 

Sprachnachweise - Magister Theologiae

Informationen für Studierende des Magister Theologiae

 

Für das Studium Magister Theologiae benötigen Sie Nachweise über Kenntnisse in folgenden Sprachen:

 

• Latein (Latinum)    • Alt-Griechisch (Graecum)     • Hebräisch (Hebraicum)


Sprachnachweise - Anmeldung zur Prüfung:

 

1) Legen Sie Ihre Sprachnachweise (Kopien der Zeugnisse) im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Annemarie Leichtle zur Anerkennung vor. Beantragen Sie ggf. eine Dispens von Sprachnachweisen für die noch nicht abgelegten Sprachprüfungen:

Antrag auf Dispens von Sprachnachweisen.pdf . Zur Anerkennung von auswärtig erbrachten Sprachleistungen verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Antrag auf Anerkennung von auswaertig erbrachten Sprachleistungen im Studiengang Mag. theol..pdf .

 

2) Melden Sie sich mit dem Formblatt Anmeldung zur Prüfung im Modul KTH-0100 im Sekretariat des Modulbeauftragen (Prof. Dr. Erasmus Gaß) zur Teilnahme an der Prüfung an:

Prüfungsanmeldung-KTH-0100.pdf .

 

3) Tragen Sie sich in Studis zur Prüfung ein.


Weitere Informationen zur Dispens:

 

Die zeitlich befristete Dispens wird in der Regel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters (konkret: 31. Oktober) gewährt und ermöglicht Ihnen eine Ablegung der Prüfung im o.g. Modul vor dem Erwerb aller notwendigen Sprachnachweise. Eine einmalige Verlängerung dieser Dispens - längstens bis zum Ende des 6. Fachsemesters - ist möglich.


Bitte stellen Sie die Anträge auf Dispens frühzeitig, d.h. mindestens vier Monate vor Ablegung der Prüfung, so dass ausreichend Zeit zur Prüfung Ihrer Unterlagen bleibt. Prüfungen zum Modul KTH-0100 finden zweimal im Jahr statt (Oktober / April).

 

Eine Verlängerung der Dispens aufgrund der Corona-Semester ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss des Magister Theologiae möglich.


Ohne Sprachnachweise bzw. Dispens kann keine Prüfung im KTH-0100 abgelegt werden.

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