DPM 2022 (München)

„De Processibus Matrimonialibus“ am 17. und 18.11.2022

an der Ludwig-Maximilians-Universität München

 

DPM 2022 in München: Dekan Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff mit Referent*innen, Gästen und Team © Universität Augsburg

 

Am 17. und 18. November 2022 fand „De Processibus Matrimonialibus“ („DPM“) in der „Großen Aula“ der Ludwig-Maximilians-Universität München statt. Darüber hinaus gab es aber für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Möglichkeit, online über ZOOM dabei zu sein.

Seit mittlerweile 28 Jahren treffen sich auf Einladung von Herrn Dekan Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und Herrn PD Dr. Karl-Heinz Selge sowohl in der kirchenrechtlichen Wissenschaft, Forschung und Praxis tätige Personen als auch zahlreiche Studierende und Promovierende, um über die aktuellen Entwicklungen und Fragen im kirchlichen Ehe- und Eheprozessrecht zu diskutieren, sich weiterzubilden und miteinander in einen fachlichen Austausch zu treten. Studierende können darüber hinaus auch einen Seminarschein erwerben, der examenswirksam eingesetzt werden kann, und sich für den DPM-Studierendenpreis bewerben.

 

Nach einer Eröffnung und einer kurzen Einführung in die Veranstaltung durch Herrn Dekan Prof. Dr. Dr. Güthoff begrüßte auch der Präsident der LMU, Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Bernd Huber, die circa 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er verwies auf die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen und dankte vor allem Herrn Dekan Prof. Dr. Dr. Güthoff für die Organisation.

 

Im Anschluss folgte der erste Höhepunkt der Tagung, da in diesem Jahr auch der Dekan der Rota Romana, Msgr. Dr. Alejandro Arellano Cedillo (Rom), der Einladung der Veranstalter gefolgt war und über Die Normen für die Anwendung des Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus sprach. Sein italienischer Vortrag – gestützt durch ein deutsches Handout – führte besonders die wichtigsten Grundsätze der Eheprozessrechtsreform aus, so bspw. Schnelligkeit und Einfachheit der Verfahren oder Nähe zum Gericht. Um die Ansichten von Papst Franziskus zu dieser Reform besser aufzeigen zu können, berief er sich darüber hinaus auf einige offizielle Reskripte und Verlautbarungen. Bei den anschließenden Fragen aus dem Publikum wurde er außerdem tatkräftig durch Msgr. Dr. Robert Golebiowski unterstützt, der die deutschen und italienischen Übersetzungen der Beiträge übernahm.

 

Das zweite Referat an diesem Vormittag, der von Frau Prof.in Dr. Sabine Konrad moderiert wurde, hielt Herr Dr. Dr. Josef Otter (Augsburg) über Das Grundrecht auf Ehe und die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung. Er ging neben grundsätzlichen Erwägungen zur rechtlichen Begrenzung der Eheschließungsfreiheit und zur Notwendigkeit einer kirchlichen Eheschließung besonders auf die Bedingungen für die Zulassung zu einer solchen Eheschließung ein und behandelte in diesem Zusammenhang die Frage, ob und inwiefern höhere Anforderungen an diese Zulassung möglich und sinnvoll sind.

 

Nach der Mittagspause eröffnete Frau Prof.in Dr. Judith Hahn (Bonn) mit einem online-Vortrag über „Schuldig“, „nicht schuldig“, „unschuldig“. Beobachtungen zu Sachurteilen in kirchlichen Missbrauchsverfahren den Nachmittag. Dazu befasste sie sich in einem ersten Schritt mit dem Prozessrecht des Glaubensdikasteriums, in dem zwischen einer Verurteilung (constat), einem Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld (constat de non) und einem Freispruch mangels hinreichender Gewissheit (non constat) unterschieden wird. Nach einer kurzen Darstellung des diesbezüglich relevanten kodikarischen Prozessrechts (bes. der cc. 1608, 1726 CIC/1983) warf Frau Prof.in Hahn auch einen Blick auf die historischen Vorläufer und die staatlichen Parallelen in diesem Bereich, wofür sie besonders das schottische Strafprozessrecht heranzog, um abschließend die Vor- und Nachteile eines Systems mit drei Sachurteilen abzuwägen.

 

An die von Herrn Dr. Selge moderierte Diskussion schloss sich schließlich das letzte Referat des ersten Tages zum Thema Trans- und Intersexualität im Hinblick auf das kirchliche Eherecht an, das Frau PD Dr. Beatrix Laukemper-Isermann (Münster) ebenfalls online den Teilnehmenden präsentierte. Schwerpunkt ihres Referats war – nach einer Klärung der Begriffe Trans- und Intersexualität – eine fingierte Fallbeschreibung zur Intersexualität, anhand derer sie mögliche Klagegründe für ein Ehenichtigkeitsverfahren erschloss (so bspw. cc. 1095 nn. 2 und 3, 1097 § 2, 1098, 1101 § 2 CIC/1983).

 

Der Freitagvormittag – moderiert durch Herrn Dekan Prof. Dr. Dr. Güthoff – begann mit einem Referat von Frau Dr. Barbara Engel-Ries (Trier), die eine Problemanzeige zu Inkonsummationsverfahren und In-vitro-Fertilisation lieferte. Im Anschluss an verschiedene Definitionen, so u.a. zu In-vivo-/In-vitro-Fertilisation sowie homologer bzw. heterologer Befruchtung, und die jeweilige Bewertung dieser Optionen durch das kirchliche Lehramt führte sie die Zuhörerinnen und Zuhörer unter Bezugnahme auf ein Fallbeispiel an die Vorgehensweise des seit 2011 bei der Römischen Rota befindlichen Amts für die Prozesse zur Gewährung einer Dispens bei einer gültigen, aber nicht vollzogenen Ehe heran, problematisierte den in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff des „Ärgernisses“ und wies auf weitere Anfragen hin.

 

Den Ausklang von DPM bildete schließlich das Referat von Herrn Lic.iur.can. Joachim Kunz (Augsburg), der dem Publikum Die Trauungsverbote des can. 1071 CIC - in Auswahl nahebrachte. So beschränkte er sich nach allgemeinen Erwägungen auf die Trauungsverbote bei bestehenden natürlichen Verpflichtungen eines Partners ggü. einem anderen Partner oder Kindern aus einer früheren Verbindung (vgl. c. 1071 § 1 n. 3), bei einer offenkundig vom katholischen Glauben abgefallenen Person (vgl. c. 1071 § 1 n. 4) sowie bei einem mit einer Beugestrafe Belegten (vgl. c. 1071 § 1 n. 5). Einige weitere Konkretisierungen zur Erlaubnis durch den Ortsordinarius sowie ein Rück- und Ausblick rundeten das Referat ab.

 

Abschließend bedankte sich Hr. Prof. Dr. Dr. Güthoff bei allen Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern – sowohl im Saal als auch vor dem Bildschirm – und allen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben und lud schon jetzt zu DPM am 16. und 17.11.2023 erneut in der „Großen Aula“ der LMU ein.

 

Die Publikation aller diesjährigen Beiträge wird zeitnah in DPM 30 (2023) erfolgen.

 

 

Bericht: Anna-Maria Bader


 

 

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