DPM 2023

Gruppenfoto der Referentinnen und Referenten der Veranstaltung DPM 2023
v.l.: Prof. Dr. Ernest B. O. Okonkwo, Dr. Andrea Michl, Mag. theol. Anna-Maria Bader, Dr. Steffen Engler, Prof. Dr. Micheal Nobel, Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, Prof. Dr. Gabriela Eisenring, Prof. Dr. Sabine Konrad, Prof. Dr. Alessandro Recchia © Universität Augsburg

 

 

De Processibus Matrimonialibus“ am 15., 16. und 17.11.2023 an der Ludwig-Maximilians-Universität München

 

Im Jahr 2023 fand De Processibus Matrimonialibus (DPM) am 15., 16. und 17. November statt. Ausnahmsweise begann die Veranstaltung bereits am Mittwoch, 15.11.2023, mit der erstmaligen Verleihung des Winfried Aymans-Preises für wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet des Kirchenrechts an Prof. Dr. Christoph Ohly durch die drei Professoren des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik. Die Laudatio auf den Preisträger hielt Prof. Dr. Martin Rehak. Im Anschluss daran fand die Eucharistiefeier der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität für den am 06.08.2023 verstorbenen Prof. Dr. Winfried Aymans in der Pfarr- und Universitätskirche St. Ludwig statt, der Gerhard Kardinal Müller vorstand und in der Prof. Dr. Andreas Wollbold die Predigt hielt.

 

Am Donnerstag, 16.11.2023, begann dann die eigentliche Veranstaltung in der „Großen Aula“ der Ludwig-Maximilians-Universität München. Darüber hinaus gab es auch die Möglichkeit für die insgesamt circa 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, online über ZOOM dabei zu sein. Nach der Begrüßung und einer kurzen Einführung in die Veranstaltung durch Dekan Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff folgte mit dem Vortrag von Prof. Dr. Alessandro Recchia von der Päpstlichen Universität Urbaniana (Rom) der erste Höhepunkt. Er sprach zum Thema „On the origins of canonical marriage process: between summary process and Bishop’s exclusive jurisdiction (1150-1350)“. Dazu zeigte er anhand verschiedener Texte (u.a. von Konzilien und aus dem Corpus Iuris Canonici) sowie mit ikonographischen Quellen die kirchliche Zuständigkeit in Ehesachen sowie diesbezügliche prozessuale Besonderheiten zwischen 1150 und 1350 auf, wie bspw. die zentrale Position des Bischofs, aber auch die Rolle der Zeugen und der Sachverständigen.

 

Das zweite Referat dieses Vormittags, der von PD Dr. Karl-Heinz Selge moderiert wurde, hielt Prof. Dr. Ernest B.O. Okonkwo ebenfalls von der Päpstlichen Universität Urbaniana über „The judicial power and its exercise by laypersons in marriage nullity process: limits and prospects“. Dabei behandelte er zuerst den Besitz und die mögliche Ausübung von richterlicher Gewalt durch Laien, bevor er sich den bestehenden rechtlichen Grenzen samt einiger Perspektiven zur Überwindung derselben widmete. Als zentral stellte er heraus, dass der Ursprung der richterlichen Gewalt als Teil der Leitungsgewalt nicht im Weihesakrament, sondern in der kanonischen Sendung liege.

 

Nach der Mittagspause eröffnete Prof.in Dr.in Gabriela Eisenring (Lugano) mit einem Vortrag über die „Zukunftsperspektiven eines Familienrechts in der Kirche“ den Nachmittag. Im Fokus standen bei ihr die Bestimmungen des CIC/1983 zur Familie sowie die kritische Beleuchtung der Tatsache, dass es im CIC keinen autonomen systematischen Teil eines Familienrechts gibt. Nun sei der Moment gekommen, die Entwicklung des Familienrechts als kirchenrechtliche Wissenschaft zum Studienobjekt zu machen, wozu sie auch einige Merkmale anführte, die ein solches Studium aufweisen muss.

 

An die von Prof.in Dr.in Sabine Konrad moderierte Diskussion schloss sich nach einer Kaffeepause schließlich das letzte Referat des ersten Tages über „Die Verwendung des Internets im kirchlichen Gerichtswesen“ an, das Prof. Dr. Michael Nobel (Ottawa) dem Auditorium präsentierte. Er beschäftigte sich v.a. mit drei Aspekten, nämlich mit dem Gebrauch von E-Mails, mit der Nutzung von Video-Konferenztechnik und mit der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im Hinblick auf elektronische Unterschriften, Beglaubigungen, Beweise und Aktenführung in Ehenichtigkeitsverfahren. Dabei zeigte er jeweils Vor- und Nachteile sowie rechtliche Möglichkeiten und Grenzen auf.

 

Als besonderer Höhepunkt folgte im Anschluss ein kurzer akademischer Festakt zur Verleihung der Festschrift Iustitia et Ius an Dekan Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff anlässlich seines 20-jährigen Jubiläums als Ordinarius für Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie als Fachvertreter für Kirchenrecht an der Universität Augsburg. In dem über 800 Seiten umfassenden Sammelband finden sich verschiedenste Beiträge zu den Bereichen Ehe-, Prozess- und Strafrecht sowie Staatskirchenrecht. Die Laudatio hielt einer der beiden Herausgeber der Festschrift, Dr. Dr. Josef Otter, der besonders die vielen und in ihrer Bedeutung kaum zu ermessenden akademischen sowie praktischen Verdienste Güthoffs würdigte.

 

Der Freitagvormittag – moderiert durch Dr.in Andrea Michl – begann mit einem Referat von Dr. Steffen Engler (München), der einige Überlegungen zu „Mangelnder Glaube und Ehewille“ anstellte. Er behandelte deshalb die in der heutigen Zeit zentrale Frage, ob mangelnder Glaube die Gültigkeit einer Eheschließung beeinträchtigen könne und welche kirchenrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

 

Nach der Kaffeepause folgte schließlich das Referat von Lic. iur. can. Anna-Maria Bader (München/Augsburg), die dem Publikum „Das Ehehindernis der Freiheitsberaubung im Recht der katholischen Kirche“ nahebrachte. Dazu ging sie zuerst auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen im CIC/1917, CIC/1983 und CCEO ein und plädierte anschließend unter anderem für eine Übernahme der geschlechtsneutralen Formulierung des c. 806 CCEO in c. 1089 CIC/1983.

 

Das Ende der Tagung bildete die Überreichung der Zertifikate des Studiums DPM an insgesamt sechs Absolventinnen und Absolventen durch Dekan Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, der nachfolgend auch die Schlussworte sprach.

 

Alle Referate werden in DPM 31 (2024) publiziert und können dort nachgelesen werden.

 

Bericht: Anna-Maria Bader

 

Gruppenbild der Übergabe der Festschrift an Herrn Professor Güthoff; abgebildet sind Herr Prof. Güthoff und an der Festschrift beteiligte Autoren/Autorinnen
Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und Autoren/Autorinnen der Festschrift © Universität Augsburg

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