Prüfungsrelevantes

Richtlinien für Seminararbeiten

1. Ansprechpartner für Modulleistungen

Erster Ansprechpartner für die Prüfungen in allen Modulen ist immer der Modulbeauftragte (Klausur, Seminararbeit, Portfolio, usw.).

 

2. Stichtage für die Einreichung von Modulleistungen

Stichtag für das Wintersemester: 15. März

 

Stichtag für das Sommersemester: 15. September
 

Neu ab WiSe 22/23: Studierende geben künftig die einzelnen Modulleistungen bei den für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Lehrenden ab.

Bitte beachten: Die schriftlichen Seminararbeiten sind grundsätzlich als PDF-Dateien per Email einzureichen!

 

3. Wiederholung von Seminararbeiten

Seminararbeiten können maximal zweimal wiederholt werden. Dabei darf der Abgabetermin maximal zwei Semester nach Besuch des Seminars erfolgen.

 

4. Formalia für Seminararbeiten

Hier finden Sie das verbindliche Musterdeckblatt zur Seminararbeit.

Hier finden Sie die Selbständigkeitserklärung für die  Abgabe von Seminararbeiten.

 

Allgemeingültige Regelungen zur Abgabe von Portfolios

Um ein Seminar-Modul (Portfolio) abzuschließen, müssen sämtliche Teilleistungen entsprechend den folgenden Regelungen eingereicht werden:

 

  • Studierende geben künftig die einzelnen Modulleistungen bei den für die jeweilige Veranstaltungen zuständigen Lehrenden ab. Diese korrigieren und bewerten die Leistungen im übli-chen 14-Punkte-System.
  • Als Fristen gelten, wie üblich, der 15.03. (für das Wintersemester) und der 15.09. (für das Sommersemester).
  • Studierende erhalten bei der Abgabe der einzelnen Leistungen an der jeweiligen Lehreinheit eine Unterschrift als Bestätigung. So verfügen sie über einen Nachweis über die Einreichung und eine Übersicht über die noch zu erbringenden Modulleistungen. Vorlagen dazu lassen sich vom Fakultätsserver herunterladen und werden ggfs. von den Lehrenden ausgeteilt. Diese auf jeweils ein Modul beschränkte Übersicht ist kein ‚Laufzettel‘, sondern dient ausschließlich der studentischen Selbstkontrolle.
  • Studierende melden sich auf ‚Studis‘ zur Modulprüfung in demjenigen Semester an, in dem sie die letzten für das Modul erforderlichen Leistungen einreichen.
  • Studierende müssen die Leistung entweder im Semester der Belegung der Lehrveranstaltung oder dem Folgesemester erbringen. In begründeten Ausnahmen können Lehrende diese Frist verlängern, Studierende haben darauf aber keinen Anspruch.
  • Einzelne Lehrende können – wenn sie es für sinnvoll halten – Studierenden ein Feedback über erbrachte Veranstaltungsnachweise (‚Hausarbeiten‘) geben. Einen Anspruch auf Einsicht haben Studierende erst nach Eintragung der Modulgesamtnote. Diese Einsicht erfolgt an der für die Lehrveranstaltung zuständigen Lehreinheit.

Übergangsregelung:

  • Ab dem WiSe 2022/2023 gelten Übergangsregelungen. Sämtliche Portfolio-Module, die nachweislich VOR dem WiSe 2022/23 begonnen wurden, müssen – der alten Regelung folgend – bis zum 30.03.2024 abgeschlossen werden.

Anmeldung Digicampus

Ab dem Sommersemester 2011 benutzt die Katholisch-Theologische Fakultät "digicampus" um ihre Lehrveranstaltungen zu verwalten.

 

Damit müssen Sie sich - egal welchen Studiengang Sie an der Katholisch-Theologischen Fakultät studieren - für die jeweilige Veranstaltung, online unter http://www.digicampus.de anmelden.

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