Auslandsstudium / ERASMUS

Int’Beauftragter der MNTF

Prof. Dr. Andreas Rathgeber

 

Sprechstunde: nach Vereinbarung

ERASMUS-Beauftragter (Physik, Mat.-Wiss.) & Stellv. Int’Beauftragter der MNTF

Prof. Dr. Olaf Krey


Sprechstunde: nach Vereinbarung

 

 

 

Seit Herbst 2001 findet ein Studierendenaustausch zwischen den Universitäten Augsburg und Canberra im Bereich Physik/Materials Science statt.

 

Rahmenabkommen über universitäre Zusammenarbeit

 

zwischen der

 

Australian National University, Australien

vertreten durch ihren stellvertretenden Vizekanzler

 

und der

 

Universität Augsburg, Deutschland

vertreten durch ihren Rektor

 

Artikel 1

 

Die Australian National University und die Universität Augsburg vereinbaren eine Zusammenarbeit zur gegenseitigen Unterstützung in denjenigen Gebieten der Forschung und universitären Ausbildung, die für beide Seiten von Interesse sind, sowie den Austausch von Informationen die Organisation und den Betrieb der beiden Einrichtungen betreffend.

 

Artikel 2

 

Innerhalb des Rahmens ihrer jeweiligen Struktur und zur Verfügung stehender Mittel beabsichtigen die beiden Universitäten:

  1. die Förderung des Studentenaustausches
  2. den Austausch von Professoren und anderem akademischen und administrativen Personal für Kurse, Vorlesungen und Forschungsprojekte, sowie für die Diskussion der Zusammenarbeit und die gemeinsame Durchführung von internationalen Seminaren an beiden Universitäten.
  3. die gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die in beiderseitigem Interesse liegen
  4. die Aufnahme von Beziehungen in anderen Bereichen des Universitätslebens, wie zum Beispiel Bibliothek, Theater, Musik, Ausstellungen und Sport, soweit von beiden Seiten Interesse besteht.

 

Artikel 3

 

  1. Jede Universität wird die andere über wissenschaftliche Tagungen, Konferenzen und Symposien, die von beiderseitigem Interesse sind, informieren.
  2. Im Interesse wissenschaftlichen Austausches werden beide Universitäten sich bei Bedarf gegenseitig bei der Kontaktaufnahme zu anderen wissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten, Akademien, Forschungseinrichtungen) in ihren jeweiligen Ländern helfen.

 

Artikel 4

 

Im Rahmen der jeweiligen institutionellen Struktur und falls dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden die beiden Universitäten – bei Interesse der jeweils anderen Partei – Folgendes austauschen:

  1. Vorlesungs- und Studienverzeichnisse und ähnliche Publikationen
  2. Rechtsverordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen
  3. relevante Bücher und Zeitschriften (falls diese zur Verfügung stehen)

Diese Wechselbeziehungen basieren auf den Gebieten der Physik, Materialwissenschaften und des Maschinenbaus mit der Möglichkeit, andere Gebiete die von beiderseitigem Interesse sind, zu bestimmen.

 

Artikel 5

 

Dieses Rahmenabkommen ist von demjenigen Repräsentanten der beiden Parteien unterzeichnet, der unter den Gesetzen seines Landes hierzu ermächtigt ist. Das Abkommen tritt am Ersten des Monats nach dem Monat in Kraft, in dem beide Parteien das Abkommen unterzeichnet haben.

 

Dieses Rahmenabkommen wird in deutscher und englischer Sprache erstellt. Beide Versionen sind in gleicher Weise bindend.

 

Canberra, 6/9/2002

 

Prof. Dr. John Richards
Deputy Vice-Chancellor
Australian National University
Canberry, ACT 0200, Australia

 

 

Augsburg, 07.08.2002

 

Prof. Dr. Wilfried Bottke
Rektor
Universität Augsburg
D-86135 Augsburg, Germany

 

 

Informationen (u.a. über Stipendienvergabe) zu einem Studium in Australien und Neuseeland

 

 

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