Eignungsprüfung: FAQ

Die Informationen auf dieser Seite sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt, werden aber ohne Gewähr gegeben. Rechtlich bindende Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der   in der jeweils aktuellen Fassung.

 

Anmeldung, Terminplanung

Muss ich mich bei der Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik gleich für die  Schulart (Grund-, Mittel- oder Realschule) entscheiden?

Nein. Die Eignungsprüfung ist für alle drei Lehrämter dieselbe. Erst bei der Einschreibung an der Universität Augsburg legen Sie sich auf ein Lehramt fest.

 

Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur (noch) nicht abgelegt habe?

Das ist grundsätzlich möglich. Über Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren   und   der Universität Augsburg.

 

Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Bestätigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?

In der Regel werden die Einladungsschreiben an die Bewerber/innen unmittelbar nach Eingang der Bewerbung per E-Mail versandt.

 

Wann erfahre ich die Termine für die praktischen Prüfungen?

Die Termine für die praktischen Prüfungen werden am ersten Prüfungstag (in der Regel der Klausurentag) gegen Mittag per Aushang bekannt gegeben. 

 

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Für die Eignungsprüfung Lehramt Musik/ Bachelor Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg werden derzeit keine Prüfungsgebühren erhoben.

 

Kann ich alle praktischen Prüfungen an einem Tag ablegen?  Kann ich mir Prüfungstermine wünschen? Können meine Prüfungen verlegt werden? 

  • Die Prüfungen finden in der Regel Mitte Juli statt. Über die Prüfungstage informiert Sie etwa zwei Monate vor Prüfungsbeginn das Einladungsschreiben. Prüfungstermine sind nicht verhandelbar und können nicht durch individuelle Nachtermine ersetzt werden. 
  • Da für jede Teilprüfung eine von Fachleuten besetzte Prüfungskommission zusammentritt, sind die praktischen Prüfungen über mehrere Tage in der Prüfungswoche verteilt. Die Verschiebung einer praktischen Prüfung auf einen anderen Wochentag ist daher nicht möglich. Nach Bekanntgabe der genauen Termine für die praktischen Prüfungen am ersten Prüfungstag ist aber ein interner Tausch in der Bewerbergruppe einer Prüfungskommission erlaubt - also eine Änderung der Uhrzeit der Prüfung durch Tausch mit einem anderen Prüfungskandidaten. Dieser Tausch  muss in Eigenorganisation erfolgen und dem Sekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter  umgehend mitgeteilt werden.
  • Am Ende der Prüfungswoche werden die Prüfungsergebnisse festgestellt und die Bescheide verschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen, Prüfungen können deshalb nicht auf einen späteren Termin verschoben werden.

Organisatorischer Ablauf der Prüfung

Ich habe keine Klavierbegleitung. Wird mir jemand von der Universität zur Verfügung gestellt?

Bei Bedarf stellt Ihnen der Lehrstuhl eine Klavierbegleitung für die Prüfungen in Instrument und Gesang. Falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie am ersten Prüfungstag morgens bei der Registrierung gedruckte, spielfertig vorbereitete und mit Ihrem Namen versehene Noten abgeben (Instrument) bzw. als mit Ihrem Namen versehene pdf-Datei an den Begleiter mailen (Gesang, ). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nachträgliche Abgaben nicht akzeptieren. Von Playbacks etc. bitten wir abzusehen.

 

Genügt der Schwierigkeitsgrad meiner Instrumentalstücke den Anforderungen?

Für die Instrumentalprüfung sind zwei „leichte bis mittelschwere Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen“ gefordert. Das entspricht dem Schwierigkeitsgrad II-III im Katalog des Wettbewerbs „Jugend musiziert“. „Unterschiedlichen Charakter“ zeigen zum Beispiel ein motorisch geprägter Allegro-Satz und ein ausdrucksbetonter Adagio-Satz. Eines der beiden Stücke kann aus dem Bereich Rock/ Pop/ Jazz kommen. 

 

Wer wählt die Reihenfolge der Gesangs- und Instrumentalstücke in der Prüfung aus?

Die Prüfungskommission legt die Reihenfolge der Werke fest und entscheidet auch, ob ggf. nur ein Ausschnitt eines Stücks vorgetragen werden soll.

 

Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?

Sie erhalten in der ersten Woche nach der letzten Teilprüfung einen schriftlichen Bescheid über sämtliche Prüfungsergebnisse. Eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.  Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab! 

 

Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?

Sie können die Eignungsprüfung genau einmal wiederholen. Ein Wiederholen ist nur für die gesamte Prüfung möglich, nicht für einzelne Teilprüfungen. Näheres dazu finden Sie in der 

 

Was mache ich, wenn ich nach Prüfungsantritt erkranke?

Bitte informieren Sie unverzüglich das Sekretariat der Musikpädagogik und den Prüfungsleiter und besorgen Sie sich umgehend ein amtsärztliches Attest!  Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden. Erkennt der Prüfungsausschuss das Attest an, so können Sie sich zur Eignungsprüfung im folgenden Jahr erneut anmelden. 
Die rechtlichen Regelungen für den Krankheitsfall finden Sie in der 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Ich habe an einer anderen Universität/ Musikhochschule oder in einem anderen Musikstudiengang an der Universität Augsburg eine  Eignungsprüfung bestanden. Wird mir das für das Lehramtsstudium Musik anerkannt?

Nein. Eine solche Anerkennung sieht die nicht vor. Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen für Eignungsprüfungen in Musikstudiengängen können von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach unterschiedlich sein. 

Sonstiges

Mein Instrument steht nicht auf der Liste der für die Prüfung zugelassenen Instrumente. Kann ich die Eignungsprüfung trotzdem ablegen? 

Diese Frage verweist auf die die Rechtsgrundlage für die Erste Staatsprüfung am Ende des Musikstudiums. Demnach kann in besonders begründeten Fällen der zuständige Prüfungshauptausschuss im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Ausnahmeregelung gewähren. Dazu richten Sie - bitte sehr frühzeitig! - einen entsprechenden formlosen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Prüfungsamt, 80327 München. 
Sobald Ihnen ein entsprechender Bescheid vorliegt, können Sie sich zur Eignungsprüfung anmelden.

 

Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?

  • Die organisiert jährlich einen Vorbereitungskurs. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage oder kontaktieren Sie die Fachschaft per   Bitte bedenken Sie, dass ein solcher Kurs stets nur Ergänzung einer langfristig angelegten, intensiven persönlich Vorbereitung sein kann - kein Ersatz! 
  • Weitere Vorbereitungskurse mit eher allgemeinem Charakter organisiert beispielsweise der 
  • Für die schriftlichen Prüfungen in Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre finden Sie Musterklausuren im  

Beratung und Kontakt

Lehrkraft für besondere Aufgaben
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