Informationen für Studierende

Liebe Masterstudierende,

 

auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen, Dokumente und Links zum Studium für Sie zusammengestellt.

 

Meldung zur Leistungserbringung in Lehrveranstaltungen (Prüfungen) über STUDIS für das Wintersemester 2019/20:

 

Bitte melden Sie sich vom 3. Dezember bis 13. Dezember 2019 (Start und Ende jeweils 12.00) online über die Prüfungsverwaltungssoftware STUDIS an.

Die Meldung zu den Nachholprüfungen in STUDIS ist nur möglich, wenn man sich auch zum regulären Termin angemeldet hat.

Meldefrist Nachholprüfungen:

 

Dokumente und Links:

Praktikum

Das Praxismodul erstreckt sich über die ersten drei Semester des Masterstudiums und umfasst den Besuch des Praxisseminars, ein Praktikum sowie die Anfertigung und Präsentation eines zugehörigen Erfahrungsberichts. Der Workload des Praxismoduls umfasst insgesamt 12 LP. Das Modul muss erfolgreich abgeschlossen werden, aber die Bewertungen dieses Moduls fließen nicht in die Abschlussnote ein.

Ziel des Moduls ist es, den Studierenden bereits im Verlauf ihres Masterstudiums den Raum und die Möglichkeiten zu bieten, sich mit Anforderungen und Herausforderungen des Berufseinstiegs und unterschiedlicher Praxisfelder auseinanderzusetzen. Hierfür sollen sie potentielle Berufsfelder und Arbeitgeber für sozialwissenschaftliche KonfliktforscherInnen kennenlernen und Berufserfahrungen sammeln. Darüber hinaus erfassen und reflektieren sie, welche spezifischen Kompetenzen sie als KonfliktforscherInnen mit- bzw. einbringen können.

Im ersten Semester besuchen die Studierenden das Praxisseminar, in dem ReferentInnen aus verschiedenen Berufsfeldern und Masterstudierende der höheren Semester über ihre Praxiserfahrungen berichten. Im Laufe der folgenden zwei Semester absolvieren die Studierenden dann das mindestens achtwöchige berufsorientierte Praktikum. Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Konfliktforschung in der Praxis anwenden und reflektieren. Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der der Reflexion eigener Erfahrungen in professionellen Handlungsfeldern dient (s.u.). Erwartet wird eine pointierte und reflektierte Darstellung des gesamten Praktikumsverlaufs. Nach der mündlichen Präsentation im Praxisseminar und der Prüfung des Praktikumsberichts durch die Praktikumsbeauftragte wird das Modul von der Modulbeauftragten als „bestanden“ in Studis eingetragen.

 

Welches Praktikum, wann und wo?

 

Bevorzugt zwischen dem zweiten und dritten Semester oder aber im Anschluss an das dritte Semester (nach erfolgreichem Besuch aller Lehrveranstaltungen direkt vor der Masterarbeit) kann das mindestens achtwöchige berufsorientierte Praktikum absolviert werden.

Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Konfliktforschung in der Praxis anwenden und reflektieren. Wir empfehlen deshalb einen inhaltlichen Bezug zu einem der Vertiefungsmodule. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Erfahrungen zu Bewerbungsprozedere und Arbeitsprozessen in einem für Sie attraktiven Berufsfeld zu sammeln. Ob im In- oder Ausland, bei öffentlichen Einrichtungen oder in der Wirtschaft, liegt ganz bei Ihnen und Ihren individuellen Interessen und Plänen.

 

Sprechen Sie Ihr Praktikum bitte vorher kurz mit der ab – eine kurze Email mit Angaben zum Praktikumsgeber und Zeitraum genügt, um die erforderliche Rückmeldung zu bekommen.

 

Praktikum im Ausland

 

Haben Sie bislang keine Auslandserfahrungen gesammelt, empfehlen wir Ihnen ein Praktikum im Ausland. Zuständige Ansprechpartnerin des Akademischen Auslandsamts (AAA) der Universität Augsburg zum Thema „Praktikum im Ausland“ (inkl. ERASMUS Praktikum) ist Frau Katrin Alt-Rudin. Wichtige Tipps und Links zu empfehlenswerten Praktikumsbörsen finden Sie auf der Homepage des AAA. Rahmenbedingungen für eine mögliche Beurlaubung (Urlaubssemester) klären Sie bitte mit der Praktikumsbeauftragten sowie den zuständigen Ansprechpartnern im Prüfungsamt.

 

Aufsplitten des Praktikums

 

Im Rahmen des Masterstudiums ist ein Praktikum von mindestens 40 Arbeitstagen (Vollzeit) Pflicht. Allerdings ist es ratsam, nach Möglichkeit ein längeres Praktikum zu machen, weil es eine sehr viel tiefere Einarbeitung, mehr selbstständiges Arbeiten und nachhaltige Kontakte ermöglicht.

Ein Aufsplitten des Praktikums auf mehrere kürzere Praktika kann dagegen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Praktikumsbetreuerin erfolgen. 

 

Anrechnung früherer Praktika

 

Praktika und Berufspraxis, die vor Aufnahme des Studiengangs durchgeführt und erworben wurden, können auf Antrag beim Prüfungsausschuss angerechnet werden. Das Praktikum kann angerechnet werden, wenn es den Anforderungen der MA-Prüfungsordnung entspricht, zwischen dem Abschluss des Praktikums und der Aufnahme des Masterstudiums nicht mehr als 14 Monate liegen und das Praktikum nicht bereits im Zuge eines anderen Studiums als Praktikum eingebracht worden ist.

 

Eine Anrechnung erfolgt in folgenden Schritten:

Schreiben Sie an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, nehmen Sie Bezug auf die Praktikumsanforderungen (vgl. Praxismodulleitfaden, Modulhandbuch und Prüfungsordnung) und argumentieren Sie differenziert, dass das von Ihnen absolvierte Praktikum diesen Anforderungen entspricht und Sie daher darum bitten, dass dieses angerechnet werden soll. Dabei sollten Sie auch einen Bezug zwischen Ihren Aufgabenbereichen im Praktikum und Ihren spezifischen Interessen im Studiengang herstellen.

Dieses Schreiben händigen Sie gemeinsam mit der Praktikumsbescheinigung des Arbeitsgebers der Praktikumsbetreuerin des MA „Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung“ aus, die die weiteren Schritte einleitet und Sie über den Beschluss des Prüfungsausschusses informiert.

 

Bericht und Präsentation

 

Im Anschluss an Ihr Praktikum verfassen Sie einen schriftlichen Praktikumsbericht. Dieser soll folgende Informationen beinhalten:

1. Informationen zum Praktikumsanbieter (Tätigkeitsfeld, Geschichte, aktuelle Situation) 

2. Beschreibung  des Auswahl- und Entscheidungsprozesses zur Wahl des absolvierten Praktikums (einschließlich Erfahrungen mit anderen Praktikumsbewerbungen und Beschreibung des Auswahlprozesses durch den Praktikumsgeber).

3. Umfassender Erfahrungsbericht (einschließlich Erwartungen, Tätigkeiten, Einbindung, Erfahrungen). Wichtig: Es geht nicht um eine chronologische oder umfassende Dokumentation aller ausgeführten Tätigkeiten, sondern vor allem um die Reflexion der gemachten Erfahrungen.

4. Erörterungen über die im Praktikum geforderten Kompetenzen und die Möglichkeiten, diese Kompetenzen im Rahmen des Studiums zu erwerben.

5. Reflexion der Bedeutung des Praktikums für das weitere Studium und die individuelle Berufswahl.

Was den Aufbau betrifft, soll der Praktikumsbericht in der Regel einen Umfang von mindestens 10 Seiten haben (inklusive: Gliederung; exkl. Praktikumsbescheinigung, Anhänge etc.).

Als verwenden Sie bitte das vorgegebene Formular. Außerdem fügen Sie den ausgefüllten bei.

 

Anzuhängen sind:

Bewerbungsanschreiben bzw. Motivationsschreiben der Praktikumsbewerbung

Praktikumsbescheinigung des Praktikumsanbieters in Kopie (enthält Zeitpunkt, Dauer und Inhalte des Praktikums)

Eigenständigkeitserklärung plus folgende, individuell anzupassende Formulierung: „Ich bin damit (nicht) einverstanden, dass mein Name, meine Emailadresse sowie der Name und Ort meines Praktikumsgebers im digicampus veröffentlicht werden, so dass andere Studierende der „Sozialwissenschaftlichen Konfliktforschung“ der Universität  Augsburg mich bei Nachfragen ggf. kontaktieren können.“ (mit eingescannter Unterschrift)

 

Bitte geben Sie den Praktikumsbericht nach Möglichkeit ausschließlich digital per Email und möglichst in einer Datei ab. Abgabefrist ist der Tag der mündlichen Präsentation, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.

Die mündliche Präsentation erfolgt in Absprache mit der Praktikumsbeauftragten im Rahmen des Praxisseminars. Die mündliche Präsentation ist Voraussetzung dafür, das Praxismodul abschließen zu können. Zugleich ist sie nur während des Semesters und zu bestimmten Terminen möglich. Teilen Sie der Praktikumsbeauftragten deshalb früh mit, wenn Sie einen bestimmten Zeitraum/Zeitpunkt für die Präsentation anvisieren bzw. sich dieser aus Ihrer sonstigen Studienplanung ergibt, damit wir gemeinsam sicherstellen, dass keine Planungsprobleme auftauchen.

 

Hilfreiches und Beratung

 

Zur allgemeinen Praktikumsberatung für die Sozialwissenschaftliche Konfliktforschung schreiben Sie bitte eine Email bzw. vereinbaren Sie einen Termin mit dem Praktikumsbeauftragten.

 

Unterstützung bieten Ihnen darüber hinaus das Akademische Auslandsamt (Praktika im Ausland und Förderung derselben) und der CareerService (rund um Bewerbung, Vorstellungsgespräch, usw.)

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