Praktika LA an GS/MS

in der LPO I vorgeschrieben

Allgemeines

allgemeine Informationen rund um die Praktika im Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen

  • Besuchen Sie die angebotenen Informationsveranstaltungen zu Beginn eines jeden Semesters - derzeit digital  .
  • Falls Zweifel bestehen, ob das absolvierte Orientierungspraktikum nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt.
  • Falls Zweifel bestehen, ob das absolvierte Betriebspraktikum nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zum Ersten Staatsexamen an das Praktikumsamt.
  • Organisierte Praktika (Nr. 3 - 5) können nur bei ernannten Praktikumslehrkräften, die zum Praktikumsamt der Universität Augsburg gehören, abgeleistet werden.
  • Sollten Sie Ihren Praktikumsplatz nicht annehmen wollen / können, so teilen Sie dies bitte umgehend dem Praktikumsamt bzw. dem jeweiligen Lehrstuhl mit.
  • Setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Praktika mit der Praktikumslehrkraft wegen des genauen zeitlichen Ablaufs in Verbindung.
  • Nutzen Sie das Praktikum, um sich selbst hinsichtlich Ihrer Eignung für diesen Beruf zu überprüfen. Je intensiver Sie im Praktikum mitarbeiten, Beobachtungs- und Betreuungsaufgaben und eigene Unterrichtsversuche übernehmen, deso mehr werden Sie für sich selbst gewinnen.

 

Studienbegleitende Praktika:

  • Informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Lehrstühlen im vorhergehenden Semester über die Voraussetzungen für die Ableistung der studienbegleitenden Praktika.
  • Sie können die Reihenfolge wählen. Aber: Um das EWS-Examen vorziehen zu können, ist der Nachweis über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das abgeleistete fachdidaktische-studienbegleitende Praktikum = im Hauptfach erforderlich!
  • Für studienbegleitende Praktika melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Lehrstühlen der Fachdidaktiken an.

Lehramt an Grundschulen

Stand: 01.03.2021

 

Für das Studium Lehramt an Grundschulen sind folgende Praktika abzuleisten:

 

  • 1. Orientierungspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 2)

Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (mind. eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule). Es soll vor Beginn des Studiums, spätestens aber vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Der Praktikumsplatz für das Orientierungspraktikum wird vom Studierenden selbst ausgesucht.    

Eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum muss der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (⇒ im Praktikumsamt Okt./Nov.) beigelegt werden. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Orientierungspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

 

  • 2. Betriebspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 1)

Der Praktikumsplatz kann selbst ausgesucht werden. Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von mind. 8 Wochen und kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten (auch im Ausland möglich:   bitte ggf. beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen).

Das Original der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Betriebspraktikum ist bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (⇒ im Prüfungsamt) vorzulegen. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zur Ersten Staatsprüfung an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

 

  • 3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 3)

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Es wird nach dem 2. (bei Studienbeginn SoSe) bzw. nach dem 3. Semster (bei Studienbeginn WiSe) in der vorlesungsfreien Zeit im Zeitraum nach dem Wintersemester bis vor Beginn des Sommersemesters abgeleistet und dauert 5 Wochen.

 

Voraussetzung:

abgeleistetes Orientierungspraktikum (Kopie muss der Anmeldung im Okt./Nov. beigelegt werden)

 

Vorbereitung durch die Lehrveranstaltung des Lehrstuhls für Schulpädagogik:

Seminar: "Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen“ bzw. "Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht" (im 2. oder 3. Semester)

 

Für dieses Praktikum (inkl. Begleitseminar) gibt es 6 Leistungspunkte (= LP)

Die Anmeldung (Oktober / November) für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum erfolgt beim Praktikumsamt der Universität Augsburg. Der Termin wird ab Sommersemester am Informationsbrett des Praktikumsamtes bekannt gegeben.

Dieses ordnungsgemäß abgeleistete Praktikum ist Voraussetzung für die studienbegleitenden Praktika.

 

  • 4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 4)

Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal pro Woche am Donnerstag statt und umfasst dabei mindestens 4 Unterrichtsstunden einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf das gewählte Unterrichtsfach. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

 

  • 5. Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (LPO I §36 Abs. 1 Satz 1)

Dieses Praktikum findet einmal pro Woche während des Semesters am Donnerstag statt. Es erfolgt in einem Didaktikfach oder in der Grundschulpädagogik. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

Lehramt an Mittelschulen

Stand 01.03.2021

 

Für das Studium Lehramt an Mittelschulen sind folgende Praktika abzuleisten:

 

  • 1. Orientierungspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 2)

Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule). Es soll vor Beginn des Studiums, spätestens aber vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Der Praktikumsplatz wird vom Studierenden selbst ausgesucht.

Eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum muss der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (⇒ im Praktikumsamt Okt./Nov.) beigelegt werden. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Orientierungspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

 

  • 2. Betriebspraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 1)

Der Praktikumsplatz kann selbst ausgesucht werden. Das Betriebspraktikum hat eine Dauer von insgesamt 8 Wochen und kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Es ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten (auch im Ausland möglich).

Das Original der amtlichen Bescheinigung über das abgeleistete Betriebspraktikum ist bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (⇒ im Prüfungsamt) vorzulegen. Falls Zweifel bestehen, ob die absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach LPO I genügt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Meldung zur Ersten Staatsprüfung an das Praktikumsamt (Zi. 2095, Geb. D).

 

  • 3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (LPO I §34 Abs. 1 Satz 3)

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Es wird nach dem 2. (bei Studienbeginn SoSe) bzw. nach dem 3. Semester (bei Studienbeginn WiSe) in der vorlesungsfreien Zeit im Zeitraum nach dem Wintersemester bis vor Beginn des Sommersemesters abgeleistet und dauert 5 Wochen.

 

Voraussetzung:

abgeleistetes Orientierungspraktikum (Kopie muss der Anmeldung beigelegt werden)

 

Vorbereitung durch die Lehrveranstaltung des Lehrstuhls für Schulpädagogik:

Seminar: "Planung und Analyse von Lehr-Lernprozessen" bzw. "Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht" (im 2. oder 3. Semester)

 

Für dieses Praktikum (inkl. Begleitseminar) gibt es 6 Leistungspunkte (= LP)

Die Anmeldung (Oktober / November) für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum erfolgt beim Praktikumsamt der Universität Augsburg. Der Termin wird ab Sommersemester am Informationsbrett des Praktikumsamtes bekannt gegeben.

Dieses ordnungsgemäß abgeleistete Praktikum ist Voraussetzung für die studienbegleitenden Praktika.

 

  • 4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (LPO I § 34 Abs. 1 Satz 4)

Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal pro Woche am Donnerstag statt und umfasst dabei mindestens 4 Unterrichtsstunden einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf das gewählte Unterrichtsfach. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

 

  • 5. Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (LPO I § 38 Abs. 1 Satz 3)

Dieses Praktikum findet einmal pro Woche während des Semesters am Donnerstag statt. Es bezieht sich auf ein Fach aus der Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule. Parallel dazu ist ein Begleitseminar des jeweiligen Lehrstuhls zu besuchen.

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