Der Ständige Promotionsausschuss koordiniert und führt die Promotionsverfahren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach der neuen Promotionsordnung durch (diese trat im Mai 2014 in Kraft).

Mitglieder des Ständigen Promotionsausschusses

Ordinarius
Prof. Dr. Robert Klein: Analytics & Optimization
  • Telefon: +49 821 598-4150
  • E-Mail:
  • Raum 2314 (Gebäude J)
Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Telefon: +49 821 598 - 4180
  • E-Mail:
  • Raum 2417 (Gebäude J)
Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Telefon: +49 821 598 - 4152
  • E-Mail:
  • Raum 2317 (Gebäude J)
Ordinarius
Prof. Dr. Daniel Veit: Information Systems und Management
  • Telefon: +49 821 598 - 4431
  • E-Mail:
  • (Gebäude J)
Dekan
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Telefon: +49 821 598 - 4202
  • E-Mail:
  • Raum 2434 (Gebäude J)

Ansprechpartner für die Promotion

Bitte nutzen Sie bei Anfragen/Mitteilungen an den Ständigen Promotionsausschuss die folgende E-Mail-Adresse: promotionsausschuss@wiwi.uni-augsburg.de
Sekretariat
Prof. Dr. Robert Klein: Analytics & Optimization
  • Telefon: +49 821 598-4150
  • E-Mail:
  • Raum 2315 (Gebäude J)
Akad. Rat
Prof. Dr. Robert Klein: Analytics & Optimization
  • Telefon: +49 821 598-4155
  • E-Mail:
  • Raum 2311 (Gebäude J)

Voraussetzungen für eine Promotion

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion sind in der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden sich in der Promotionsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg. 

 

Zertifikat für Doktorandenkurse

Der Promotionsausschuss stellt Promovenden/Promovendinnen, welche mindestens drei Doktorandenkurse besucht haben, ein Zertifikat aus. Nähere Informationen sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

Promotionsprozess

Folgender (vereinfachter) Ablaufplan soll einen Kurzüberblick über den Promotionsprozess liefern. Nähere Informationen und Formularvorlagen zur Zulassung zur Promotion sowie zum Promotionsgesuch und Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

 

 

 

1. Zulassung zur Promotion und Immatrikulation als Promotionsstudent/in

 

a)  Zulassung zur Promotion

  • Innerhalb der ersten 12 Monate der Promotion sollten Sie Ihre Zulassung zur Promotion beim Ständigen Promotionsausschuss beantragen.

  • Die nötigen Formulare und weitere Hilfestellungen sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

  • Die Entscheidungen über Zulassungen zur Promotion trifft der Promotionsausschuss zu fixen Terminen: im Oktober, Januar, April, Juli usw. Sämtliche Unterlagen zur jeweiligen Zulassung müssen dem Ausschuss somit spätestens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollständig vorliegen.

b) Immatrikulation als Promotionsstudent/in

  • Sobald Sie für die Promotion zugelassen sind, können Sie sich als Promotionsstudent/in immatrikulieren.
  • Das nötige Formular hierzu ist auf der Website der Studentenkanzlei erhältlich und wird vom Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses unterschrieben und von Ihnen bei der Immatrikulation als Promotionsstudent/in eingereicht.

 

2.  Promotionsgesuch und Einreichung der Dissertation

  • Um die Dissertation einzureichen, muss ein Promotionsgesuch gestellt werden.
  • Die nötigen Formulare und weitere Hilfestellungen hierzu sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.
  • Der Ständige Promotionsausschuss entscheidet nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen über die Annahme des Promotionsgesuches und leitet im Fall einer Annahme die Prüfexemplare der Dissertation an die Gutachter weiter.
  • Der Promotionsausschuss trifft seine Entscheidungen über Promotionsgesuche zu fixen Terminen: im Oktober, Januar, April, Juli usw. Sämtliche Unterlagen zum jeweiligen Promotionsgesuch müssen dem Ausschuss spätestens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollständig vorliegen.

Prüfungsleistungen

Dissertation

Die Dissertation ist eine eigenständige, wissenschaftliche Leistung, die einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellt. Das Thema der Dissertation wird in der Regel im Zusammenwirken zwischen dem/der Promovierenden und dem Promotionsbetreuer / der Promotionsbetreuerin gefunden.

Nach erfolgter Einreichung der Dissertation beurteilen die Gutachter/Gutachterinnen deren wissenschaftliche Qualität. Im Anschluss wird die Dissertation ausgelegt. Je nachdem, ob die Auslagefrist in die Vorlesungszeit oder die vorlesungsfreie Zeit fällt, sind hierbei unterschiedliche Auslagefristen zu beachten. Werden keine Einwände gegen die Dissertation erhoben, so gilt die Dissertation als angenommen.

Mündliche Prüfung

Zum ordentlichen Promotionsverfahren gehört nach der Annahme der Dissertation eine mündliche Prüfung. In dieser soll der Promovend bzw. die Promovendin nachweisen, dass er bzw. sie eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung sowie die Fähigkeit zu einem selbständigen wissenschaftlichen Urteil besitzt.

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird die mündliche Prüfung in Form einer Disputation durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Einzelprüfung, in der der Promovend bzw. die Promovendin die Ergebnisse und Inhalte der Dissertation verteidigt. Darüber hinaus ist eine eigenständig erarbeitete These außerhalb der Thematik der Dissertation vorzutragen und zu verteidigen. Der Titel dieser These ist dem Ständigen Promotionsausschuss spätestens sieben Tage vor dem Termin der Disputation mitzuteilen.

Gesamtnote der Promotion

Die Gesamtnote der Promotion wird aus der Note der Dissertation und der Note der mündlichen Prüfung gebildet. Dabei wird das Ergebnis der Dissertation doppelt gewichtet.

Gebäude der WiWi-Fakultät mit Brunnen

Veröffentlichung und "Dr. rer. pol."

Der Vollzug der Promotion in Verbindung mit der Verleihung des Doktorgrades setzt die Veröffentlichung der Dissertation voraus. Dazu muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Es besteht die Wahl zwischen verschiedenen Veröffentlichungsformen, siehe Informationen der Universitätsbibliothek.

Nach Einreichung der ordnungsgemäßen Exemplare wird der Doktorgrad durch Aushändigung einer Urkunde verliehen. Grundsätzlich entsteht erst dadurch das Recht zur Führung des Doktorgrades.

FAQ

Der ständige Promotionsausschuss ist für Anfragen zu organisatorischen Abläufen und sonstige Fragen via Email an Dr. Wolfgang Burkart erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeitet wird, es aber dennoch zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen kommen kann. Melden Sie sich daher frühzeitig, insbesondere wenn es sich um Anfragen zu Formularen der Zulassung zur Promotion oder des Promotionsgesuchs handelt.

Ihre Unterlagen können Sie nach Rücksprache mit Frau Olk ganzjährig zu den regulären Öffnungszeiten im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, einreichen.
Ihre Unterlagen können Sie nach Rücksprache mit Frau Olk ganzjährig zu den regulären Öffnungszeiten im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, einreichen. Ihre Unterlagen werden dann aufbereitet und im Anschluss an die Stichtage (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) an den ständigen Promotionsausschuss weitergeleitet. Sie werden nach der Entscheidung des ständigen Promotionsausschusses informiert. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch den ständigen Promotionsausschuss etwa zwei bis drei Wochen dauern kann.

Die Dissertation und die Gutachten müssen nach Eingang der Gutachten beim ständigen Promotionsausschuss mindestens 14 Tage, bzw., sofern mindestens ein Tag der Auslage in die vorlesungsfreie Zeit fällt, mindestens 28 Tage ausgelegt werden. Dabei werden die Wochenenden zu den Auslagetagen hinzugezählt, Feiertage nicht. Als Bemessungsgrundlage für die vorlesungsfreie Zeit zählen die offiziellen "Fristen und Termine", welche auf der Webseite der Universität angekündigt werden. Die Weihnachtspause zählt dabei zur vorlesungsfreien Zeit. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen, wenn Sie mit Ihrer Prüfungskommission mögliche Disputationstermine besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass der ständige Promotionsausschuss noch mindestens 5 Arbeitstage Bearbeitungszeit zwischen Ende der Auslage und dem frühestens Disputationstermin benötigt. Bei sehr engen Fristen informieren Sie den ständigen Promotionsausschuss bitte frühzeitig via Email an Dr. Wolfgang Burkart.

Ja, Vorsitzende und Prüfende müssen bereits bei Einreichung bekannt sein.
Zu jedem Stichtag werden solche Anträge auf Zulassung zur Promotion und Promotionsgesuche berücksichtigt, welche bis 9:00 Uhr am Morgen des Stichtags im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses oder bei Dr. Wolfgang Burkart eingegangen sind. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim ständigen Promotionsausschuss zu stellen und wird gemeinsam mit den Promotionsgesuchen zu den Stichtagen bearbeitet. Dieser Antrag kann nicht durch die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei ersetzt werden. Beide Prozesse laufen getrennt voneinander ab.

Die Betreuungsbestätigung zur Einschreibung als Promotionsstudent/In bei der Studierendenkanzlei kann auf der Webseite der Studierendenkanzlei abgerufen werden und dann ausgefüllt im Sekretariat bei Frau Olk abgegeben werden. Es wird dann vom Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses gegengezeichnet und anschließend an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.

 

Achtung: Das Formular für die Betreuungsbestätigung zur Einschreibung ist nicht gleich der Betreuungsbestätigung, welche für den Antrag auf Zulassung zur Promotion benötigt wird. Die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion erhalten Sie nach Anfrage via E-Mail bei Dr. Wolfgang Burkart.

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