Tag der EKG 2019 © Universität Augsburg

Zum inzwischen vierten Mal veranstaltete das Institut für Europäische Kulturgeschichte (IEK) der Universität Augsburg am 01. Juli 2019 den „Tag der Europäischen Kulturgeschichte“. Dieser wurde in Kooperation mit der Universitätsbibliothek und dem Evangelischen Forum Annahof sowie der Unterstützung der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg durchgeführt. Ein zentrales Anliegen des diesjährigen Tages der EKG war es, sich der kulturhistorischen Horizonte Europas und der europäischen Verflechtungen anzunehmen, indem Vorträge aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und zu verschiedenen Epochen gehalten wurden. 

Bernd Oberdorfer, Geschäftsführender Direktor des IEK, eröffnete das Nachmittagsprogramm, das vor allem der internen Diskussion und Positionierung des Instituts und seiner Mitglieder diente, indem er auf die historische Tiefendimension Europas hinwies, ohne deren Kenntnis heutige europäische Entwicklungen und Verflechtungen nicht wahrnehmbar seien. Vier Mitglieder des IEK gaben anschließend aus der Perspektive ihrer Disziplinen in kurzen Impulsvorträgen Einblicke in ihre Forschung mit einer Fokussierung auf europäischen Verflechtungen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Dietmar Süß‘ Vortrag musste leider entfallen.

Zu Beginn untersuchte Christoph Becker aus einer rechtsgeschichtlichen Perspektive den Europabezug der Augsburger Stadtrechtsurkunde von 1156. In dieser regelte Friedrich I. auf Betreiben des Bischofs, des Klerus und Bürgern die Rechte des Bischofs, der Bischofsstadt, der Beamten sowie der Stadt und der Bürger neu. Dafür analysierte Becker zunächst den 1. Artikel der Stadtrechtsurkunde, der von Klagen wegen ungeklärter Rechtsverhältnisse handelt: Da die ‚gute Ordnung’ in Augsburg verloren gegangen sei („iuris turbata“), hätten sich Bischof, Klerus und Bürger Augsburgs mit der Bitte, diese wiederherzustellen, an Friederich I. gewandt. Becker erläuterte, dass in Augsburg Römisches Recht gegolten habe und wies darauf hin, dass ein Schweigen über die allgemeine Rechtsordnung im Mittelalter als Beleg dafür zu werten sei, dass Römisches Recht fortgelte: In der Rechtsordnung müssten nur die Besonderheiten eines Ortes oder einer Region festgehalten werden, da das Römische Recht als bekannt vorausgesetzt sei.

Becker hob die Bedeutung der Ausführungen über die Aufgaben des Kaisers „Pius et catholicus imperator utpote non solum armis ornatus sed etiam legibus armatus“ hervor, indem er sie gegen die ähnlich lautende Wendung „Imperatoriam maiestatem non solum armis decoratam, sed etiam legibus oportet esse armatam“ des Corpus Iuris Civilis Justinians legte. Die Wortwahl in der Augsburger Stadtrechtsurkunde ist, so Becker, kein Zufall, da Friedrich I. sich so als neuer Justinian inszeniert. Die doppelte Schmückung mit Schwert und Gesetz hat sich Justinian nicht ausgedacht und war den Zeitgenossen bekannt: Sie findet sich bereits in Jesaja 9.1.-9.6. sowie in Psalm 45, dem Lobpreis des guten Herrschers, sowie in der lex Salica. Eine gute Herrschaft, so Becker, bestehe in den Augen der Zeitgenossen folglich aus zweierlei: Sie sichere Frieden und Recht von außen und von innen.

Im zweiten Vortag thematisierte Eva Rothenberger mit der Res publica litteraria nicht nur allgemein ein Konzept zur Erforschung frühneuzeitlicher Gelehrtenkultur, sondern beschrieb im Besonderen implizite wie auch explizite Reflexionen Pierre Bayles und Montesquieus über eine europäische „Zu(sammen)gehörigkeit“. Pierre Bayle rufe in der Préface der ersten Ausgabe der Zeitschrift Nouvelles de la République des Lettres (1684-1716) seine Leser dazu auf, im Bereich der Wissenschaft religiöse, politische und soziale Unterschiede zwischen ihnen zu Gunsten ihrer Bruderschaft im Geiste aufzugeben. Durch den Appell an die Gleichheit vermöge es Bayle, ein international weit verstreutes Publikum für sich zu gewinnen, das ihm einige Jahre später an der Arbeit an dem Dictionnaire historique et critique (1694–1697) nützlich gewesen sei. Dass Bayle es hinsichtlich seiner Forderungen nach Zu(sammen)gehörigkeit und Gleich-Gültigkeit also nicht nur bei einem theoretischen Gedankenspiel belässt, verdeutlichte Rothenberger in Rückgriff auf die Forschung Antony McKennas: Bayles Kollegen hätten für ihn Nachforschungen angestellt, ihm Zitate aus Büchern, auf die er selbst keinen Zugriff gehabt habe, zukommen lassen, bereits verfasste Passagen kommentiert, Quellen mit ihm diskutiert und damit maßgeblich zum Aufbau eines zuverlässigen historischen Wissensbestands beigetragen. In der Teamarbeit am Dictionnaire und in der Gelehrtenrepublik erkennt Rothenberger einen virtuellen, übernationalen Raum, dessen gemeinsamkeits- und zugehörigkeitsstiftende Motive gleiche Gesinnung und Interesse an Wissenschaft und Wahrheit seien.

Während Bayles Forderungen ein Modell einer europäischen Zu(sammen)gehörigkeit von Innen darstellten, sieht Rothenberger sowohl in den Lettres persanes (1721) als auch in De l‘ésprit des lois (1748) Montesquieus eine Beförderung des Gefühls von Zusammengehörigkeit von Außen, welche sich vor allem in der Gegenüberstellung das Eigene – das Andere vollziehe. Indem in dem Briefroman Lettres persanes die beiden Perser Rica und Usbek sich in einem Briefwechsel untereinander sowie mit weiteren Figuren über all das, was ihnen auf ihrer Reise durch Europa und insbesondere durch Frankreich auffällt, austauschten, gelinge Montesquieu ein Perspektivwechsel: Frankreich werde aus einem Fremdblick heraus betrachtet, der es dem Leser des Romans ermögliche, seine eigene Perspektive und Position zu hinterfragen und ein kritisches Bewusstsein über das als Eigenes Betrachtete (die eigene Kultur, die eigene Religion, die eigenen gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Gepflogenheiten) zu entwickeln.

Werden in den Lettres persanes Orient und Okzident gegenübergestellt, sind es in Montesquieus Traktat De l’ésprit des lois Europa und Türkei (livre I, p.190) wie auch Europa und Asien (livre I, p.362). Im Allgemeinen richtet sich der Fokus allerdings auf die Diskussion der Regierungsformen Republik, Monarchie und Despotie, sodass Montesquieu für Rothenberger einen politischeren Weg als Bayle einschlage. Das Zusammengehörigkeit stiftende Moment sieht Rothenberger bei Montesquieu weniger durch religiöse und kulturelle Praktiken – auch wenn Montesquieu Überlegungen zu Klima und Religion miteinbezieht – denn mehr durch die Regierungsform bestimmt.

Resümierend zog Rothenberger den Schluss, dass Bayle und Montesquieu in ihren Überlegungen zwar verschiedene Schwerpunkte setzten, es dieser unterschiedlichen Herangehensweisen zur Beantwortung der komplexen Frage nach einem Bewusstsein europäischer Zu(sammen)gehörigkeit allerdings bedürfe: Zum einen brauche es einen äußeren politischen Rahmen, durch welchen die formalen Bedingungen dafür geschaffen würden, dass eine Gruppe einen Raum für Identifikation und Zugehörigkeit erhalte. Bestehen könne dieser Raum jedoch nur, wenn auch durch Gesinnung, Überzeugungen, Werte wie auch Interessen und Ziele die in diesem Raum befindlichen Personen ein Gefühl der Einheit verspürten.

Im dritten Vortrag plädierte Ulrich Niggemann dafür, europäische Geschichte als Migrationsgeschichte zu betrachten. Eine zeitgemäße europäische Geschichte knüpfe zwar an die Nationalgeschichten an, doch verstehe sie sich auch als transnationale Geschichte: Migrationsgeschichte biete in besonderer Weise die Chance, den Blick über nationale Grenzen hinaus zu werfen, seien Nationen doch Konstrukte, die – eben auch durch Migration – in engem Kontakt mit ihren Nachbarn stünden.

Französische Hugenotten und Salzburger Protestanten mögen zwar die bekanntesten Beispiele migrierender Gruppen in der Frühen Neuzeit sein, sind jedoch nicht die einzigen. Niggemann wies darauf hin, dass insbesondere Juden, Hirtenkulturen und sogenannte ‚Zigeuner‘ Gruppen in Bewegung seien und identifizierte mit religiösen wie auch politischen Überzeugungen, demographischen Gründen und – auch saisonaler – Arbeitsmigration wichtige Faktoren für Migration. Die Frühe Neuzeit habe als von permanenter Mobilität geprägte Epoche zu gelten. Doch obgleich Klaus J. Bade und Jochen Oltmer vom „Normalfall Migration“ gesprochen hätten, sei Migration in der Frühen Neuzeit nicht immer als solcher wahrgenommen worden: Betroffene hätten Migration als einschneidende Veränderung empfunden und auch gesetzlicher Reglungsbedarf, durch den Status und Rechte der Migrierenden festgeschrieben wurde, sprächen dafür, dass Migrations- und Ansiedlungsgprozesse von den Zeitgenossen als Brüche und nicht als Normalfall wahrgenommen worden seien.

Nachdem mit Wanderungsursachen und -zielen einerseits sowie dem Umgang der Obrigkeiten mit Migrierenden andererseits Migrationsgeschichte lange vornehmlich als ein Feld der Sozialgeschichte betrieben worden sei, rücke nun auch die Rolle der Medien ins Blickfeld geschichtswissenschaftlicher Forschung: So seien zuletzt Aspekte migrantischer Erinnerungskultur und Identitätsbildung untersucht worden. Niggemann gab allerdings zu bedenken, dass die Erforschung von Migration in der Frühen Neuzeit aus einer medienwissenschaftlichen Perspektive sich mit zwei Schwierigkeiten konfrontiert sehe: Zum einen sei die Quellenlage schwierig, zum anderen sei der Begriff ‚Migration‘ erst später geprägt worden. Damals wie heute wurde nicht jeder Migrant auch als solcher wahrgenommen, sodass folgende Fragen gestellt werden müssten: Wer versteht sich als sesshaft, wer als Migrant? Was wird als Migration wahrgenommen? Welche Ordnungsvorstellungen stehen hinter diesen Zuweisungen?

Aus pädagogischer Perspektive bot Eva Matthes exemplarisch am 18. und 19. Jahrhundert einen Einblick in Erziehungskonzepte in europäischer Verflechtung. Dabei arbeitete sie mit einem weit gefassten und als deskriptiv zu verstehendem Erziehungsbegriff, indem sie Erziehung als auf Aneignung zielende Vermittlung von Kenntnissen, die sowohl institutionell, schriftlich als auch verbal erfolgen könne, definierte.

Das erste Beispiel, der Philanthropismus, entstammte der deutschen Aufklärungspädagogik. Matthes wies insbesondere auf die ideengeschichtlichen Verflechtungen innerhalb des Philanthropismus hin: John Locke und Jean-Jacques Rousseaus galten dessen Vertretern, die Erziehung zu Vernunft und Natürlichkeit als ein zentrales pädagogisches Anliegen betrachteten, als Vordenker, sodass ihre Werke Some Thoughts Concerning Education (1693) und Emile (1762) breit rezipiert worden seien. Einen europäischen Ort pädagogischer Begegnung sah Matthes im Dorf Reckahn südlich von Brandenburg, lebte dort doch Friedrich Eberhard von Rochow, erster Theoretiker einer Volksschule und engagierter Vertreter einer Volksaufklärung, durch welchen Reckahn zu einem Zentrum der Reformpädagogik geworden sei. Forschungsbedarf sah Matthes insbesondere in der Auswertung des Reckahner Besucherverzeichnisses: Die Herkunft der Besucher sei bereits gut erforscht, zu untersuchen bleibe jedoch, ob die Besucher Rochows Pädagogik weitergetragen hätten und ob sie in Kontakt geblieben seien.

Auch in Bülow sah Matthes einen Ort pädagogischer Begegnung, weil dort Friederich Fröbel, der Schöpfer des Kindergartens, lebte. Matthes stellte dar, dass Fröbels Konzept gerade durch Frauen europaweite Verbreitung erfahren habe: Bertha von Marenholtz-Bülow (1810-1896) habe dem Konzept zum europaweiten Durchbruch verholfen, Eleonore Heerwart (1835-1911) verbreitete Fröbels Konzept in England und Irland, wo sie in den 22 Jahren ihres Aufenthalts zahlreiche Kindergärten gründete, Julie Salis-Schwabe (1819-1896) gründete Institute in Italien und England. Die Rezeptionsgeschichte des Konzepts Fröbels (Institutionen, Adaptionen, Modifikationen und politische Hintergründe) mithilfe einer Netzwerkanalyse stelle, so Matthes, ein Forschungsdesiderat dar.

Mit dem Herbartianismus ging Matthes abschließend auf eine pädagogische Strömung ein, die zwar zu den bedeutendsten Erziehungskonzepten des 19. Jahrhunderts gehöre, dennoch aber unzureichend erforscht sei: Trotz der Verdienste der Herbartianer hinsichtlich der Etablierung der Pädagogik als akademischer Disziplin gebe es gerade in Bezug auf ihre praktisch-pädagogischen Innovationen, wie der University-Extension-Bewegung, die sich zum Ziel gesetzt hatte, wissenschaftliche Erkenntnis und universitäre Bildung mittels öffentlicher Vorträge in allen Bevölkerungsschichten zu verbreiten, oder universitären Lehrerbildungskonzeptionen wie den pädagogischen Ferienkursen mit theoretischer Rückkopplung in Jena und Leipzig, Forschungsbedarf.

Den Abschluss des Tages bildeten zwei Vorträge im Annahof, in denen literatur- und geschichtswissenschaftliche Ansätze zur Erforschung von Verbreitung und Rezeption von Friedens- und Verfassungskonzepten vorgestellt wurden.

Rotraud von Kulessa besprach im ersten Vortrag Charles-Irénée Castel de Saint-Pierres, bekannt als Abbé de Saint-Pierre, Projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe (1713). Der Abbé de Saint-Pierre entwerfe in seinem Werk das Modell einer Föderation der Vereinigten Christlichen Staaten von Europa, um den Frieden in Europa dauerhaft zu gewährleisten, weil er der Überzeugung gewesen sei, dass es nicht ausreiche, ein Kräftegleichgewicht zwischen den Mächten herzustellen. Die Mitgliedsstaaten der Föderation – Frankreich, Spanien, England, Holland, Portugal, die Schweiz, Florenz, Genua, der Vatikan, Venedig, Savoyen, Lothringen, Dänemark, das Kaiserreich, Polen, Schweden und Russland – sollten einen Einigungsvertrag unterschreiben und in einem gemeinsamen Kongress zusammenkommen, um eine dauerhafte Staatengemeinschaft zu bilden. Ein dauerhaftes Schiedsgericht solle Konflikte schlichten. Zwischen dem von Saint-Pierre vorgeschlagenem Staatenbund und den an diesen angrenzen Ländern solle der Frieden durch Einbindung und Austausch gesichert werden. Jean-Jacques Rousseau dagegen bezweifelte die Realisierbarkeit des Projekts des Abbé de Saint-Pierre. In seinen Schriften Jugement sur le projet la paix perpétuelle (1756-1758) und Extrait du Projet de paix perpétuelle (1761) setzt er sich kritisch mit dem Abbé de Saint-Pierre auseinander. Er kommt zu dem Schluss, dass dessen Modell sich nicht realisieren lasse. Um den Frieden zu gewährleisten, wolle der Abbé de Saint-Pierre die Herrscher vereinen, indem er sie neutralisiere. Herrscher seien jedoch mehr auf ihre Eigeninteressen als auf Gemeinsames bedacht. Rousseau schlage stattdessen vor, anstelle der Herrschenden die Völker zu vereinigen, weil es die gemeinsame Religion, das Völkerrecht, die Sitten, die Literatur und schließlich der Handel seien, was Europa zusammenhalte.

Im zweiten Abendvortrag thematisierte Maren Röger die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 als erste moderne europäische Verfassung. Ihren geringen Bekanntheitsgrad führte Röger unter anderem auf die Teilung Europas nach 1945 zurück, welche auch eine Zerschneidung der europäischen Kulturgeschichte nach sich gezogen habe.

Röger ging zunächst auf die Vorgeschichte der Verfassung ein: Die seit 1569 bestehende polnisch-litauische Union, die Rzeczpospolita, war durch Kriege mit den Nachbarländern und politische Krisen im 18. Jahrhundert schließlich so geschwächt, dass sie ihre Vormachtstellung in Mittelosteuropa verloren habe. Als unbestreitbares Zeichen des Verfalls könne die dauerhafte Blockade des Sejms durch das Liberum Veto, das Einspruchsrecht, das es ermöglichte, durch den Einspruch eines einzelnen Abgeordneten einen Beschluss zu verhindern, da Entscheidungen einstimmig gefällt werden mussten, gelten.

Um erste vorsichtige Reformen habe sich bereits in den 1760er-Jahren der zum Nachfolger Augusts III. gewählte polnische König Stanisław II. August, Stanisław August Poniatowski, bemüht, doch erst nach der ersten Teilung Polens 1772, welche letzterer aufgrund von weiterhin andauernden innenpolitischen Streitigkeiten habe hinnehmen müssen, hätten diese Fahrt aufgenommen: Eine Schlüsselrolle in den Reformbewegungen habe Hugo Kołłątaj inne gehabt, welcher im Vierjährigen Sejm (1788-1792) zu den wichtigsten Vertretern des linken Flügels gehörte und in seinem Reformprogramm für eine Modernisierung von Staat und Gesellschaft und einen Kompromiss zwischen Adel und Bürgertum eintrat. Der um ihn versammelte Kreis arbeitete eine Verfassung aus, die am 3. Mai 1791 vom König verabschiedet wurde. Röger konnte zeigen, dass diese Verfassung die erste moderne europäische Verfassung sei: Sie sei zwar ständisch gegliedert, doch einige der Privilegien des Adels seien beschnitten, die Position der Bürger und Städte durch die Einführung der Landbotenkammer aufgewertet, die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive eingeführt.

Röger betonte, dass die Bewertung der Maikonstitution höchst verschieden ausfalle: Einerseits stelle die Verfassung ein Meisterwerk des politischen Kompromisses dar, weil sie sich weiterhin vor dem Adel verbeuge und dennoch den Einstieg in die Umstrukturierung Polens ermöglicht habe, welches, ohne seine Staatsform zu ändern, zu einer konstitutionellen Monarchie wurde. Andererseits sei die Verfassung, so Röger in Rückgriff auf eine Formulierung Norman Davies‘, ‚ein in der Krippe erwürgtes Kind‘: Auch wenn sich die Ausarbeiter der Verfassung nicht explizit zu Montesquieu und Rousseau bekannten hätten, sei der Bezug auf sie so deutlich, dass die Nachbarländer Polens die Maikonstitution als Bedrohung für ihre eigene Herrschaft gesehen hätten. Kaum war die Verfassung verabschiedet, kündigte Katharina II. ihr Eingreifen an: 1793 besiegten die russischen Truppen das polnische Heer, sodass die Verfassung vom 3. Mai aufgehoben wurde. Weitere Teile Polens wurden in dieser zweiten Teilung Polens Preußen und Russland zugeteilt. 1795 kam es zur dritten Teilung Polens zwischen Russland, Preußen und Österreich, welche das Königreich Polens als erloschen erklärten.

Abschließend resümierte Röger, inwiefern Polen-Litauen über die Maiverfassung seine Beziehungen zu Europa verhandelte, die Maiverfassung also als Chiffre zur Europizität Polens gelten könne. Während der Teilungszeit sei die Maikonstitution eine Chiffre für die Frage gewesen, wie Polen-Litauen zu Europa gehöre und welchen Beitrag es für Europa geleistet habe. In der Presse sei währenddessen häufig die Meinung vertreten worden, dass Polen nicht nur ein Teil Europas sei, sondern es durch die Maiverfassung sogar entschieden mitgeprägt habe. Als Polen 1918 unabhängig wurde, wurde der 3. Mai daher zum Nationalfeiertag erklärt. Für den Beitritt Polens zur EU sei die Maiverfassung ein beliebtes Argument gewesen. Nachdem 2015 die PiS an die Macht gekommen sei, sei sie allerdings in der politischen Argumentation zu einem „leeren Signifikanten“ geworden, womit Röger auf die Diskurstheorie Ernesto Laclaus und Chantal Mouffes verwies. Sie führte aus, dass Vertreter der PiS aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Maikonstitution innerhalb Polens den Signifikanten „Maiverfassung“ in verschiedenen Zusammenhängen bemühten. Mittels seiner versuchten sie folglich, einen Fixpunkt für die Einheit ihres Diskurses zu schaffen und ihn in den Schein einer Fundierung zu hüllen.

 

Sinah Friederike Helene Brücker

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