Teilnahmezeitraum

 

 

Teilnahmezeitraum

 

Mit Abschluss des sechsten Semesters (nach drei Jahren) endet Ihre reguläre Teilnahmezeit in der Graduiertenschule.

 

Sollten Sie Ihre Promotion bis dahin noch nicht beendet haben, können Sie zwei Mal einen Verlängerungsantrag um je zwei Semester stellen.

 

Krankheitssemester, die von der Sprechergruppe gewährt wurden, werden nicht auf die auf den Zeitraum von sechs bzw. zehn Semestern angerechnet, führen also zu einer Verlängerung.

 

Ebenso verhält es sich mit Zeiten von Mutterschutz bzw. Elternzeit.

 

Wichtig: Sie müssen die GGS rechtzeitig informieren und Ihren Antrag entsprechend einreichen.

 

Abschluss und Zertifikat

 

 

Abschluss und Zertifikat

 

Nach Einreichung Ihrer Dissertation oder Verlassen der Graduiertenschule können Sie sich Ihre Teilnahme bei der GGS zertifizieren lassen.

Hierfür genügt ein formloses Schreiben gemeinsam mit den Nachweisen über den Besuch oder die aktive Teilnahme an mind. sechs Veranstaltungen (mind. eine Veranstaltung je Säule des Strukturmodells der GGS).

 

Für die Erlangung des Zertifikats reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

 

  • Eine Liste (word-Datei) mit den von Ihnen im Rahmen des strukturierten Promotionsmodells belegten und abgehaltenen Veranstaltungen
  • Entsprechende Teilnahmebestätigungen/ Bestätigung Ihrer Betreuer*innen als Bestätigung der Veranstaltungsliste
Abbruch der Promotion? Auch hier kann Ihnen die GGS helfen. Im Falle, dass Sie alle sechs Abschnitte des GGS-Strukturmodells nachweislich absolviert haben, stellen wir Ihnen gerne ein Zertifikat über Ihre Teilnahme aus. Melden Sie sich in diesem Fall bei der Koordinationsstelle der GGS. 

 

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