Förderformate der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften

Folgende Formate können Pre- und Postdocs bei der GGS beantragen:

 

  • Eigeninitiative Forschungsprojekte:

    • Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools

    • Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
    • Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
    • Kurzzeitforschungsprojekte mit Wissenstransfer (öffentlichkeitswirksame Präsentation der Ergebnisse)
  • Vernetzungs- und Beratungsreisen:

    • Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
    • Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
      • Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
      • Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
  • NEU! Teilnahme an Summer Schools 2025: 

    • Das Graduiertenzentrum der Universität Augsburg fördert zur Unterstützung der Qualifizierung und Internationalisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Teilnahme an Summer/Autumn Schools. 

    • Die maximale Fördersumme pro Person beträgt 3.000 €. 

    • Förderberechtigt sind Promovierende und Promovierte in der zweiten Phase der wissenschaftlichen Qualifizierung.

    • Gefördert werden können Reisekosten inkl. Tagegelder, Teilnahmegebühren und weitere unmittelbar mit der Summer School verbundene Kosten.

    • Bitte bewerben Sie sich wie gewohnt über das online Bewerbungsformular der GGS.

  • Softwarelizenzen:

    • für Ihre Forschungsarbeit im Zuge der Qualifikationsarbeit

    • für Ihre Forschung im Zuge eines eigeninitiativen Projekts

  • Druckkostenzuschüsse:

    • Druckkosten von Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind. (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4))

    • Die GGS kann leider keine Publikationskosten von Dissertationen und Habilitationen fördern. Ebenso sind Open-Access-Artikel, die Teil einer kumulativen Qualifikationsarbeit sind, von Förderungen durch die GGS ausgeschlossen.

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