Förderformate der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften
Folgende Formate können Pre- und Postdocs bei der GGS beantragen:
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	Eigeninitiative Forschungsprojekte:- 
		Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools 
- Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
- Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
- Kurzzeitforschungsprojekte mit Wissenstransfer (öffentlichkeitswirksame Präsentation der Ergebnisse)
 
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	Vernetzungs- und Beratungsreisen:- Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
- Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
		- Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
- Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
 
 
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	NEU! Teilnahme an Summer Schools 2025:- 
		Das Graduiertenzentrum der Universität Augsburg fördert zur Unterstützung der Qualifizierung und Internationalisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Teilnahme an Summer/Autumn Schools. 
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		Die maximale Fördersumme pro Person beträgt 3.000 €. 
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		Förderberechtigt sind Promovierende und Promovierte in der zweiten Phase der wissenschaftlichen Qualifizierung. 
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		Gefördert werden können Reisekosten inkl. Tagegelder, Teilnahmegebühren und weitere unmittelbar mit der Summer School verbundene Kosten. 
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		Bitte bewerben Sie sich wie gewohnt über das online Bewerbungsformular der GGS. 
 
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	Softwarelizenzen:- 
		für Ihre Forschungsarbeit im Zuge der Qualifikationsarbeit 
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		für Ihre Forschung im Zuge eines eigeninitiativen Projekts 
 
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	Druckkostenzuschüsse:- 
		Druckkosten von Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind. (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4)) 
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		Die GGS kann leider keine Publikationskosten von Dissertationen und Habilitationen fördern. Ebenso sind Open-Access-Artikel, die Teil einer kumulativen Qualifikationsarbeit sind, von Förderungen durch die GGS ausgeschlossen. 
 
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