Förderformate der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften
Folgende Formate können Pre- und Postdocs bei der GGS beantragen:
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Eigeninitiative Forschungsprojekte:
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Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools
- Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
- Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
- Kurzzeitforschungsprojekte mit Wissenstransfer (öffentlichkeitswirksame Präsentation der Ergebnisse)
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Vernetzungs- und Beratungsreisen:
- Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
- Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
- Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
- Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
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NEU! Teilnahme an Summer Schools 2025:
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Das Graduiertenzentrum der Universität Augsburg fördert zur Unterstützung der Qualifizierung und Internationalisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses die Teilnahme an Summer/Autumn Schools.
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Die maximale Fördersumme pro Person beträgt 3.000 €.
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Förderberechtigt sind Promovierende und Promovierte in der zweiten Phase der wissenschaftlichen Qualifizierung.
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Gefördert werden können Reisekosten inkl. Tagegelder, Teilnahmegebühren und weitere unmittelbar mit der Summer School verbundene Kosten.
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Bitte bewerben Sie sich wie gewohnt über das online Bewerbungsformular der GGS.
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Softwarelizenzen:
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für Ihre Forschungsarbeit im Zuge der Qualifikationsarbeit
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für Ihre Forschung im Zuge eines eigeninitiativen Projekts
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Druckkostenzuschüsse:
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Druckkosten von Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind. (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4))
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Die GGS kann leider keine Publikationskosten von Dissertationen und Habilitationen fördern. Ebenso sind Open-Access-Artikel, die Teil einer kumulativen Qualifikationsarbeit sind, von Förderungen durch die GGS ausgeschlossen.
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