Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsförderung der GGS

Gefördert werden:

  1. Eigeninitiative Forschungsprojekte:
    • Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools (Reise- und Übernachtungskosten externer Gastwissenschaftler*innen, Hilfskraft-, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
    • Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
    • Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
    • Kurzzeitforschungsprojekte im Zusammenhang der Qualifikationsarbeiten, deren Ergebnisse öffentlichkeitswirksam (Ausstellung, online content (online Seminar o.ä.), Tagung...) präsentiert werden
  2. Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
    • Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
      • Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
      • Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
    • Beantragt werden können nach den Richtlinien des BayRKG Reisemittel, Unterbringung und Tagegeld 
  3. Softwarelizenzen, die Sie für Ihr Forschungsprojekt benötigen
  4. Druckkosten:
    • für Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4))

    • Förderung einer open access Publikation (wiss. Artikel zu Ihrem Forschungsprojekt)

Fördersumme:

Fördersummen richten sich nach Format und Größe der beantragten Vorhaben und sind variabel.
Orientierungsraster: Eigeninitiative Wissenstransfer-Projekte: bis zu 2000 € für kleinere nationale Tagungen; bis ca. 5000 € für internationale Konferenzen. 
Bitte sprechen Sie im Falle von größeren Vorhaben vor der Antragsstellung mit der Koordinationsstelle der GGS.
 
Evaluation:
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Projekte und Reisen oder nach Einsatz der Sachmittelunterstützung reichen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des geförderten Vorhabens zusammen mit einer Kostenaufstellung bei der Koordinationsstelle der GGS ein.
 

 

Fördervoraussetzungen

  • Allgemein:
    • Bewerben können sich Mitglieder der GGS (Promovierende) und Post-Docs der an der GGS beteiligten Fakultäten
    • Das geplante Format muss von der/ dem an der Uni Augsburg angesiedelten betreuenden Professor*in befürwortet werden
    • Einreichung eines formal-korrekten Antragsformulars mit allen notwendigen Dokumenten (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
    • Sowohl aus dem Antragstext als auch aus sämtlichen Ankündigungen zum Projekt (Drucksachen) muss hervorgehen, dass das Projekt an erster Stelle von den antragstellenden Nachwuchswissenschaftler*innen durchgeführt und organisiert wird und diesen für eine weitere wissenschaftliche Qualifizierung dient
    • Bevorzugt gefördert werden im Zuge der Eigeninitiativprojekte kooperative Projekte von Nachwuchswissenschaftler*innen (gemeinsame Antragstellung von Promovierenden und/oder Postdocs, auch trans-/interdisziplinäre Projekte sind möglich). Die maximale Fördersumme verdoppelt sich je Antragsteller*in
  • Voraussetzungen der Förderung von Eigeninitiativprojekten:
    • Bei allen Projektförderungen muss die GGS als Förderinstitution genannt werden und klar zu erkennen sein. (Im Falle von Veranstaltungen ist das Key-Visual der GGS auf sämtlichen Ankündigungen anzubringen, außerdem ist in Einladungsschreiben, bei der Anmoderation von Podien etc. die GGS als Förderinstitution zu nennen)
    • Aus abrechnungstechnischen Gründen fungiert die GGS im Falle, dass der/die Antragsteller*in an der Uni Augsburg beschäftigt ist, als Veranstalter, die Kosten werden über die GGS abgerechnet. Die vollständige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchführung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden. Nicht-Beschäftigte ("externe Promovend*innen") erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung (Erstattung der Auslagen) nach Bewilligung und Durchführung der Förderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen
  • Voraussetzungen der Förderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und damit im Zusammenhang stehen
    • Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftler*innen oder Tagungen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert für Ihre akademische Karriere und Ihre Forschung aufweisen
    • Beschäftigte müssen nach Bewilligung und vor Reiseantritt einen Dienstreiseantrag stellen
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen. Eine Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage
  • Voraussetzungen der Förderung von Sachkosten (Softwarelizenzen)
    • Die GGS kann auf Antrag die Kosten für Software, die von den Mitgliedern der GGS und Post-Docs der beteiligten Fakultäten im Rahmen Ihrer Qualifikationsarbeiten und/ oder Eigeninitiativprojekte benötigt werden, übernehmen. Voraussetzungen der Kostenübernahme von Lizenzen durch die GGS sind neben den oben aufgelisteten allg. Voraussetzungen:
    • Relevanz für Forschungsprojekt
    • Software ist nicht über die Zugehörigkeit zur Universität Augsburg verfügbar
    • Software kann nicht über den Lehrstuhl/ die Professur/ Beschäftigungsstelle bezogen werden
  • Voraussetzungen der Förderung von Druckkosten:
    • die Publikation entsteht im Rahmen oder steht im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgeführten Wissenstransfer-Projekt (Säule 5)
    • die Publikation dient der Vorstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (Säule 4)
    • Herausgeber oder Herausgeberinnen dürfen nur Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen sein (Pre-, Postdoc & W1-Professuren)

Auswahl- und Bewertungskriterien:                                                                            

  • Auf Grundlage der Stellungnahme des Betreuers
    • qualitative Hochwertigkeit des zu fördernden Projekts
    • Mehrwert für die eigene (wissenschaftliche) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
    • (fachliche) Relevanz des Projektes (für das eigene Forschungsprojekt)
  • Auf Grundlage der formalen Prüfung bzgl. der Förderrichtlinien der GGS:
    • Maß der Eigeninitiative im Sinne der Projektorganisation (Eigenverantwortlichkeit und Realisierbarkeit, Elaboriertheit des Projektes im Sinne der Involviertheit des Antragstellenden)
    • idealiter: kooperatives (fakultätsübergreifendes und transdisziplinäres) Projekt
    • idealiter: Passung des Projekts ins Gesamtangebot der GGS (thematischer Schwerpunkt, Format, Öffnung und Nutzen für andere Mitglieder der GGS)

Auswahlgremium:

  • Leitungsgremium der GGS
  • Dekan*innen der beteiligten Fakultäten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
  • Beratend: bei Projekten von Promovierenden gewählte Vertreter*innen der Promovierenden, bei Projekten von Postdocs ein/e gewählte Vertreter*in der Postdocs

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