Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsförderung der GGS

Gefördert werden:

  1. Eigeninitiative Forschungsprojekte:
    • Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools (Reise- und Übernachtungskosten externer Gastwissenschaftler*innen, Hilfskraft-, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
    • Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
    • Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
    • Kurzzeitforschungsprojekte im Zusammenhang der Qualifikationsarbeiten, deren Ergebnisse öffentlichkeitswirksam (Ausstellung, online content (online Seminar o.ä.), Tagung...) präsentiert werden
  2. Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
    • Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
      • Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
      • Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
  3. Softwarelizenzen, die Sie für Ihr Forschungsprojekt benötigen
  4. Druckkosten:
    • für Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4))

    • Förderung einer open access Publikation (wiss. Artikel zu Ihrem Forschungsprojekt)
    • Für Haushaltsjahr 2023: Auch Druckkostenzuschüsse für Dissertationen möglich!

Fördersumme:

Fördersummen richten sich nach Format und Größe der beantragten Vorhaben und sind variabel.
Orientierungsraster Eigeninitiative Wissenstransfer-Projekte: ca. 500 € für kleinere nationale Tagungen bis ca. 5000 € für internationale Konferenzen. 
Bitte sprechen Sie im Falle von größeren Vorhaben vor der Antragsstellung mit der Koordinationsstelle der GGS.
 
Anträge für Vorhaben im Haushaltsjahr 2023 sind sehr willkommen!

 

Fördervoraussetzungen

  • Allgemein:
    • Bewerben können sich Mitglieder der GGS (Promovierende) und Post-Docs der an der GGS beteiligten Fakultäten
    • Das geplante Format muss von der/ dem an der Uni Augsburg angesiedelten betreuenden Professor*in befürwortet werden
    • Einreichung eines formal-korrekten Antragsformulars mit allen notwendigen Dokumenten (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
    • Bevorzugt gefördert werden im Zuge der Eigeninitiativprojekte kooperative Projekte (gemeinsame Antragstellung von Promovierenden und/oder Postdocs, auch trans-/interdisziplinäre Projekte sind möglich). Die maximale Fördersumme verdoppelt sich je Antragsteller*in
  • Voraussetzungen der Förderung von Eigeninitiativprojekten:
    • Bei allen Projektförderungen muss die GGS als Förderinstitution genannt werden und klar zu erkennen sein. (Im Falle von Veranstaltungen ist das Key-Visual der GGS auf sämtlichen Ankündigungen anzubringen, außerdem ist in Einladungsschreiben, bei der Anmoderation von Podien etc. die GGS als Förderinstitution zu nennen)
    • Aus abrechnungstechnischen Gründen fungiert die GGS im Falle, dass der/die Antragsteller*in an der Uni Augsburg beschäftigt ist, als Veranstalter, die Kosten werden über die GGS abgerechnet. Die vollständige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchführung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden. Nicht-Beschäftigte ("externe Promovend*innen") erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung nach Bewilligung der Förderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen
  • Voraussetzungen der Förderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:
    • Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und damit im Zusammenhang stehen
    • Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftler*innen oder Tagungen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert für Ihre akademische Karriere und Ihre Forschung aufweisen
    • Beschäftigte müssen nach Bewilligung und vor Reiseantritt einen Dienstreiseantrag stellen
    • Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen. Eine Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage
  • Voraussetzungen der Förderung von Sachkosten (Softwarelizenzen)
    • Die GGS kann auf Antrag die Kosten für Software, die von den Mitgliedern der GGS und Post-Docs der beteiligten Fakultäten im Rahmen Ihrer Qualifikationsarbeiten und/ oder Eigeninitiativprojekte benötigt werden, übernehmen. Voraussetzungen der Kostenübernahme von Lizenzen durch die GGS sind neben den oben aufgelisteten allg. Voraussetzungen:
    • Relevanz für Forschungsprojekt
    • Software ist nicht über die Zugehörigkeit zur Universität Augsburg verfügbar
    • Software kann nicht über den Lehrstuhl/ die Professur/ Beschäftigungsstelle bezogen werden
  • Voraussetzungen der Förderung von Druckkosten:
    • die Publikation entsteht im Rahmen oder steht im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgeführten Wissenstransfer-Projekt (Säule 5)
    • die Publikation dient der Vorstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (Säule 4)
    • vorbehaltlich: Druckkosten von Dissertationen können für das Haushaltsjahr 2023 ebenfalls beantragt werden

Auswahl- und Bewertungskriterien:                                                                            

  • Auf Grundlage der Stellungnahme des Betreuers
    • qualitative Hochwertigkeit des zu fördernden Projekts
    • Mehrwert für die eigene (wissenschaftliche) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
    • (fachliche) Relevanz des Projektes (für das eigene Forschungsprojekt)
  • Auf Grundlage der formalen Prüfung bzgl. der Förderrichtlinien der GGS:
    • Maß der Eigeninitiative im Sinne der Projektorganisation (Eigenverantwortlichkeit und Realisierbarkeit, Elaboriertheit des Projektes im Sinne der Involviertheit des Antragstellenden)
    • idealiter: kooperatives (fakultätsübergreifendes und transdisziplinäres) Projekt
    • idealiter: Passung des Projekts ins Gesamtangebot der GGS (thematischer Schwerpunkt, Format, Öffnung und Nutzen für andere Mitglieder der GGS)

Auswahlgremium:

  • Leitungsgremium der GGS
  • Dekan*innen der beteiligten Fakultäten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
  • Beratend: bei Projekten von Promovierenden gewählte Vertreter*innen der Promovierenden, bei Projekten von Postdocs ein/e gewählte Vertreter*in der Postdocs

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