Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsförderung der GGS
Gefördert werden:
- Eigeninitiative Forschungsprojekte:
- Organisation von Tagungen, Kolloquien, Symposien, Summer-Schools (Reise- und Übernachtungskosten externer Gastwissenschaftler*innen, Hilfskraft-, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
- Einladung von Gastwissenschaftler*innen oder Expert*innen
- Projekte der öffentlichkeitswirksamen Forschungskommunikation (Ausstellungskonzeption, PodCasts...)
- Kurzzeitforschungsprojekte im Zusammenhang der Qualifikationsarbeiten, deren Ergebnisse öffentlichkeitswirksam (Ausstellung, online content (online Seminar o.ä.), Tagung...) präsentiert werden
- Vernetzungs- und Beratungsreisen:
- Reisen zu Beratungsgesprächen (mit möglichen Mentor*innen, ausgewiesenen Expert*innen auf Ihrem Forschungsgebiet) und
- Reisen, die der Vernetzung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen
- Forschungsaufenthalte bei ausgewiesenen Expert*innen des Fachs
- Tagungsteilnahmen mit der Möglichkeit, sich innerhalb des Forschungsgebiets zu beraten
- Softwarelizenzen, die Sie für Ihr Forschungsprojekt benötigen
- Druckkosten:
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für Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstanden sind (Bevorzugt gefördert werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4))
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Förderung einer open access Publikation (wiss. Artikel zu Ihrem Forschungsprojekt)
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Für Haushaltsjahr 2023: Auch Druckkostenzuschüsse für Dissertationen möglich!
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Fördersumme:
Fördersummen richten sich nach Format und Größe der beantragten Vorhaben und sind variabel.
Orientierungsraster Eigeninitiative Wissenstransfer-Projekte: ca. 500 € für kleinere nationale Tagungen bis ca. 5000 € für internationale Konferenzen.
Bitte sprechen Sie im Falle von größeren Vorhaben vor der Antragsstellung mit der Koordinationsstelle der GGS.
Anträge für Vorhaben im Haushaltsjahr 2023 sind sehr willkommen!
Fördervoraussetzungen
- Allgemein:
- Bewerben können sich Mitglieder der GGS (Promovierende) und Post-Docs der an der GGS beteiligten Fakultäten
- Das geplante Format muss von der/ dem an der Uni Augsburg angesiedelten betreuenden Professor*in befürwortet werden
- Einreichung eines formal-korrekten Antragsformulars mit allen notwendigen Dokumenten (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
- Bevorzugt gefördert werden im Zuge der Eigeninitiativprojekte kooperative Projekte (gemeinsame Antragstellung von Promovierenden und/oder Postdocs, auch trans-/interdisziplinäre Projekte sind möglich). Die maximale Fördersumme verdoppelt sich je Antragsteller*in
- Voraussetzungen der Förderung von Eigeninitiativprojekten:
- Bei allen Projektförderungen muss die GGS als Förderinstitution genannt werden und klar zu erkennen sein. (Im Falle von Veranstaltungen ist das Key-Visual der GGS auf sämtlichen Ankündigungen anzubringen, außerdem ist in Einladungsschreiben, bei der Anmoderation von Podien etc. die GGS als Förderinstitution zu nennen)
- Aus abrechnungstechnischen Gründen fungiert die GGS im Falle, dass der/die Antragsteller*in an der Uni Augsburg beschäftigt ist, als Veranstalter, die Kosten werden über die GGS abgerechnet. Die vollständige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchführung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden. Nicht-Beschäftigte ("externe Promovend*innen") erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung nach Bewilligung der Förderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
- Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen
- Voraussetzungen der Förderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:
- Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und damit im Zusammenhang stehen
- Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftler*innen oder Tagungen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert für Ihre akademische Karriere und Ihre Forschung aufweisen
- Beschäftigte müssen nach Bewilligung und vor Reiseantritt einen Dienstreiseantrag stellen
- Alle Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen. Eine Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage
- Voraussetzungen der Förderung von Sachkosten (Softwarelizenzen)
- Die GGS kann auf Antrag die Kosten für Software, die von den Mitgliedern der GGS und Post-Docs der beteiligten Fakultäten im Rahmen Ihrer Qualifikationsarbeiten und/ oder Eigeninitiativprojekte benötigt werden, übernehmen. Voraussetzungen der Kostenübernahme von Lizenzen durch die GGS sind neben den oben aufgelisteten allg. Voraussetzungen:
- Relevanz für Forschungsprojekt
- Software ist nicht über die Zugehörigkeit zur Universität Augsburg verfügbar
- Software kann nicht über den Lehrstuhl/ die Professur/ Beschäftigungsstelle bezogen werden
- Voraussetzungen der Förderung von Druckkosten:
- die Publikation entsteht im Rahmen oder steht im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgeführten Wissenstransfer-Projekt (Säule 5)
- die Publikation dient der Vorstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (Säule 4)
- vorbehaltlich: Druckkosten von Dissertationen können für das Haushaltsjahr 2023 ebenfalls beantragt werden
Auswahl- und Bewertungskriterien:
- Auf Grundlage der Stellungnahme des Betreuers
- qualitative Hochwertigkeit des zu fördernden Projekts
- Mehrwert für die eigene (wissenschaftliche) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
- (fachliche) Relevanz des Projektes (für das eigene Forschungsprojekt)
- Auf Grundlage der formalen Prüfung bzgl. der Förderrichtlinien der GGS:
- Maß der Eigeninitiative im Sinne der Projektorganisation (Eigenverantwortlichkeit und Realisierbarkeit, Elaboriertheit des Projektes im Sinne der Involviertheit des Antragstellenden)
- idealiter: kooperatives (fakultätsübergreifendes und transdisziplinäres) Projekt
- idealiter: Passung des Projekts ins Gesamtangebot der GGS (thematischer Schwerpunkt, Format, Öffnung und Nutzen für andere Mitglieder der GGS)
Auswahlgremium:
- Leitungsgremium der GGS
- Dekan*innen der beteiligten Fakultäten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
- Beratend: bei Projekten von Promovierenden gewählte Vertreter*innen der Promovierenden, bei Projekten von Postdocs ein/e gewählte Vertreter*in der Postdocs