Aufgrund der ihm gestellten Aufgaben, die im Statut des Universitätsarchivs ( aktuelle Fassung vom 21. Dezember 2011) festgelegt sind, stellt es eine zentrale Serviceeinrichtung der Universität Augsburg für die Bereiche Archivierung und Schriftgutverwaltung/Records Management dar.

Dem Universitätsarchiv obliegt die Archivierung, also die Erfassung, Bewertung, Übernahme, Erschließung und Erhaltung aller Unterlagen (Schriftstücke, Akten, Karteien, Pläne, Bild-, Film- und Tonträger, maschinenlesbare Datenträger und maschinenlesbar auf diesen gespeicherte Informationen und Programme) von bleibendem Wert, die bei der akademischen Selbstverwaltung und der Universitätsverwaltung wie bei allen Institutionen im Zentralbereich und in den Fakultäten der Universität bzw. solchen wissenschaftlichen Einrichtungen, die der Universität angegliedert sind, entstanden sind.

Darüber hinaus besteht eine Hauptaufgabe des Universitätsarchivs in der Dokumentation der engeren und weiteren Vor-, Gründungs- und Entwicklungsgeschichte der Universität Augsburg durch aktive Sammlung einschlägiger Unterlagen, aber auch durch die Befragung von Zeitzeugen nach den Methoden der Oral History. Erwerb und Erschließung der schriftlichen Nachlässe von Angehörigen des Lehrkörpers und der Verwaltung wie anderer Sammlungen und Unterlagen zur Hochschulgeschichte Bayerisch-Schwabens im speziellen und zur Wissenschafts- und Bildungsgeschichte im allgemeinen zählen ebenfalls zum Aufgabenbereich des Universitätsarchivs.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Erforschung der Geschichte der Universität Augsburg und ihrer Vorläufer, darüber hinaus aber auch der Bildungs- und Wissenschaftsgeschichte Augsburgs und der Region Bayerisch-Schwaben und ihre Darstellung in Publikationen und Vorträgen.

Vor einigen Jahren hinzugekommen ist schließlich der Betrieb eines Zwischenarchivs für die temporäre Aufbewahrung von schriftlichen Prüfungsleistungen.

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