Medien und Kommunikationswissenschaft (M.A.)

Studieninhalt

Der Masterstudiengang Medien und Kommunikationswissenschaft vertieft vorhandene kommunikationswissenschaftliche Kompetenzen und ermöglicht eine individuelle Schwerpunktsetzung entweder auf “Gesundheits-, Umwelt- und Wissenschaftskommunikation” oder auf “Medien- und Gesellschaftswandel”. Ziel ist eine vertiefte Auseinandersetzung und Analyse von Phänomenen und neuen Entwicklungen im Medienbereich. Dazu gehört auch der Erwerb fortgeschrittener Kompetenzen in qualitativen und quantitativen Methoden. In beiden Bereichen werden Lehrforschungsprojekte durchgeführt, die sich mit aktuellen kommunikationswissenschaftlichen Fragestellungen befassen. Im Rahmen der individuellen Profilierung können Sie sich zudem ausführlich mit einem von fünf inhaltlichen Themenbereichen befassen: “Umwelt und Klima”, “Gesundheit und Psychologie”, “Gesellschaft und Politik”, “Medienmanagement, Unternehmenskommunikation und PR” oder “Journalismus, Digitalisierung und Data Science”. In dem ausgewählten Bereich belegen Sie thematisch passende Lehrveranstaltungen an der Universität und führen ein Praxisprojekt mit einem Medien- oder Kommunikationspartner Ihrer Wahl durch. Abgerundet wird das Studium durch Ihre Masterarbeit, die in der Regel im vierten Semester geschrieben wird.

 

 

Berufsperspektiven:

  • Medien- und Meinungsforschung
  • Public Relations / Medienarbeit für Institutionen und Organisationen
  • Medienmanagement
  • Unternehmens- und Organisationskommunikation
  • Wissenschaft und Forschung
  • Werbung
  • Journalismus
  • Medienproduktion
Fakten zum Studienangebot
Name: Medien und Kommunikationswissenschaft
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei (mit Eignungsverfahren)
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): B 2 Und
Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Englisch B 2
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 5 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. Juni

Bewerbungsunterlagen

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich
    Transcript of Records
     

    Bachelorstudiengang (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) der Sozial- oder Geisteswissenschaften, insbesondere in den Fachrichtungen Medien- und Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Kulturwissenschaft oder Psychologie, oder einen vergleichbaren in- oder ausländischen Abschluss.
     

  2. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde.
     

    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.
     

    Maximal 40 Leistungspunkte dürfen zum Studienabschluss noch ausstehen.
     

  3. Tabellarischer Lebenslauf 
     
  4. Sprachnachweis: Englisch Niveau B2 GER
     

    Der Sprachnachweis kann bis zum 31. März des auf die Erstimmatrikulation folgenden Jahres nachgereicht werden.

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich
    Transcript of Records
    [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin]
     

    Bachelorstudiengang (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) der Sozial- oder Geisteswissenschaften, insbesondere in den Fachrichtungen Medien- und Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Kulturwissenschaft oder Psychologie, oder einen vergleichbaren in- oder ausländischen Abschluss.
     

  2. APS-Zertifikat: Bei Bewerbern/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
     

  3. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde.
     

    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.
     

    Maximal 40 Leistungspunkte dürfen zum Studienabschluss noch ausstehen.
     

  4. Tabellarischer Lebenslauf 
     

  5. Sprachnachweise: Deutsche und englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER
     

    Die Sprachnachweise können bis zum 31. März des auf die Erstimmatrikulation folgenden Jahres nachgereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 

 

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