Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft (M.A.)

Studieninhalt

Der Masterstudiengang vermittelt politikwissenschaftliche und soziologische Theorien und Methoden der Konfliktanalyse. Sie ermöglichen ein umfangreiches Verständnis von Konfliktursachen und -verläufen und auch zum Umgang mit Konflikten in Politik und Gesellschaft. Studierende erhalten eine fundierte Ausbildung in politikwissenschaftlichen und soziologischen Theorien und konfliktspezifischen Anwendungsgebieten und eine breite und vertiefte Methodenausbildung. Einen besonderen Stellenwert haben die enge Verknüpfung von Forschung und Lehre und die Entwicklung von Berufsperspektiven in den Anwendungsfeldern von Konfliktanalysen.

 

 

Berufsperspektiven:

  • Personalmanagement
  • Organisationsberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Politikberatung
  • Wissenschaft und Forschung
Fakten zum Studiengang
Name: Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung in der aktuellen konsolidierten Fassung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. Juli

Bewerbungsunterlagen

Der Online-Bewerbung beizufügen sind:
 

  • Nachweis über den Abschluss eines ersten Studiengangs (bspw. Bachelorzeugnis), aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung).
    • Falls Sie in Deutschland abgeschlossen haben reicht eine einfache Kopie.
    • Falls Sie ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer ein (insofern die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind). Falls das Zeugnis nicht vorliegt, ist die vorläufig gebildete Gesamtnote der bisherigen Prüfungsleistungen beizufügen ("Transcript of Records" o.ä.), ggf. ebenfalls in beglaubigter Übersetzung.
    • Falls Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, Sie aber bereits mindestens 150 Leistungspunkte erworben haben, legen Sie bitte eine Bescheinigung aller abgelegten Prüfungsleistungen sowie eine Bestätigung der auf Grundlage der bisher erbrachten Leistungen vorläufig gebildeten Gesamtnote bei. Die Gesamtnote muss mindestens 2,00 betragen oder die Abschlussarbeit muss mit 1,70 oder besser bewertet worden sein.
      Studierende der Universität Augsburg beantragen die vorläufige Bescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail ( ssc@zv.uni-augsburg.de) beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre E-Mail-Adresse benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann bzw. per Post verschickt wurde.
  • Geeignete Dokumentation zum studierten Studiengang (z.B. Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan), aus der hervorgeht, dass mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Methoden sowie mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Theorien erbracht wurden. Verwenden Sie dazu das Formular SKG-N .
  • Nachweis von guten Englischkenntnissen (Niveau B2), insb. falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erhalten haben. Bildungsinländer können i.d.R. ihre Kenntnisse durch ihr Hochschulzugangsberechtigungszeugnis nachweisen.

Alle Unterlagen bitte ausgedruckt bzw. in Kopie an die Bewerbungsadresse. (Bitte beachten Sie - Sie erhalten keine Empfangsbestätigung Ihrer postalischen Unterlagen. Sollten wir keine Unterlagen erhalten haben, melden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt bei Ihnen.)

 

Erhalten Sie eine solche bedingte Zulassung, sind bestimmte Fristen zu beachten, um eine endgültige Zulassung zu erhalten! (siehe § 4, Absatz 2 der Prüfungsordnung).

Der Online-Bewerbung beizufügen sind:
 

  • Nachweis über den Abschluss eines ersten Studiengangs (bspw. Bachelorzeugnis), aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Prüfungsordnung).
    • Falls Sie in Deutschland abgeschlossen haben reicht eine einfache Kopie.
    • Falls Sie ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer ein (insofern die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind). Falls das Zeugnis nicht vorliegt, ist die vorläufig gebildete Gesamtnote der bisherigen Prüfungsleistungen beizufügen ("Transcript of Records" o.ä.), ggf. ebenfalls in beglaubigter Übersetzung.
    • Falls Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, Sie aber bereits mindestens 150 Leistungspunkte erworben haben, legen Sie bitte eine Bescheinigung aller abgelegten Prüfungsleistungen sowie eine Bestätigung der auf Grundlage der bisher erbrachten Leistungen vorläufig gebildeten Gesamtnote bei. Die Gesamtnote muss mindestens 2,00 betragen oder die Abschlussarbeit muss mit 1,70 oder besser bewertet worden sein.
      Studierende der Universität Augsburg beantragen die vorläufige Bescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail ( ssc@zv.uni-augsburg.de) beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre E-Mail-Adresse benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann bzw. per Post verschickt wurde.
  • Geeignete Dokumentation zum studierten Studiengang (z.B. Prüfungsordnung, Studienverlaufsplan), aus der hervorgeht, dass mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Methoden sowie mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich sozialwissenschaftlicher Theorien erbracht wurden. Verwenden Sie dazu das Formular SKG-N .
  • Nachweis von Deutschkenntnissen, falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung und Ihren Hochschulabschluss im Ausland erhalten haben (mindestens Niveau C1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens" (CEFR)). Mögliche Nachweise sind die Testergebnisse DSH 2 oder Test DaF 4 (mind. 4 in allen Teilbereichen) bzw. ein abgeschlossener C1-Kurs.
  • Nachweis von guten Englischkenntnissen (Niveau B2), insb. falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erhalten haben. Bildungsinländer können i.d.R. ihre Kenntnisse durch ihr Hochschulzugangsberechtigungszeugnis nachweisen.

Alle Unterlagen bitte ausgedruckt bzw. in Kopie an die Bewerbungsadresse. (Bitte beachten Sie - Sie erhalten keine Empfangsbestätigung Ihrer postalischen Unterlagen. Sollten wir keine Unterlagen erhalten haben, melden wir uns zum gegebenen Zeitpunkt bei Ihnen.)

 

Erhalten Sie eine solche bedingte Zulassung, sind bestimmte Fristen zu beachten, um eine endgültige Zulassung zu erhalten! (siehe § 4, Absatz 2 der Prüfungsordnung).

Bewerbungsadresse

Universität Augsburg

Institut für Sozialwissenschaften

Prof. Dr. Marcus Llanque

86135 Augsburg

 

 

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