Die Universität Augsburg hat 2018 ein Gleichstellungskonzept verabschiedet. Dies betrifft alle Mitarbeiter*innen der Universität. Die Frauenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte arbeiten eng zusammen.

 

Dabei gibt es eine klare Zuständigkeitsregelung: Das Büro für Chancengleichheit an der UniA ist dabei der Organisations- und Koordinationsknotenpunkt im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich. Fragen der Gendergerechtigkeit für nicht wissenschaftliche Beschäftigte werden von der Gleichstellungsbeauftragten geklärt, Wissenschaftler*innen und Student*innen wenden sich an die Frauenbeauftragte.

 

Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der UniA hat ein Referat für Gender und Gleichstellung.

 

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