Das Netzwerk der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Fragen von Gleichberechtigung beschäftigen Menschen in allen universitären Netzwerken. Um aus Fragen und Anliegen Dialog und Veränderung werden zu lassen, sind verschiedene interne und externe Gremien mit dem Thema Gender und Equity beschäftigt.

Hier sind Ihre Ansprechpartner*innen der Universität Augsburg sowie ein Überblick über die wichtigsten Netzwerke, mit denen sie zusammenarbeiten:

Die  Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst werden laut Bayerischem Hochschulgesetz vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat sowie allen Berufungskommissionen und im Frauenbeirat. Dort vertreten sie die Interessen der Fakultät und vice versa.

 

Jede Fakultät wählt eine/n Beauftragte/n für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und eine oder zwei Stellvertreter*innen. Diese setzen sich ehrenamtlich für die Förderung und Unterstützungen von Frauen in der Wissenschaft ein. Ihr Ziel ist es, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Wissenschaft abzubauen und den Frauenanteil an Professuren zu erhöhen. Dieser lag an der Universität Augsburg 2018 noch bei 21% und steigt seitdem langsam weiter an. 

 

Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst in den Fakultäten vertreten zum einen die Interessen ihrer Fakultät im Frauenbeirat und zum anderen bringen die Anregungen des Frauenbeirats u.a. in den Fakultätsrat ein. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Beteiligung an den Berufungsverfahren. Sie beraten die Berufungskommission und achten darauf, dass Frauen im Verfahren nicht benachteiligt werden. Dabei behalten sie im Blick, wie viele Frauen sich beworben haben und wie viele Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Bei gleicher Qualifikation setzen sie sich dafür ein, dass eine Frau berufen wird. Auch bei Einstellungsverfahren für Mittelbaustellen sind die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultäten dafür zuständig, die Bewerbungsunterlagen zu sichten und sicher zu stellen, dass die Verfahren geschlechtergerecht ablaufen.  

Auch die Nachwuchsförderungen von Frauen stellt eine wichtige Maßnahme dar. So können die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultäten beispielsweise Tagungs- oder Reisekosten übernehmen oder Workshops und Coachings finanzieren. Zudem konzipieren und evaluieren sie Maßnahmen für die Vereinbarung von Familie und Beruf. Weitere Informationen zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Büros für Chancengleichheit.

 

 

 

 

© Universität Augsburg

Der Frauenbeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

- der/dem Universitätsfrauenbeauftragten

- der Fakultätsfrauenbeauftragten

- Vertreter*innen des wissenschaftsstützenden Bereichs

- Vertreter*innen der Studierendenschaft

 

Der Frauenbeirat berät und koordiniert die Arbeit der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten und erstellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Frauenbeauftragten der Universität.

 

Der Frauenbeirat ist in der Grundordnung der Universität Augsburg verankert und tagt 1-2x pro Semester. Hier diskutieren die Frauenbeauftragten gemeinsam mit dem/der Leiter*in des Büros für Chancengleichheit, den für das wissenschaftsstützende Personal zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter*innen der Studierendenschaft Themen der Geschlechtergerechtigkeit. Es werden Informationen ausgetauscht und Lösungsvorschläge für konkrete Aufgabenstellungen erarbeitet z.B. Nachwuchsförderung, fakultätsübergreifende Aktivitäten, juristische Fragen, Antidiskriminierung, Konfliktmanagement u.v.m.. Außerdem schlägt der Frauenbeirat Kandidat*innen für das Amt der Universitätsfrauenbeauftragten bzw. der Stellvertreter*innen zur Wahl in der Erweiterten Universitätsleitung vor.  

1996 wurde das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten im Bayerischen Gesetz verankert und fest etabliert. Die Bestellung erfolgt immer für 3 Jahre. Im Fokus der Arbeit stehen die Mitarbeiter*innen, die wissenschaftsstützend arbeiten.

 

Nach § 15 Abs. 4 der Grundordnung der Universität Augsburg ist die/der Gleichstellungsbeauftragte zuständig für Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung. Sie/er achtet im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten auf die Umsetzung der Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Sicherung der Chancengleichheit.

Seit über 30 Jahren vertritt die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern) die Interessen von Wissenschaftlerinnen, Studentinnen und Frauen des wissenschaftsstützenden Personals auf Landesebene. Sie nimmt durch Stellungnahmen, Empfehlungen und Konzepte Einfluss auf die gleichstellungspolitische Diskussion im Bereich der Hochschulen in Bayern und darüber hinaus. Die LaKoF Bayern trifft sich regelmäßig mindestens zwei Mal im Jahr. Mitglieder sind die Frauenbeauftragten der Universitäten und der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Beirat, in dem die Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Hochschulen zusammengeschlossen sind. 

Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof)

 

Mitglieder der bukof sind die Hochschulen, vertreten durch:

 

- Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte / Frauenvertreterinnen

- Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros / Frauenbüros an Hochschulen

- Funktionsträger*innen in den Bereichen der Frauenförderung / Gleichstellung an Hochschulen

- Mitarbeiter*innen von Geschäftsstellen der Landeskonferenzen, sofern sie arbeitsrechtlich Angehörige einer Hochschule sind

 

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Beratung und Beschlussfassung zu fachlichen und strategischen Fragen und inhaltlicher Ausrichtung der bukof

- Einrichtung von Kommissionen, Bestellung der Kommissionssprecherinnen und Entscheidung über die Weiterführung von Kommissionen

- Verabschiedung des Budgets

- Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und Entscheidung über dessen Entlastung

  Wahl des Vorstandes

- Beratung und Beschlussfassung über die der Satzung nachgeordneten Ordnungen (z. B. Wahlordnung, Geschäftsordnung)

Aufgaben des Referats
- Organisation von verschiedenen Veranstaltungen und Projekten zu den Themen Gender und Gleichstellung, intersektionaler Feminismus und Anti-Sexismus
- Vernetzung mit anderen Organisationen und Initiativen (sowohl innerhalb der Stadt Augsburg als auch überregional)
- Austausch über feministisch-politische Entwicklungen

 

Das Referat für Gender und Gleichstellung organisiert jedes Semester ein vielseitiges Programm, das sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammensetzt. „Zum Beispiel zeigen wir in gemütlicher Atmosphäre und mit Popcorn Filme mit anschließender Diskussionsrunde. Wir organisieren verschiedene Vortrags- und Austauschformate und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen und feministischen Themen. Mehrmals im Semester trifft man uns außerdem an unserem Infostand an, wo wir unter anderem über Menstruation, Verhütung und Sexismus informieren.“

 

E-Mail: gleichstellung@asta.uni-augsburg.de
Facebook: facebook.com/GenderGleichstellungAugsburg

Frauen waren lange Zeit rechtlich und real benachteiligt. Trotz der rechtlichen Gleichstellung und Verbesserungen besteht in vielen Bereichen noch immer ein Ungleichgewicht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag, sondern auch das ausdrückliche Ziel des Gleichstellungskonzeptes der Stadt Augsburg.

Gemeinsam mit zahlreichen Gruppierungen, Gremien, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigten und Verantwortlichen der Stadt Augsburg unterstützt die Gleichstellungsstelle durch gezielte Maßnahmen, Angebote, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit diesen Weg hin zur tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.

 

 

Seite der Gleichstellungskommission der Stadt Augsburg

 

Die Gleichstellungskommission der Stadt Augsburg ist eine Stadtratskommission, die kommunale Prozesse und Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt Augsburg steuert und begleitet. Auch die Universität Augsburg ist, durch die Universitätsfrauenbeauftragte, in der Kommission vertreten. 

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