Stipendien Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten.


Die Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS). Grundsätzlich haben die geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen ihre gesamte Arbeitskraft für ihr wissenschaftliches Vorhaben einzusetzen. Abweichend davon kann eine über die empfohlene Lehrtätigkeit hinausgehende bezahlte Lehrtätigkeit von bis zu 4 SWS ausgeübt werden. Eine Beeinträchtigung der durch das Stipendium geförderten Qualifikationsarbeit muss ausgeschlossen sein. Die Kombination einer Teilzeitstelle mit einem Teil-Stipendium ist möglich.

 

  • Stipendienhöhe: 2400 €
  • Kinderbetreuungszuschlag: 300 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind unter 12 Jahren
  • Stipendiendauer: 1 Jahr

Unterlagen für die Antragstellung

  • Stipendienantragsformular downloaden
  • Gutachten von (mindestens) zwei Universitätsprofessor*innen, davon ein externes
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan, max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakultät (z. B. DekanIn, LeiterInnen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder ProfessorInnen im aktiven Dienst)
  • ggf. Bestätigung der Fakultät, dass die Antragstellerin bei Erfüllung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

 

Stipendienantrag         

 

Antragsverfahren

Ihre Unterlagen benötigen wir in folgender Form:

 

Digital als eine zusammenhängende PDF-Datei:

  • Hierfür füllen Sie das digitale Formular aus, speichern dieses als .pdf ab und fügen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o. g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

In Papierform:

  • benötigen wir nur das Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben sowie die Gutachten im Original. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichthüllen.


Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft nach einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Universitätsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied angehört.

Allgemeine Hinweise

Voraussetzungen:

  • Während des Bezugs des Stipendiums aus den o. g. Mitteln darf kein weiteres Stipendium bezogen werden.
  • In besonderen persönlichen Situationen (z. B. Elternzeit) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium (50%) mit gekürzter Dotierung beantragt werden.

 

Erwerbstätigkeit:

  • Die geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen ihre gesamte Arbeitskraft für ihr wissenschaftliches Vorhaben einsetzen. Abweichend davon können Bezieherinnen eines Stipendiums für Postdoktorandinnen oder Habilitandinnen eine über die geforderte Lehrtätigkeit hinausgehende bezahlte Lehrtätigkeit von bis zu 4 SWS ausüben.
  • Bezieherinnen eines Stipendiums für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs können eine Erwerbstätigkeit von bis zu 40 Stunden im Monat ausüben.
  • Antragstellerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universität Augsburg beschäftigt sind, müssen sich für die Dauer der Inanspruchnahme des Stipendiums beurlauben lassen. Die Kombination einer halben Stelle (50%) und eines Teilzeitstipendiums (50%) sowie die Kombination eines Teilzeitstipendiums (50%) mit Elternzeit sind möglich.

Teilnahme am Workshop-Programm KLeVer:

Wir erwarten, dass Sie an mindestens einem Angebot des KLeVer-Programms teilnehmen.

 

Nutzung der Infrastruktur der Universität:

Dazu müssen Sie leider selbst aktiv werden:

  • Sie benötigen ein Schreiben der Fakultät oder des Lehrstuhls, an die/den Sie angebunden sind, zur Vorlage bei der EDV-Betreuung, die Ihre RZ-Kennung aktiviert/verlängert.
  • Daraufhin kann das Zebra einen Gastausweis ausstellen. 
  • Am Informationsschalter der Zentralbibliothek können Ihre Nutzungsrechte auf den Mitarbeitendenstatus erweitert werden können.

 

Bewerberinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
Sie können Anträge stellen, wenn die Bewerberin in das deutsche Wissenschaftssystem integriert ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und hier eine wissenschaftliche Karriere anstrebt.

 

 

Beratung:
Frauenbeauftragte und das Büro für Chancengleichheit stehen für Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verfügung und empfehlen dringend, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

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