Im Interesse der erhöhten Transparenz bei der Vergabe der Langzeitstipendien aus den Landesmitteln zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre hat die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit dem Büro für Chancengleichheit und den Universitätsfrauenbeauftragten die Vergabekriterien für die Stipendien überarbeitet und verschriftlicht.

 

I. Zielgruppe

• Frauen an der UniA die nach erfolgreicher Promotion an einem Post-Doc Forschungsprojekt arbeiten

• Frauen an der UniA, die sich in der Anfangs- oder Abschlussphase ihrer Habilitation befinden

• Exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen an der UniA (u.a. exzellente Doktorandinnen)

 

II. Rahmenbedingungen

• Die Förderungsdauer beträgt ein Jahr. Eine 3-monatige Verlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

• Das Stipendium dient dem Lebensunterhalt, um sich für die Zeit der Förderung auf das wissenschaftliche Vorhaben ganz konzentrieren zu können.

• Teil-Stipendien z.B. in Kombination mit einer halben Stelle oder 50% Elternzeit sind möglich.

• Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht, empfohlen werden 2 SWS.

• Abweichend davon kann eine über die empfohlene Lehrtätigkeit hinausgehende bezahlte Lehrtätigkeit von bis zu 2 SWS ausgeübt werden. Dass dies die durch das Stipendium geförderte Qualifikationsarbeit nicht beeinträchtigt, muss begründet werden.

• Die Summe einer anderweitigen Förderung wird von den o.g. Beträgen abgezogen.

• Es wird erwartet, dass während der Förderung mindestens ein Seminar des Programm KLeVer besucht wird.

 

III. Fördersummen (monatlich)

• Post-Doc Stipendium 2.400€

• Habilitationsstipendium 2.400€

• Stipendium für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 1.500€

• Kinderbetreuungszuschlag: 200 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind unter 12 Jahren)

 

IV. Vergabekriterien / Punktesystem

Um den Vergabeprozess für die Stipendienanträge transparent und nachvollziehbar zu gestalten, wird ein ab 2022 Punktesystem angewendet. Hierbei werden bei der Bewertung der Bewerberinnen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Fakultät und Fachkultur einbezogen. Die Kriterien sind folgende:

 

1. Wissenschaftliche Qualifikation: Promotionsnote bzw. Master-Abschlussnote; wissenschaftliche Veröffentlichungen; Weitere Qualifikationen; Eingeworbene Drittmittel bzw. Beteiligung an der Antragsstellung von Drittmittelanträgen; erworbene Auszeichnungen 

 

2. Fakultätsempfehlung und Gutachten mit Begründungen zu a) zu erwartender Professorabilität; b) warum trotz Bemühungen keine andere Förderungsmöglichkeit für das Projekt besteht

 

3. Zugehörigkeit zu einer Professur, die keine oder geringe Ausstattung hat

 

4. Zielstrebigkeit der Förderung der eigenen wissenschaftlichen Karriere: z.B. Teilnahme an KLeVer-Kursen;  Teilnahme an anderen Kursen (wiss. Methoden; Karriereplanung o.ä.); Mitgliedschaften in Forschungsgruppen, Fachverbänden o.ä. 

 

5. Vereinbarkeit Familie: Kindererziehung; Pflege von Angehörigen

 

6. Wissenschafts- und gesellschaftspolitisches bzw. ehrenamtliches Engagement

 

Bei Punktegleichstand werden Nachwuchswissenschaftlerinnen jener Fakultäten bevorzugt, deren Frauenanteil unter dem Durchschnitt an der UniA liegen. Darüber hinaus wird im Längsschnitt eine gleichmäßige Verteilung der Stipendien zwischen den Fakultäten angestrebt.

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