Anerkennungen

Bitte beachten Sie:

Anerkennungen von PRAKTIKA

Organisierte Praktika (pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, studienbegleitendes fachdidaktisches und zusätzliches studienbegleitendes Praktikum) können nur bei ernannten Praktikumslehrkräften, die zum Praktikumsamt der Universität Augsburg gehören, abgeleistet werden. Darüberhinaus können bezahlte Nebentätigkeiten wie Vertretungslehrkraft, mobile Reserve oder Drittlehrkraft nicht angerechnet werden.

Die Sonderregelung "Brücken bauen" ist für das Schuljahr 2024/25 eingestellt worden - es gibt keine Brückenklassen und somit keine Anerkennungsmöglichkeit mehr.

 

Orientierungspraktika:

Orientierungspraktika können nach der letzten Abitureinzelprüfung begonnen werden.
 
Das Orientierungspraktikum soll bis zur Anmeldung zum päd.-did. Schulpraktikum (im 2./3. Semester) vollständig absolviert sein. 
Legen Sie eine Kopie Ihres Nachweises einfach der Anmeldung (im Okt./Nov.) bei.
 
Umfang: mindestens 3 Wochen (Pflicht = an 2 unterschiedlichen Schularten, davon 1 Woche an der Mittelschule oder an einem Förderzentrum)

 

Folgende Hospitationen an einer schulischen Einrichtung könnten evtl. anerkannt werden:

  • FOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • BOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • FSJ, Bufdi (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • FÖJ = Freiwilliges okologisches Jahr (Anerkennung 1 Woche)
  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

Betriebspraktika:

Der Nachweis über das Betriebspraktikum soll bis zur Anmeldung zum Staatsexamen dem Prüfungsamt vorgelegt werden.

 

Umfang: mindestens 8 Wochen

 

Folgende Tätigkeiten können evtl. anerkannt werden (bitte, wenn vollständig absolviert, mit Immatrikulationsbescheinigung über das Praktikumsamt per E-Mail anerkennen lassen):

  • Berufsausbildung (vollständige Anerkennung)
  • FOS/BOS in einem außerschulischen Betrieb (Anerkennung bis zu 4 Wochen)
  • FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr (vollständige Anerkennung)
  • FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr (vollständige Anerkennung)
  • Bufdi = Bundesfreiwilligendienst (vollständige Anerkennung)
  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

 

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

 

 

Studienwechsler

  • bei Wechsel des Unterrichtsfachs oder des Lehramtsstudiengangs schnellstmöglich Praktika anerkennen lassen, da sonst keine Zulassung zum Examen erfolgen kann: Praktikumskarte + STUDIS-Ausdruck + Immatrikulationsbescheingung bitte vorlegen
 
  • bei Wechsel von einer anderen Universität: alle vorhandenen Praktika-Nachweise + Immatrikulationsbescheinigung bitte vorlegen
 
 
 

Unterlagen können digital eingereicht werden per E-Mail an: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de  

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