Who's Afraid of Punitive Damages?

Am 8. und 9. März fand an der Fakultät die Tagung „Who’s Afraid of Punitive Damages?” statt. Auf Einladung von Prof. Dr. Lutzi diskutierten 17 Referentinnen und Referenten aus 10 verschiedenen Rechtsordnungen mit über 50 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, von denen es die meisten trotz des Doppelstreiks bei Lufthansa und Bahn und der kurzfristig eingerichteten Möglichkeit einer Online-Teilnahme in Person nach Augsburg geschafft hatten, aktuelle Entwicklungen im Recht des Strafschadensersatzes.

Auf der Tagesordnung standen dabei zunächst grundlegende Fragen wie die Grenzziehung zwischen Privat- und Strafrecht, die Versicherbarkeit von Strafschadensersatzrisiken und die Eignung des ordre-public-Vorbehalts zur Abwehr ausländischer Strafschadensersatzurteile. Die Referentinnen und Referenten gingen aber auch vertieft sowohl auf diejenigen Rechtsordnungen ein, in denen Strafschadensersatz zugesprochen wird, als auch auf diejenigen, die selbst keinen Strafschadensersatz kennen, entsprechende ausländische Entscheidungen inzwischen aber – jedenfalls im Einzelfall – anerkennen oder – wie zuletzt Japan (vgl. Saikō-Saibansho, Urt. v. 25.5.2021) – auch weiterhin ausdrücklich nicht anerkennen.

Ein ausführlicher Tagungsbericht ist auf conflictoflaws.net erschienen.

 

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