(...) Er stellte die verschiedenen Denkschulen der ökonomischen Analyse des Rechts, ihre Hintergründe und Kritikpunkte sowie deren tatsächlichen Auswirkungen im US-amerikanischen Recht im Spannungsfeld zwischen „efficiency“ und „fairness“ dar. In der anschließenden Diskussion wurden diese Erkenntnisse auf deutsche Akteure übertragen und es erfolgte eine kritische Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines wirtschaftswissenschaftlichen Auslegungs- und Entscheidungsmaßstabs. Anlässlich des Vortrages wurde angekündigt, dass die langjährige Zusammenarbeit zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und der Pepperdine University School of Law in Zukunft noch  intensiviert werden wird.

Suche