ACHTUNG: Zuschussanträge können nur noch bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Ebenso wie beim DFG-Zuschuss der Universität endet die Laufzeit des Open Access Fonds der Medizinischen Fakultät zum Jahresende.

 

Die Universität Augsburg hat im Rahmen der DFG-Förderung "Open Access Publikationskosten" für die Jahre 2022 und 2023 Mittel zur Unterstützung von Gold Open Access-Publikationen von Beschäftigten der Universität eingeworben. Wissenschaftliche/ärztliche Mitarbeiter:innen der Kooperationskliniken (UKA/BKH) können bisher leider keine Mittel aus diesem Fonds beantragen. Daher hat die Medizinische Fakultät für 2023 übergangsweise einen Open Access-Fonds eingerichtet, um auch den wissenschaftlichen/ärztlichen Mitarbeiter:innen der Kooperationskliniken die Möglichkeit zu geben, einen Zuschuss für Publikationen im Gold Open Access zu beantragen. Der Open Access-Fonds der Fakultät orientiert sich an den Kriterien des DFG-Zuschusses des Publikationsfonds der Universität Augsburg.

Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss aus dem Open Access-Fonds der Fakultät nur von nicht-berufenen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen der Kooperationskliniken (UKA/BKH) beantragt werden kann. Berufene Professor:innen gelten als Beschäftigte der Universität und können daher Mittel aus dem Publikationsfonds der Universität beantragen.

Optionen für das Publizieren im Gold Open Access für wissenschaftliche/ärztliche Mitarbeiter:innen

Wenn Sie als Mitarbeiter:in einer Kooperationsklinik (UKA/BKH) einen Artikel im Open Access publizieren möchten, füllen Sie bitte zunächst das Online-Antragsformular der Universitätsbibliothek aus. Gern prüft die Universitätsbibliothek auf Grundlage des Antrags, ob für Sie bereits eine kostenfreie Veröffentlichungsmöglichkeit über die abgeschlossenen DEAL- oder Transformationsverträge besteht. Im Rahmen dieser Verträge ist eine kostenfreie Veröffentlichung in der Regel auch für Autor:innen der Kooperationskliniken möglich.

 

Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, können Sie das Formular für die Bezuschussung auch gerne zeitgleich mit dem allgemeinen Antragsformular einreichen.

 

Inwiefern Sie von den Möglichkeiten einer kostenfreien Open-Access-Veröffentlichung bzw. von einer Bezuschussung aus dem Open Access-Fonds profitieren können, hängt u.a. von der Art der Open-Access-Veröffentlichung ab.

 

Das sog. Hybrid-Modell sieht ein optionales Open Access in subskriptionsbasierten Zeitschriften vor. Im Gegensatz dazu werden beim „Rein Gold/Fully Gold“ sämtliche Artikel der Zeitschrift bereits bei der Erstveröffentlichung Open Access gestellt. Da sich diese Zeitschriften ausschließlich über die APCs („article processing charges“) finanzieren, ist hier die Zahlung einer Open-Access-Gebühr verpflichtend. Weitere Informationen zu diesen Finanzierungsmodellen finden Sie auf der Webseite des open-access.networks.

 

 

Für "hybride" Open-Access-Zeitschriften gilt:

  1. Ist diese Zeitschrift im DEAL oder einem der Transformationsverträge der Universität Augsburg enthalten, kann in den meisten Fällen kostenfrei Open Access publiziert werden. Kostenlose Hybrid-Veröffentlichungen über die DEAL- bzw. Transformationsverträge sind in der Regel auch für die Autor:innen der Kooperationskliniken möglich.
  2. Ist diese Zeitschrift weder im DEAL noch einem der Transformationsverträge enthalten, ist die Open-Access-Publikation kostenpflichtig. Für diese Artikel ist eine Bezuschussung aus dem Open Access-Fonds der Medizinischen Fakultät nicht möglich.
 
Für "reine Gold" Open-Access-Zeitschriften gilt:
  1. Erfüllt die von Ihnen gewählte Zeitschrift die Förderkriterien der DFG, kann der Zuschuss aus dem Open Access-Fond gewährt werden.

Kriterien für die Beantragung des Open Access-Zuschusses der Medizinischen Fakultät

  • Der/die Korrespondenz-Autor:in ist wissenschaftliche:r/ärztliche:r Mitarbeiter:in einer Kooperationsklinik der Medizinischen Fakultät (UKA/BKH)
  • Der Verlag hat die Publikation im Jahr 2023 zur Veröffentlichung angenommen.
  • Die Veröffentlichung erfolgt in einem Journal, das den DFG-Kriterien entspricht.

    Hierzu zählen reine Gold-Zeitschriften der DEAL- und Transformationsverträge sowie die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelisteten Gold-Titel.

  • Der Artikeltyp ist Research Article (= Original Paper, Review Paper, Brief Communication) oder Review Article. Non-research articles (= Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports) sind nicht förderfähig, siehe Förderkriterien der DFG.

  • Der Artikel erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.

Bitte beachten Sie

  • Nur die Gebühren zur Open-Access-Stellung (Article Processing Charges) sind förderfähig. Nebenkosten wie Color Charges, Page Charges, Submission Charges, Lizenz-, Archiv- und sonstige Verwaltungsgebühren sind NICHT förderfähig.
  • Ebenfalls nicht förderfähig sind Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte sowie Publikationen in sogenannten mirror journals.
  • Bei einem gewährten Zuschuss muss in Publikationen mit Rechnungslegung ab Mai 2023 folgender Hinweis gegeben werden:

    Die Open-Access-Veröffentlichung dieses Artikels wurde unterstützt durch den Open-Access-Fonds aus Mitteln der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. (The open access publication of this article was supported by the Open Access Fund of the Medical Faculty of the University of Augsburg.)

  • Der/die Korrespondenz-Autor*in wird ermutigt seine ORCID zu verwenden.

  • Der Artikel wird auf dem Publikationsserver der UB Augsburg zweitveröffentlicht und langzeitarchiviert.

Antragstellung für die Bezuschussung

Anträge werden nach Datum des Eingangs bearbeitet. Sobald der Artikel akzeptiert wurde und möglichst VOR der Rechnungsstellung durch den Verlag:

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