Bewerbungsverfahren für den Master Betriebswirtschaftslehre
Zugang zum Studium, Qualifikation
Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird neben den geforderten Sprachnachweisen nachgewiesen durch:
Den Abschluss eines Bachelorstudiums (oder einen sonstigen gleichwertigen Abschluss) mit einer Gesamtnote von 3,00 oder besser...
Sollten Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich trotzdem für den Masterstudiengang bewerben, wenn Sie schon mind. 140 Leistungspunkte (LP) mit einer Durchschnittsnote von 2,70 oder besser erbracht haben.
... sowie den Nachweis folgender Qualifikationen aus Ihrem Bachelorstudium:
- mind. 50 LP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre,
- mind. 15 LP aus Modulen der Volkswirtschaftslehre und
- mind. 15 LP aus Modulen wirtschaftswissenschaftlicher Methoden.
Nachweis der Qualifikationen
50 LP aus Modulen der BWL
Hier sind Leistungen aus Bereichen nachzuweisen, die der Betriebswirtschaftslehre zuordenbar sind.
Dazu zählen u.a.:
Marketing, Kostenrechnung, Bilanzierung, Management, Finanzen und Personalwesen
15 LP aus Modulen der VWL
Hier sind Leistungen aus Bereichen nachzuweisen, die der Volkswirtschaftslehre zuordenbar sind.
Dazu zählen u.a.:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomie, Makroökonomie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcenökonomie, Umweltpolitik und Entwicklungsökonomik
15 LP aus Modulen wirtschaftswissenschaftlicher Methoden
Hier sind Leistungen aus Bereichen nachzuweisen, in denen mathematische Methoden gelehrt und nicht nur angewendet werden:
Mathematik, Statistik, Data Mining, Ökonometrie und Operations Research
Dazu zählen u.a. auch:
Algebra, Analysis, Econometrics, Finanzmathematik, Lineare Optimierung, Statistische Methoden, Stochastik, Versicherungsmathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Wahrscheinlichkeitstheorie, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsstatistik und Zeitreihenanalyse
Weitere wichtige Hinweise:
Keine wirtschaftswissenschaftlichen Methoden
Folgende Module können nicht als wirtschaftswissenschaftliche Methode angerechnet werden:
Bilanzierung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung, Informatik, Investitionsrechnung, Markt-/Marketingforschung, Mikro- und Makroökonomie, Module der Finanz- und Produktionswissenschaften, Operations Management, Wirtschaftsinformatik und Wissenschaftliches Arbeiten
Besonderer Prüfungsbedarf
Bei folgenden Modulen besteht besonderer Prüfungsbedarf:
Datenanalyse, Entscheidungslehre, Entscheidungstheorie, Empirische Forschung, Empirische Ökonomie, Empirische Sozialforschung, Empirische Wirtschaftsforschung, Management Science, Planungs- und Prognosesysteme, Quantitative Methoden
In diesen speziellen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass Sie den entsprechenden Auszug des jeweiligen Faches aus dem Modulhandbuch der Bewerbung beilegen, da diese je nach Ausrichtung zugeordnet werden könnten.
Keine Anerkennung möglich
Folgende Module sind grundsätzlich nicht anerkennungsfähig:
Abschlussarbeiten, Arbeitsrecht, Arbeitspsychologie, Beratungsmanagement, IT-Anwendungssysteme, Business Communication, Business English, Cross Cultural Competence, Datenverarbeitung, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Geschäftskommunikation, Informationsverarbeitung, Informationstechnologie, Konfliktmanagement, Soft Skills, Politikwissenschaft, Privatrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsgeografie, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsrecht, Wissensmanagement
FAQs (frequently asked questions) zum Bachelorabschluss und zum Nachweis der Qualifikationen
Ja, in diesem Kontext entsprechen Ihre erbrachten ECTS-Credits den Leistungspunkten (LP).
Studieren Sie außerhalb Europas, so werden Ihre Leistungen entsprechend den geltenden Bedigungen auf ECTS umgerechnet.
Ja, in diesem Fall ist eine Zulassung nur möglich, wenn
- Sie die notwendigen Qualifikationen durch die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und wirtschaftswissenschaftlicher Methoden vorweisen können sowie
- das gewichtete arithmetisches Mittel Ihrer bisher erbrachten und benoteten Module / Prüfungsergebnisse ("Durchschnittsnote") mind. 2,70 beträgt.
Falls Sie bereits alle zum Abschluss Ihres Bachelorstudiums erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung nur noch auf die Ausstellung Ihres Bachelorzeugnisses warten, können Sie sich auch mit einer entsprechenden Bestätigung Ihres Prüfungsamts bewerben. Sofern daraus hervorgeht, dass und mit welcher Note Sie das Studium abgeschlossen haben, gilt für Sie bei der Bewerbung als Notengrenze 3,00. Können Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eine entsprechende Bestätigung nicht vorlegen, gilt als Notengrenze 2,70 (auch wenn Sie bereits alle zum Abschluss Ihres Bachelorstudiums erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht haben).
- Sie haben die Möglichkeit fehlende Module in einem Studiengang an einer beliebigen Hochschule** nachzuholen, um den Nachweis über das Erfüllen der Voraussetzungen erbringen zu können. Hier gilt jedoch zu beachten, dass verschiedene Module nur dann anerkannt werden können, wenn sie sich inhaltlich unterscheiden. Beispielsweise können Sie nicht zweimal das Modul "Data Mining" (von zwei verschiedenen Hochschulen) aufführen, es sei denn, es bestehen trotz des identischen Titels nachweislich (z.B. durch Modulbeschreibungen) große inhaltliche Unterschiede. Beachten Sie jedoch, dass alle Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist: Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen müssen. Sie müssen vermutlich nicht nur ein zusätzliches Semester einplanen, sondern ein weiteres, um den Nachweis innerhalb der Bewerbungsfrist vorlegen zu können.
- Leistungspunkte können nicht in unserem Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre nachgeholt werden, da für eine Zulassung zum Masterstudium die geforderten Leistungen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nachgewiesen werden müssen. WICHTIG: Auch Nachreichungen nach Bewerbungsschluss sind nicht möglich.
** Wir können Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen, welche Hochschule Sie besuchen sollen. Grundsätzlich können Sie sich aber entweder in einen neuen Bachelorstudiengang einschreiben oder einzelne Module an verschiedenen (auch virtuellen) Hochschulen nachholen.
Nein, wichtig ist nur, dass Sie die entsprechenden Prüfungsleistungen bestanden haben. Sollten Sie z.B. innerhalb einer Modulgruppe mehr Leistungspunkte erbracht haben als erforderlich und zur Berechnung der Abschlussnote nur die jeweils am besten bewerteten Module herangezogen werden, ist dies kein Problem. Achten Sie allerdings bitte unbedingt darauf, dass auch in einem solchen Fall die notwendigen Qualifikationen alle aus Ihrem Transcrip of Records hervorgehen.
Nein, Ausbildungen oder Praktika werden nicht angerechnet.
Bewerbungsunterlagen
Unterlagen bei Bewerbung mit deutschsprachigem Studiengang
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss*
Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, legen Sie der Bewerbung stattdessen bitte eine offizielle Bescheinigung über Ihre bis dato erzielte Durchschnittsnote (mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel ihrer bisher erbrachten Prüfungsergebnisse) bei. - Transcript of Records (Nachweis über die erfolgreich erbrachten Prüfungsleistungen)*
- Zuordnung Ihrer erfolgreich erbrachten Prüfungsleistungen zu den geforderten Qualifikationen in den drei Bereichen (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, wirtschaftswissenschaftliche Methoden)
Verwenden Sie dazu bitte das Formblatt "Aufstellung der fachlichen Qualifikationen" - Modulbeschreibungen zu den Prüfungsleistungen, die Sie bei der Zuordnung gem. Punkt 3 aufgeführt haben*
- Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 GER*
Hinweise für Studierende der Universität Augsburg
Unterlagen bei Bewerbung ohne deutschsprachigen Studiengang
- Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss*
Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, legen Sie der Bewerbung stattdessen bitte eine offizielle Bescheinigung über Ihre bis dato erzielte Durchschnittsnote (mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel ihrer bisher erbrachten Prüfungsergebnisse) bei. - Transcript of Records (Nachweis über die erfolgreich erbrachten Prüfungsleistungen)*
- Zuordnung Ihrer erfolgreich erbrachten Prüfungsleistungen zu den geforderten Qualifikationen in den drei Bereichen (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, wirtschaftswissenschaftliche Methoden)
Verwenden Sie dazu bitte das Formblatt "Aufstellung der fachlichen Qualifikationen" - Modulbeschreibungen zu den Prüfungsleistungen, die Sie bei der Zuordnung gem. Punkt 3 aufgeführt haben*
- Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 GER*
- Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau C1 GER*
- APS-Zertifikat (nur für BewerberInnen aus China, Indien und Vietnam)*
*WICHTIG: Sind Ihre Original-Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, dann müssen diese Dokumente als Übersetzung von einer/m in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/in mit sichtbaren und lesbaren Stempeln hochgeladen werden. Dies gilt auch für Leistungen, die Sie sich z.B. aus einem Auslandssemester einbringen möchten. Ohne diese Legitimierung kann dieser Bewerbungsbestandteil leider nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
FAQs (frequently asked questions) zu den Bewerbungsunterlagen
Ein Transcript of Records (ToR) enthält alle nachfolgenden Bestandteile:
- Auflistung Ihrer Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktika oder Orientierungsprüfungen),
- die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
- die dazugehörigen Leistungspunkte.
Bei Unvollständigkeit des ToR, bspw. durch fehlenden Ausweis der Prüfungen in Orientierungsphasen oder fehlender Übersetzung (wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist), kann dies bei der Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden und zu einer Ablehnung führen. Achten Sie entsprechend bitte auf Vollständigkeit des ToR.
Verlinkungen oder Verweise auf Webseiten oder zu Downloadportalen von Dokumenten etc. können wir leider nicht berücksichtigen. Es werden nur die Informationen für die Eignungsprüfung herangezogen, die direkt aus Ihren hochgeladen Unterlagen ersichtlich sind.
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist ein Nachweis über Englischkenntnisse auf Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFR/CEF/CEFRL) erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Englischkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!
Diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss an einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss [Bitte beachten Sie: Das Zeugnis muss vollständig beiliegen; Alternative zur Note: explizit ausgewiesenes Englischniveau mind. B2 GER/CEFR]. Daneben werden u.a. folgende Nachweise und standardisierte Sprachtests an der Universität Augsburg anerkannt (offizielle Bescheinigungen zwingend erforderlich):
- Cambridge Certificate (mind. First Certificate in Englisch (FCE)),
- DAAD-Sprachzeugnis (mind. B2),
- IELTS (mind. 5.0),
- LCCI (mind. EFB Level 3),
- TELC (mind. B2),
- TOEFL iBT (mind. 72),
- TOEIC (mind. 785),
- UNIcert (mind. UNIcert II),
- Oxford Online Placement Test (OOPT)** (explizit ausgewiesenes Englischniveau B2 oder besser; Result Card) und
- Englischkurse an der Universität (z.B. Business English) mit explizitem Ausweis des Niveaus B2 (offizieller Teilnahme- und Leistungsnachweis, vollumfänglich B2, d.h. nicht B2.1).
Nicht akzeptiert werden folgende Sprachnachweise: Auslandssemester, einzelne englischsprachige Module im Studium, Sprachkurse an der Universität, wenn kein explizites Sprachniveau ausgewiesen wird sowie CET-4 bzw. CET-6 (chinesische Sprachtests).
** Hinweise zum OOPT für Studierende an der WiWi-Fakultät der Universität Augsburg finden Sie hier.
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist u.a. ein Nachweis über das Deutschniveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprache; engl. CEFR/CEF/CEFRL) erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Deutschkenntnisse für eine Bewerbung zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung (Ausschlussfrist) nachweisen müssen!
Neben der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in deutscher Sprache oder einem deutschsprachigen Studiengang (ggf. offizieller Nachweis erforderlich: Zeugnis, Auszug der Prüfungsordnung etc.) werden u.a. folgende Sprachtests an der Universität Augsburg anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber und -bewerberinnen (DSH - Stufe 2 oder 3)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF - Stufe 4 oder 5 in allen vier Prüfungsteilen)
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch)
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C1
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
- Zertifikat telc Deutsch B2·C1 Medizin (C1 in allen Prüfungsteilen)
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom, welches vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen wird (KDS, GDS)
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) Zertifikat C1
- UNIcert-Stufe III
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Seiten der Studierendenkanzlei.
Für diese Bewerbungsphase gibt es noch keine von uns festgesetzte Altersbegrenzung für die geforderten Sprachnachweise. Jedoch können die Institutionen selbst eine Gültigkeit Ihrer Nachweise festlegen - diese sind dann auch für diese Bewerbung bindend.
Beachten Sie jedoch, dass Änderungen für zukünftige Bewerbungsphasen möglich sind.
Nein, alle benötigten Bewerbungsbestandteile müssen bis zur Ausschlussfrist (Bewerbungsschluss 24 Uhr) vorliegen.
Nein, Empfehlungsschreiben werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie deshalb, uns keine Schreiben anzuhängen oder zuzuschicken, da es sonst ggf. zu Verzögerungen im Bewerbungsprozess führen kann.
Nein, Sie müssen keine derartigen Tests vorweisen.
- Mit deutschsprachigem Studiengang:
Mit einem deutschsprachigen Studium benötigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gemäß "Unterlagen bei Bewerbung mit deutschsprachigem Studiengang". Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung ggf. einen offiziellen Nachweis bei, dass das Studium in deutscher Sprache absolviert wurde.
Hinweis: Möchten Sie zusätzlich Module aus einem nicht deutschsprachigen Studium** nachweisen, so sind diese gemäß "Unterlagen bei Bewerbung ohne deutschsprachigen Studiengang" vorzulegen und entsprechend übersetzen zu lassen.
- Ohne deutschsprachigen Studiengang:
Wenn Sie kein deutschsprachiges Studium** abgeschlossen haben, benötigt Ihre Bewerbung die Bestandteile gemäß "Unterlagen bei Bewerbung ohne deutschsprachigen Studiengang".
Hinweis: Sie müssen Ihre Noten und Leistungspunkten NICHT entsprechend unseren Notenstufen und ECTS umrechnen. Bitte geben Sie im Bewerbungsportal einfach Ihre erreichte Abschlussnote und Leistungspunkte ein. Werden diese nicht akzeptiert, können Sie eine fiktive Zahl (z.B. 5,00 für die Note oder 240 für die Leistungspunkte etc.) eingeben.
**Für die Bewerbung ist ein Scan Ihres originalen Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records ausreichend. Sind Ihre Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst, so wird zusätzlich ein Scan der Übersetzung des Bachelorzeugnisses inklusive Transcript of Records von einem in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer oder einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzerin verlangt. Die Stempel müssen lesbar und ersichtlich sein.
WICHTIG: Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen nicht postalisch einreichen.
Termine und Fristen
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Studienstart im Wintersemester |
Studienstart im Sommersemester |
| Masterinformationstag | 22. Mai 2026, ab 10 Uhr |
21. Nov. 2025, ab 10 Uhr |
| Voraussichtlicher Bewerbungsbeginn | 21. Mai 2026 | 06. November 2025 |
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Bewerbungsende (Auschlussfrist) |
15. Juni | 01. Dezember |
| Versand der Bescheide | nach Bewerbungsschluss bis Ende August | nach Bewerbungsschluss bis Mitte Februar |
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre erfolgt ausschließlich digital. Es ist kein postalischer Versand der Bewerbungsunterlagen notwendig.
Wichtig: Die Bewerbung muss bis zur Ausschlussfrist (24 Uhr) vollständig abgeschlossen sein, andernfalls kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsantrag im Bewerbungsportal (vibs) abgeben:
- Im vibs-Portal einloggen (falls Sie bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben sind) bzw. unter dem Reiter "Bewerbende" registrieren (falls Sie bisher noch nicht an der Universität Augsburg eingeschrieben sind).
- Unter "Studienangebot" bzw. ggf. bereits unter Ihren Quicklinks finden Sie den Bereich "Studienbewerbung".
- "Bewerbungsantrag hinzufügen", ausfüllen und die Bewerbungsunterlagen hochladen [Format: PDF; max. Dateigröße: jeweils 9 MB].
- Abschließend unbedingt "Antrag abgeben" (Status "eingegangen").
Zur Bewerbung/Bewerbungsportal
Wichtige Hinweise:
- Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die Bewerbung erfolgreich abgeschickt haben. Bitte kontrollieren Sie den Status Ihrer Bewerbung. Diese muss nach erfolgreichem Absenden den Status "eingegangen" aufweisen.
- Nach dem Upload Ihrer Unterlagen in vibs sind keine Änderungen mehr möglich (unabhängig davon, ob Sie die Bewerbung eingereicht haben oder noch nicht). Auch die Funktion "Bewerbung zurückziehen" ermöglicht es Ihnen nicht, neue Unterlagen hochzuladen oder sonstige Änderungen an Ihrer Bewerbung vorzunehmen (siehe Hinweistext in vibs).
- Eine Änderung (Unterlagen und/oder Angaben ändern) ist innerhalb der Bewerbungsfrist über die E-Mail-Adresse bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de möglich.
FAQs (frequently asked questions) zur Online-Bewerbung
- Die Angabe einer Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) ist bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre nicht erforderlich.
- Ihr Bachelorstudium gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen bereits Ihr Abschlusszeugnis oder eine entsprechende Bestätigung Ihres Prüfungsamts, aus der hervorgeht, dass und mit welcher Note Sie das Studium abgeschlossen haben, vorliegt.
- Bitte tragen Sie bei "bisher erzielte Leistungspunkte" alle Ihre bisher erzielten Leistungspunkte ein (auch unbenotete).
Bitte kontrollieren Sie Ihren Status im Portal umgehend nach Absenden Ihrer Bewerbung. Änderungen des Status ab "In Bearbeitung" erfolgen systembedingt etwas zeitversetzt:
Während der Bewerbungsphase
- "In Vorbereitung": Sie haben angefangen, Ihre Bewerbung anzulegen, jedoch noch nicht abgeschickt. Ihre Bewerbung wird noch nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt.
- „Eingegangen“: Sie haben Ihre Bewerbung im vibs System erfolgreich abgeschickt und Ihre Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil.
- „In Bearbeitung“: Das Bewerbungsteam hat Ihre Unterlagen entgegengenommen und Ihre Bewerbung befindet sich in Prüfung (über eine finale Zu- oder Absage ist noch nicht entschieden).
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden Ihre Dokumente geprüft. Dies kann mehreren Wochen benötigen.
Erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen ändert sich Ihr Status. Solange verbleibt dieser in "In Bearbeitung".
Ab Zeitpunkt des Versands der Bescheide (nicht direkt nach Ende Bewerbungsfrist)
- „Gültig“: Sie haben das Eignungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und finden Ihr Zulassungsangebot im System.
- „(Vorläufig) Ausgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt leider nicht die Anforderungen des Eignungsverfahrens und Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid per Post. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen via E-Mail keine Begründung für Ihren jeweiligen Status geben können. Alle benötigten Informationen finden Sie in Ihrem Bescheid.
Nein, das Einreichen der Bewerbungsunterlagen findet ausschließlich digital statt.
Entsprechend sind nach der Abgabe des Bewerbungsantrags im Portal keine weiteren Schritte innerhalb des Bewerbungszeitraumes notwendig.
Haben Sie z.B. ein Dokument in Ihrer Bewerbung vergessen, so reichen Sie dieses bitte per E-Mail an bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de mit dem Hinweis, dieses für Ihre Bewerbung zu berücksichtigen, nach.
WICHTIG: Dies ist nur innerhalb der Bewerbungsphase möglich; nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine Nachreichungen oder Anpassungen mehr möglich.
Weitere Informationen
- Studierende des Bachelorstudiengangs VWL müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in den Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre", "Grundlagen" und "General Management & Economics" in Summe mind. 50 LP in Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben. Bitte beachten Sie, dass hierzu weder unbenotete Praktika noch Sprachen zählen.
- Studierende des Bachelorstudiengangs GBM, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung die Modulgruppen "Betriebswirtschaftslehre" und "Methoden" vollständig sowie zusätzlich in der Modulgruppe "Global Business and Economics" bzw. einer anderen Modulgruppe mind. 15 LP in Modulen der Betriebswirtschaftslehre erbracht haben, erfüllen die Kriterien sicher*.
- Studierende der Studiengänge BWL, VWL und GBM erfüllen die geforderten Kriterien, wenn in der Modulgruppe "Volkswirtschaftslehre" mind. 3 Module erbracht sind, sicher*.
-
Studierende des Studiengangs ReWi erfüllen die geforderten Kriterien, wenn die Modulgruppe E: "Grundlagen Volkswirtschaftslehre" (3 Module) vollständig erbracht ist, sicher*.
Zu VWL-Modulen zählen u.a. folgende Veranstaltungen:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomik (1, 2), Makroökonomik (1, 2), Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Sozialpolitik, Umwelt- und Ressourcenökonomie, Gesundheitsökonomik, Verhaltensökonomik, International Monetary Economics, Märkte, Netze, Strategien, Umweltpolitik, Anreiz- und Kontrakttheorie, International Trade und Entwicklungsökonomik.
* Bitte beachten Sie, dass sicher nicht ausschließlich bedeutet. Es gibt weitere Möglichkeiten, wie Sie den Nachweis erbringen können.
Ausschließlich folgende Module der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg werden in diesem Kontext als Module wirtschaftswissenschaftlicher Methoden akzeptiert:
- Mathematik (Mathematik I, Mathematik II, Mathematik (GBM, ReWi))
- Statistik (Statistik I, Statistik II, Statistik (GBM, ReWi))
- Data Mining
- Operations Research
- Ökonometrie
Entsprechend werden weitere Module bspw. aus den Modulgruppen C und E der Bachelorstudiengänge BWL und VWL oder aus den Modulgruppen C und G des Bachelorstudiengangs GBM hier nicht akzeptiert (u.a. Kostenrechnung, Methoden der empirischen Sozialforschung, Spieltheorie, ...).
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie als Bescheinigung Ihrer bis dato erzielten Durchschnittsnote bitte eine verifizierbare Modulbestätigung (Transcript of Records) aus STUDIS, die auch das arithmetische Mittel der mit LP gewichteten Modulnoten enthält, ein. Dieselbe Bescheinigung können Sie auch als Transcript of Records hochladen (siehe übernächste FAQ).
In diesem Fall ist eine Durchschnittsnote von 2,70 oder besser notwendig.
Achtung: Wenn Sie Ihr Zeugnis bereits beantragt haben, wird auf der Modulbestätigung aus STUDIS kein arithmetisches Mittel mehr ausgewiesen. Wie Sie dann vorgehen, können Sie der nachfolgenden FAQ entnehmen.
Wenn Sie Ihr Zeugnis bereits beantragt haben, wird auf der Modulbestätigung aus STUDIS kein arithmetisches Mittel mehr ausgewiesen. Sollten Sie Ihr Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits beantragt, aber noch nicht erhalten haben, beantragen Sie bitte stattdessen beim Prüfungsamt (pruefungsamt-wiwi@zv.uni-augsburg.de) formlos eine vorläufige Bestätigung Ihrer Abschlussnote. Die Ausstellung dieser Bestätigung kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen – denken Sie also unbedingt daran, die Bestätigung bei Bedarf früh genug vor Bewerbungsschluss zu beantragen! Als Transcript of Records (siehe nachfolgende FAQ) laden Sie in diesem Fall trotzdem die verifizierbare Modulbestätigung (Transcript of Records) aus STUDIS (ohne arithmetisches Mittel) hoch.
In diesem Fall ist eine Durchschnittsnote von 3,00 oder besser notwendig.
- Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg noch nicht abgeschlossen haben, so dient eine verifizierbare Modulbestätigung aus STUDIS als Transcript of Records.
- Falls das Bachelorzeugnis bereits vorliegt:
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Augsburg bereits abgeschlossen haben, so fügen Sie der Bewerbung bitte das "Transcript of Records" bei, das Sie mit Ihrem Bachelorzeugnis erhalten haben. Alternativ können Sie auch eine verifizierbare Modulbestätigung aus STUDIS als Transcript of Records beilegen. Auch die "Aufstellung der in die Zeugnisberechnung eingegangenen Module"* akzeptieren wir als Transcript of Records. Haben Sie allerdings für den Nachweis der Qualifikationen relevante Leistungen erbracht, die nicht aus dieser Aufstellung hervorgehen, so legen Sie bitte unbedingt eine verifizierbare Modulbestätigung aus STUDIS bei.
*ggf. andere Bezeichnungen möglich, wenn Ihr Zeugnis bereits älter ist (siehe Ihre Anlage zum Bachelorzeugnis)
- Wichtig: Ein Transcript of Records enthält alle drei nachfolgenden Bestandteile:
- Auflistung Ihrer Studienleistungen (auch aus studienbezogenen Praktika oder Orientierungsprüfungen),
- die jeweils erzielten Prüfungsergebnisse (Noten) und
- die dazugehörigen Leistungspunkte.
- Sie haben bereits mind. den Kurs Business English 1 oder Common Law Principles an der Universität Augsburg belegt?
Legen Sie die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) als Bestätigung der Bewerbung bei. - Sie haben noch keinen Business English-Kurs oder Common Law Principles an der Universität Augsburg belegt?
Das Lern- und Servicezentrum bietet für Studierende der Universtität Augsburg in der Reading Week einen Oxford Online Placement Test (OOPT) an. Informationen zur Anmeldung sowie weiteren Informationen (z.B. Anmeldung, Termine) zum OOPT finden Sie auf folgender Homepage: Lern- und Servicezentrum (OOPT). Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung dann entsprechend die Result Card des Oxford Online Placement Test (OOPT) bei. - Welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Eine Übersicht über alle weiteren akzeptierten Sprachnachweise finden Sie bei den FAQs zu den Bewerbungsunterlagen.
Informationen zur Bewerbung
Die Freischaltung erfolgt etwa 2-3 Wochen vor Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums. Sobald der genaue Termin bekannt ist (spätestens im Mai bzw. November), wird er auf dieser Seite unter "Termine und Fristen" veröffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal "vibs".
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben, ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Eignung dennoch möglich, wenn:
- Sie bereits Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben,
- Sie die notwendigen Qualifikationen durch die geforderten Leistungspunkte aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und wirtschaftswissenschaftlicher Methoden vorweisen können sowie
- das gewichtete arithmetisches Mittel Ihrer bisher erbrachten Prüfungsergebnisse mind. 2,70 beträgt.
Bei erfolgreichem Durchlauf des Eignungsverfahrens müssen Sie den erzielten Bachelorabschluss mit einer Gesamtnote von 3,00 oder besser bis zum Ende Ihres zweiten Semesters im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre nachweisen.
Ja, das ist möglich.
Ja, das ist möglich.
Jein. Für die Einschreibung ist das abgeschlossene Bachelorstudium maßgeblich. Die Abschlussnote dieses Studiums geht als Auswahlkriterium in das Eignungsverfahren ein. Entsprechend sind die notwendigen Unterlagen aus dem Bachelorstudium unbedingt in die Bewerbung aufzunehmen. Das Masterstudium kann ergänzend hinzugefügt werden, um z.B. die geforderten Qualifikationen in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und wirtschaftswissenschaftlichen Methoden nachzuweisen.
Ja, bitte senden Sie hierzu eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Bewerbernummer an bwl-master@wiwi.uni-augsburg.de.
Nein, alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen, werden zugelassen.
Nein, da die Anzahl der Studienplätze nicht beschränkt ist, werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen, direkt zugelassen.
Die Zulassungsbescheide stehen Ihnen ca. vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsende im Bewerbungsportal zur Verfügung. Bitte werfen Sie daher regelmäßig einen Blick in das Bewerbungsportal, insbesondere wenn Sie einer Benachrichtigung per E-Mail nicht zugestimmt haben. Ablehnungsbescheide hingegen werden postalisch verschickt.
Während des laufenden Verfahrens kann durch das Bewerbungsteam keine Auskunft zum Status Ihrer Bewerbung gegeben werden. Alle Informationen können Sie im Anschluss an das Verfahren Ihrem offiziellen Bescheid entnehmen.
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Bewerbungsversuche für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre; Sie können das Eignungsverfahren in den folgenden Semestern wiederholen. Beachten Sie bitte, dass eine Zulassung nur für das jeweils folgende Semester gilt. Haben Sie sich z.B. während der Bewerbungsphase im Wintersemester (November/Dezember) beworben und eine Zulassung erhalten, können Sie sich damit nur fürs direkt darauffolgende Sommersemester einschreiben. Sollten Sie sich dann entscheiden, dass Sie sich doch erst im folgenden Wintersemester einschreiben möchten, ist eine erneute Bewerbung fürs Wintersemester während der Bewerbungsphase im Sommersemester (Mai/Juni) notwendig.
Einige Informationen zur Einschreibung finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid (PDF) im Bewerbungsportal. Sollten Sie darüber hinaus Fragen, z.B. zu den geltenden Fristen, haben, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei, da diese für den Prozess zuständig ist. Dort finden Sie auch eine Checkliste für die Einschreibung sowie weitere Informationen.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren, die nicht bereits auf dieser Homepage beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Fragen zum Studium
Alle Informationen zum Masterstudium BWL finden Sie hier. Sollten sich darüber hinaus Fragen zum Studienverlauf oder -inhalt ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung:
Fragen zur Einschreibung
Einige Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation) finden Sie bereits auf Ihrem Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal. Bei weiteren Fragen, z.B. zu den Fristen, wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei:
studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de
Hilfe im Bewerbungsportal (IT)
Bei technischen Problemen bei der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal, wie bspw. Probleme beim Log-In, Upload, Abrufen des Zulassungsbescheids oder weiteren Fehlermeldungen, wenden Sie sich bitte an: