Kranken- und Unfallversicherung

 

Während des Studiums müssen Studierende krankenversichert sein. Eine entsprechende Meldung ist daher bereits bei der Einschreibung erforderlich. Informieren Sie sich bitte, was dabei zu beachten ist. Studierende an der Universität sind bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit ihrem Studium ereignen, versichert. Nachfolgend finden Sie Informationen, in welchen Fällen dies gilt und wie Sie einen Unfall melden.

Krankenversicherung

Wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Augsburg einschreiben möchten, ist dies wichtig für Ihren Status in der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher benötigen wir für eine Einschreibung eine entsprechende Meldung der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Damit uns diese Meldung direkt erreicht, benötigt die Krankenkasse die gesonderte Absendernummer der Universität Augsburg: H0000935

 

Diese Meldung ist verpflichtend für die Immatrikulation. Liegt diese nicht vor, dürfen wir Sie nicht einschreiben.

 

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Infokästen.

 

Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

Seite des Bundesgesundheitsministeriums

 

 

Die Meldung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse erstellt und elektronisch direkt (nicht per E-Mail) an die Universität Augsburg übermittelt. Sie ist erforderlich, da dies der Nachweis ist, dass Sie während des Studiums krankenversichert sind. Die Krankenkasse teilt uns mit, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht (bspw. weil Sie privat versichert sind). Aus fachlicher Sicht handelt es sich um eine Meldung mit Meldegrund 10.

 

Bitte geben Sie gegenüber der Krankenkasse an, dass Sie sich an der Universität Augsburg einschreiben möchten. Unsere gesonderte Absendernummer lautet H0000935. Nur so erreicht uns die Meldung tatsächlich. Wird die Meldung abgeschickt, dauert es in der Regel ein paar Tage, bis sie bei uns eingeht.

 

Papierbescheinigungen sind nicht möglich. Sollte Ihnen die Krankenkasse eine solche aushändigen, fragen Sie bitte nach der Meldung M10.

Die Meldung kann nur von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erstellt und übermittelt werden. Wenn Sie bereits gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sind Sie (noch) nicht gesetzlich krankenversichert, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Einschlägige Informationen und Ansprechpartner finden Sie dazu im Internet.

 

Damit die Krankenkasse die Meldung korrekt übermitteln kann, geben Sie bitte die gesonderte Absendernummer der Universität Augsburg an: H0000935

Auch wenn Sie nicht in der (deutschen) gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, benötigen wir die Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse als Nachweis. Private Krankenkassen oder Versicherer aus dem Ausland können diese Meldungen nicht erstellen.

 

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland) auf und bitten Sie diese um eine entsprechende Meldung an die Universität Augsburg. Die Krankenkasse wird Ihren Fall prüfen und uns im Regelfall anschließend mitteilen, dass Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

 

Eine Bestätigung Ihres privaten oder ausländischen Versicherungsunternehmens reicht nicht aus.

Wenn sich während Ihres Studiums Änderungen an Ihrem Krankenversicherungsstatus ergeben, teilt uns dies die Krankenkasse elektronisch mit.

 

Neue Krankenkasse?

 

Wenn Sie in eine neue (gesetzliche) Krankenkasse wechseln, geben Sie bei der neuen Krankenkasse bitte an, dass Sie bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben sind. Diese schickt uns dann eine entsprechende Meldung mit Meldegrund 11. Damit die Krankenkasse die Meldung korrekt übermitteln kann, geben Sie bitte die gesonderte Absendernummer der Universität Augsburg an: H0000935

 

Diese Meldung ist wichtig, da wir Ihrer Krankenkasse die Einschreibung bestätigen. Bitte sorgen Sie daher für eine zeitnahe Mitteilung.

 

Es gibt eine Ausnahme, für die keine Meldung vorliegen muss.

 

Einschreibung in einen Promotionsstudiengang

 

Das Promotionsstudium ist nicht von der studentischen Krankenversicherung erfasst. In diesem Fall benötigen wir keine Meldung. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie Sie während des Studiums versichert sind.

Hinweis: Wechseln Sie aus einem Promotionsstudiengang in einen anderen Studiengang (grundständig oder Master) benötigen wir wieder eine Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn Ihre Krankenkasse die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung meldet, teilt die Universität Augsburg der Krankenkasse im Gegenzug Ihre Einschreibung mit. Des Weiteren geben wir eine Exmatrikulation auch an die Krankenkasse weiter.

Hinweis: Bei einer Umschreibung in einen Promotionsstudiengang, teilen wir dies auch der Krankenkasse mit. Ihre studentische Krankenversicherung endet, da ein Promotionsstudium nicht darüber versichert ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse.

Unfallversicherung

Mit der Einschreibung sind Studierende (ausgenommen Gaststudierende) während der Aus- und Fortbildung an der Universität in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unfälle, die sich in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Versichert sind hiernach die Studierenden bei der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. In den Versicherungsschutz ist ferner eingeschlossen der Weg zur Universität und der Weg nach und von dem Ort, an dem eine universitäre Veranstaltung außerhalb der Universität stattfindet. Nicht unfallversichert sind aber u. a. private und lehrstoffbezogene Arbeiten im häuslichen Bereich oder außerhalb zeitlich festgelegter Lehrveranstaltungen sowie studienbezogene Auslandsaufenthalte, soweit diese nicht durch Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind ebenfalls nicht versichert Praktika, die in Zusammenhang mit dem Studium abgeleistet werden. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt. Zuständig für die Unfallversicherung eines Studierenden, der ein Praktikum ableistet, ist das Praktikumsunternehmen.

 

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesunfallkasse (Ungererstr. 71, 80805 München, Tel.: 089 36093-0).

Damit der Versicherungsträger für eine möglichst frühzeitige und wirksame ärztliche Behandlung sorgen und die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann, muss er von jedem Unfall unverzüglich Kenntnis erhalten.

 

Die Anzeige ist innerhalb von drei Tagen, nachdem die Universität von dem Unfall erfahren hat, der Bayerischen Landesunfallkasse zu erstatten. Aus diesem Grunde sind alle Unfälle, die sich im Hochschulbereich der Universität, einschließlich dem Hin- und Rückweg ereignen, unverzüglich von den Betroffenen selbst (oder durch einen von ihnen Beauftragten) dem Studierendeninformationsbüro per Email ( unfall@zv.uni-augsburg.de) zu melden. Der Versicherungsträger ist nur in der Lage, Leistungen zu gewähren, wenn der Unfall rechtzeitig gemeldet worden ist. Ausnahme: Unfälle im Rahmen von universitären Sportveranstaltungen melden Sie bitte per Email an das Sportzentrum ( sekretariat@sport.uni-augsburg.de).

 

Broschüre "Sicher und gesund durch's Studium - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende"
Seiten des Unfallversicherungsträgers

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