Beurlaubung

Allgemeines

Anträge auf Beurlaubungen sowie antragsbegründende Unterlagen (wie z. B. ärztliche Atteste,  Praktikumsbestätigungen) bitten wir möglichst postalisch an uns zu übersenden (Universität Augsburg, Studierendeninformationsbüro Ref. I/1A, Universitätsstr. 2, 86159 Augsburg). Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nur möglich ist, wenn Sie für das betreffende Semester zurückgemeldet sind. Den Beurlaubungsantrag bitten wir im Original, die antragsbegründende Unterlagen im Original (zur Einsicht) oder in beglaubigter Kopie einzureichen.

 

Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund beurlaubt werden. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind:

  • Studiengangbezogene Praktika im In- und Ausland in Vollzeit (mind. 30 Wochenstunden)
  • Freiwilliges studiengangbezogenes Studium an einer Hochschule im Ausland
  • Aufenthalt im Ausland zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen im Rahmen sprachwissenschaftlicher Studiengänge/-fächer wie z.B. PAD oder Au pair
  • Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege einer oder eines nahen Angehörigen
  • Krankheit
  • Sonstige Härtefälle (wie z.B. Gremientätigkeit, Freiwilligendienste, Leistungssportler, Unternehmensgründung)

Wirtschaftliche Umstände können nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung anerkannt werden.

 

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester vom Studium beurlaubt werden, sind jedoch zur Teilnahme an den Hochschulwahlen berechtigt.

 

Beurlaubungssemester zählen nicht als Fachsemester, somit können während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden (Ausnahme: Mutterschutz, Elternzeit sowie Pflege). Achtung: Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungen (kann über das zuständige Prüfungsamt in Erfahrung gebracht werden) müssen unabhängig von der Beurlaubung oder dem Beurlaubungsgrund innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist wiederholt werden. Die Beurlaubung unterbricht eine solche Frist nicht.

 

Im 1. Fachsemester eines Studiengangs ist die Beurlaubung in der Regel nicht möglich. Ausnahme: 1. Fachsemester eines konsekutiven Masterstudiengangs. 

 

Bei einer bedingten Immatrikulation in einen Masterstudiengang verschiebt sich das Fristende zur Erfüllung der Bedingung durch die Beurlaubung nicht, die Bedingung ist zu dem im Zulassungsbescheid benannten Termin endgültig zu erfüllen. 


Eventuelle Auswirkungen einer Beurlaubung sind ggf. vor Antragstellung mit dem BAföG-Amt, der Kindergeldkasse, der Krankenkasse oder einem Stipendiengeber abzuklären.

 

Eine rückwirkende Beurlaubung für bereits abgelaufene Semester, auch bei nachgewiesener Krankheit, ist nicht möglich. 

 

Rechtliche Grundlagen für Beurlaubungen:  Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung (in der aktuellen konsolidierten Fassung)

 

Fristen

 

  • Sommersemester: bis spätestens 31. Mai 

  • Wintersemester: bis spätestens 30. November   

Anträge müssen im Original vorliegen und können persönlich oder per Post eingereicht werden. Liegen Ihnen die antragsbegründenden Unterlagen nicht rechtzeitig vor, kann nur der Antrag eingereicht und die antragsbegründenden Unterlagen bis 30. Juni (Sommersemester) bzw. 31. Dezember (Wintersemester) nachgereicht werden.

Bei verspäteter Antragstellung wird die Beurlaubung nicht gewährt. Dies gilt vor allem bei Gründen, die bis Antragsende vorhersehbar waren (z. B. Elternzeit, Praktikum, Auslandsaufenthalt etc.). Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Beurlaubung muss immer mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters abdecken.

 

Dies entspricht dem Zeitraum:
 

  • Sommersemester 2023:
    17.04.2023 bis einschließlich 06.06.2023
    oder
    05.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023.

     
  • Wintersemester 2023/24:
    16.10.2023 bis einschließlich 07.12.2023
    oder
    06.12.2023 bis einschließlich 09.02.2024.

 

Dazwischenliegende Zeiten müssen immer mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit abdecken.

Ansprechpartner zu Beurlaubungen

  • Sprechzeiten: Sprechzeiten telefonisch und persönlich: Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und nachmittags persönlich nach Absprache
  • Telefon: +49 (0)821 598-1111

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